Hallen-Absagen: Von wegen Opfer
AAfDAuch beim Kampf gegen die heiligt der Zweck nicht alle Mittel. Sollte eine Stadt versuchen, der Partei aus politischen Gründen eine Veranstaltungshalle zu verwehren, wäre das töricht. Spätestens seitdem sich die NPD 2015 ins Saarbrücker Schloss einklagte, achten die Verwaltungen penibel auf die Gleichbehandlung aller Parteien. Auch die AfD tagte schon in unzähligen Hallen im Land.
Deshalb sollte sie niemanden für dumm verkaufen, wenn sie nun von „politisch motivierten Hallen-Absagen“raunt, weil ihr „Blauer Montag“in drei Kommunen nicht stattfinden konnte. Die Q.lisse in Quierschied hätte die AfD haben können, wenn sie ein Sicherheitskonzept vorgelegt hätte, wie es auch Vereine etwa für den Rathaussturm oder für Feiern tun. Das ist gang und gäbe. Dass die Gemeinde ein solches Konzept verlangte, erscheint allein schon deshalb vertretbar, weil einige AfD-Funktionäre eine solch kurze Zündschnur haben, dass bei Parteitagen und Wahlpartys schon öfter die Polizei anrücken musste.
In Fechingen und Dillingen durfte der „Blaue Montag“nicht stattfinden, weil der Pachtvertrag für die Räumlichkeit in beiden Fällen Parteiveranstaltungen klipp und klar ausschließt. Dass die Städte daher bei den Pächtern einschritten, als sie von den Treffen erfuhren, ist nicht zu beanstanden. Ein Problem wäre das nur, wenn sich herausstellen sollte, dass sie das in ähnlichen Fällen bei Veranstaltungen anderer Parteien nicht getan hätten. Ähnliche Fälle sind bisher aber nicht bekannt.
Bei frühzeitiger Planung hätte die AfD zig unverpachtete Hallen im ganzen Land zur Auswahl gehabt. Wenn sie sich unbedingt als Opfer fühlen will, dann als Opfer ihrer eigenen Planung und von Pächtern, die ihre eigenen Verträge nicht kennen.