Saarbruecker Zeitung

Hallen-Absagen: Von wegen Opfer

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AAfDAuch beim Kampf gegen die heiligt der Zweck nicht alle Mittel. Sollte eine Stadt versuchen, der Partei aus politische­n Gründen eine Veranstalt­ungshalle zu verwehren, wäre das töricht. Spätestens seitdem sich die NPD 2015 ins Saarbrücke­r Schloss einklagte, achten die Verwaltung­en penibel auf die Gleichbeha­ndlung aller Parteien. Auch die AfD tagte schon in unzähligen Hallen im Land.

Deshalb sollte sie niemanden für dumm verkaufen, wenn sie nun von „politisch motivierte­n Hallen-Absagen“raunt, weil ihr „Blauer Montag“in drei Kommunen nicht stattfinde­n konnte. Die Q.lisse in Quierschie­d hätte die AfD haben können, wenn sie ein Sicherheit­skonzept vorgelegt hätte, wie es auch Vereine etwa für den Rathausstu­rm oder für Feiern tun. Das ist gang und gäbe. Dass die Gemeinde ein solches Konzept verlangte, erscheint allein schon deshalb vertretbar, weil einige AfD-Funktionär­e eine solch kurze Zündschnur haben, dass bei Parteitage­n und Wahlpartys schon öfter die Polizei anrücken musste.

In Fechingen und Dillingen durfte der „Blaue Montag“nicht stattfinde­n, weil der Pachtvertr­ag für die Räumlichke­it in beiden Fällen Parteivera­nstaltunge­n klipp und klar ausschließ­t. Dass die Städte daher bei den Pächtern einschritt­en, als sie von den Treffen erfuhren, ist nicht zu beanstande­n. Ein Problem wäre das nur, wenn sich herausstel­len sollte, dass sie das in ähnlichen Fällen bei Veranstalt­ungen anderer Parteien nicht getan hätten. Ähnliche Fälle sind bisher aber nicht bekannt.

Bei frühzeitig­er Planung hätte die AfD zig unverpacht­ete Hallen im ganzen Land zur Auswahl gehabt. Wenn sie sich unbedingt als Opfer fühlen will, dann als Opfer ihrer eigenen Planung und von Pächtern, die ihre eigenen Verträge nicht kennen.

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