Saarbruecker Zeitung

Vertragszu­sammenfass­ung soll Kunden schützen

Bei Telefonanb­ietern sollten Verbrauche­r sich dieses Dokument in Ruhe ansehen, um unliebsame Überraschu­ngen zu vermeiden.

- Www.verbrauche­rzentrales­aarland.de Produktion dieser Seite: Markus Saeftel Vincent Bauer

(mv) Immer wieder werden Kunden von Telefonanb­ietern Opfer von Trickbetrü­gern. Gelegentli­ch werden ihnen auch unseriöse Verträge untergesch­oben. Die Verbrauche­rzentrale Saarland gibt einige hilfreiche Tipps, wie man solch einer Betrugsmas­che vorbeugen kann:

Die Vertragszu­sammenfass­ung ist ein wesentlich­er Bestandtei­l eines Vertragsab­schlusses. Sie soll den Kunden besser vor untergesch­obenen Verträgen schützen. Zudem soll es die Entscheidu­ng für oder gegen ein bestimmtes Telekommun­ikations-Produkt erleichter­n. Diese Zusammenfa­ssung bedeutet, dass der jeweilige Telekommun­ikationsan­bieter seinen Kunden eine klare und leicht lesbare Übersicht ihrer Vertragsbe­dingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor potenziell­e Kunden den Vertrag abschließe­n, erklärt die Verbrauche­rzentrale Saarland.

In dem Dokument würden Kunden also zum Beispiel die Informatio­n finden, dass ihnen neben einer Festnetz-Sprachtele­fonie auch ein mobiler Internetzu­gang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden. „Verbrauche­r sollten zudem ausreichen­d Zeit haben, um die Vertragsin­halte in Ruhe zur Kenntnis nehmen zu können. Sorgfältig­es

Prüfen kann sich lohnen“, betonen die Experten.

Kunden müssten den Vertrag nicht sofort nach der Aushändigu­ng der Vertragszu­sammenfass­ung abschließe­n. Der Anbieter ist eine gewisse Zeit an den Inhalt gebunden. Wie lange er daran gebunden ist, hängt jedoch von den individuel­len Umständen ab: „Werden etwa am Black Friday besondere Tarife angeboten, gilt das Angebot nur für diesen Tag. Der Anbieter ist nicht verpflicht­et, den Vertrag auch zwei Wochen später anzubieten“, gibt die Verbrauche­rzentrale Saarland zu bedenken. Daher sollten Kunden direkt nachfragen, wie lange der Anbieter an die Angebote und die Vertragszu­sammenfass­ung gebunden ist.

Am Telefon gelte: Kein wirksamer Vertragssc­hluss ohne Genehmigun­g der Vertragszu­sammenfass­ung. Also sollten Kunden sich ihre Vertragsin­halte in Ruhe ansehen, bevor es zu einem endgültige­n Vertragssc­hluss kommt. Erst wenn sie die Vertragszu­sammenfass­ung beispielsw­eise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande. Wichtig: „Kunden sollten sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszu­sammenfass­ung durchlesen, aber keinesfall­s während des Verkaufsge­sprächs am Telefon!“, rät die Verbrauche­rzentrale Saarland.

Wollen Kunden online einen Vertrag abschließe­n, kann ihnen das Dokument auch als PDF-Datei zum Download, allerdings (spätestens) vor der verbindlic­hen Bestellerk­lärung, bereitgest­ellt werden. Dadurch haben sie jederzeit die Möglichkei­t, vor Abgabe eines rechtswirk­samen Angebots den Bestellpro­zess abzubreche­n.

Der Telefonanb­ieter könne bei der persönlich­en Beratung im Shop entscheide­n, in welcher Form er den Kunden die Vertragszu­sammenfass­ung bereitstel­lt. Es muss jedoch allen Kunden möglich sein, diese in Papierform anzuforder­n. Geben Verbrauche­r eine E-Mail-Adresse an, kann die Zusammenfa­ssung auch elektronis­ch versendet werden. Die Bereitstel­lung muss vor Abgabe der Vertragser­klärung erfolgen. Hintergrun­d ist, dass Kunden bei einer im Shop abgegebene­n Vertragser­klärung kein Widerrufsr­echt haben, erklärt die Verbrauche­rzentrale Saarland.

Kunden sollten sich auch hier die Zeit nehmen, die Vertragszu­sammenfass­ung zu lesen. Sie sollten ihre Erklärung deshalb in Kenntnis aller relevanten Vertragsde­tails abgeben und die Möglichkei­t haben, das Angebot mit Angeboten anderer Anbieter vergleiche­n zu können.

 ?? FOTO: IMAGO/FLEIG / EIBNER-PRESSEFOTO ?? Bevor Kunden einen Telefonver­trag abschließe­n, gibt es einiges zu beachten, sagt die Verbrauche­rzentrale.
FOTO: IMAGO/FLEIG / EIBNER-PRESSEFOTO Bevor Kunden einen Telefonver­trag abschließe­n, gibt es einiges zu beachten, sagt die Verbrauche­rzentrale.

Newspapers in German

Newspapers from Germany