Vertragszusammenfassung soll Kunden schützen
Bei Telefonanbietern sollten Verbraucher sich dieses Dokument in Ruhe ansehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
(mv) Immer wieder werden Kunden von Telefonanbietern Opfer von Trickbetrügern. Gelegentlich werden ihnen auch unseriöse Verträge untergeschoben. Die Verbraucherzentrale Saarland gibt einige hilfreiche Tipps, wie man solch einer Betrugsmasche vorbeugen kann:
Die Vertragszusammenfassung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Sie soll den Kunden besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Zudem soll es die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtern. Diese Zusammenfassung bedeutet, dass der jeweilige Telekommunikationsanbieter seinen Kunden eine klare und leicht lesbare Übersicht ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor potenzielle Kunden den Vertrag abschließen, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland.
In dem Dokument würden Kunden also zum Beispiel die Information finden, dass ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden. „Verbraucher sollten zudem ausreichend Zeit haben, um die Vertragsinhalte in Ruhe zur Kenntnis nehmen zu können. Sorgfältiges
Prüfen kann sich lohnen“, betonen die Experten.
Kunden müssten den Vertrag nicht sofort nach der Aushändigung der Vertragszusammenfassung abschließen. Der Anbieter ist eine gewisse Zeit an den Inhalt gebunden. Wie lange er daran gebunden ist, hängt jedoch von den individuellen Umständen ab: „Werden etwa am Black Friday besondere Tarife angeboten, gilt das Angebot nur für diesen Tag. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag auch zwei Wochen später anzubieten“, gibt die Verbraucherzentrale Saarland zu bedenken. Daher sollten Kunden direkt nachfragen, wie lange der Anbieter an die Angebote und die Vertragszusammenfassung gebunden ist.
Am Telefon gelte: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Also sollten Kunden sich ihre Vertragsinhalte in Ruhe ansehen, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt. Erst wenn sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande. Wichtig: „Kunden sollten sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durchlesen, aber keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon!“, rät die Verbraucherzentrale Saarland.
Wollen Kunden online einen Vertrag abschließen, kann ihnen das Dokument auch als PDF-Datei zum Download, allerdings (spätestens) vor der verbindlichen Bestellerklärung, bereitgestellt werden. Dadurch haben sie jederzeit die Möglichkeit, vor Abgabe eines rechtswirksamen Angebots den Bestellprozess abzubrechen.
Der Telefonanbieter könne bei der persönlichen Beratung im Shop entscheiden, in welcher Form er den Kunden die Vertragszusammenfassung bereitstellt. Es muss jedoch allen Kunden möglich sein, diese in Papierform anzufordern. Geben Verbraucher eine E-Mail-Adresse an, kann die Zusammenfassung auch elektronisch versendet werden. Die Bereitstellung muss vor Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Hintergrund ist, dass Kunden bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung kein Widerrufsrecht haben, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland.
Kunden sollten sich auch hier die Zeit nehmen, die Vertragszusammenfassung zu lesen. Sie sollten ihre Erklärung deshalb in Kenntnis aller relevanten Vertragsdetails abgeben und die Möglichkeit haben, das Angebot mit Angeboten anderer Anbieter vergleichen zu können.