Landesjugendamt nimmt Träger genauer unter die Lupe
(lwg) Der Don-Bosco-Schulverein, der im Auftrag der christlich-fundamentalistischen Piusbruderschaft in Fechingen eine Grundschule, die Herz-Jesu-Realschule, und ein angeschlossenes Internat betreibt, ist durch die Ermittlungen des Staatsschutzes auch in den Fokus des Landesjugendamtes (LJA) geraten. Dies bestätigte jetzt das Sozialministerium.
Das Landesjugendamt (LJA) als zuständige Aufsichtsbehörde war offenbar über die Durchsuchung des Internats am 1. Februar informiert – und machte noch am selben Tag in enger Abstimmung mit den Polizeibehörden ebenfalls eine unangemeldete Kontrolle. „Den Internatsbewohnern wurde dabei ein Gesprächsangebot unterbreitet. Die Eltern wurden über das Vorgehen informiert. Außerdem wurden die Betreuungspersonen zu verschiedenen Sachverhalten sowie zu bekanntgewordenen Vorwürfen befragt“, teilt das Sozialministerium mit. Weitere Termine vor Ort hätten am Freitag, 2. Februar, sowie am Mittwoch, 7. Februar, stattgefunden. „Das LJA konnte keine Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung feststellen“, so das erste Fazit. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.
Mit dem Don-Bosco-Schulverein seien verpflichtende Vereinbarungen getroffen worden. Dadurch sei zunächst der Weiterbetrieb des Internats ermöglicht worden. „Eine neue kommissarische Leitung des Internats wurde in enger Abstimmung mit dem LJA eingesetzt“, heißt es weiter.
Handelt es sich bei dem Beschuldigten, der des Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetz verdächtigt wird, folglich um den ehemaligen Leiter des Internats? Auf konkrete Nachfrage wollte die Staatsanwaltschaft dies unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht bestätigen. Auch, wer derzeit die kommissarische Leitung des Internats innehat, war bis Dienstag nicht zu erfahren.
Das Landesjugendamt prüft derzeit mehrere, nicht näher bezeichnete Vorwürfe, die gegen den Don-Bosco-Schulverein erhoben wurden. Da es sich um ein laufendes Prüfverfahren handelt, könnten zu den Erkenntnissen jedoch keine weiteren Angaben gemacht werden.
Je nachdem, wie diese Prüfung ausfällt, stehen dem Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde grundsätzlich mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Erteilung von Auflagen, Tätigkeitsuntersagungen für einzelne Mitarbeitende oder die Entziehung der
Betriebserlaubnis der Einrichtung.
„Im Hinblick auf den weiteren Betrieb des Internats dauern die intensiven Prüfungen an“, teilt das Sozialministerium unserer Zeitung mit. Und kündigt weitere Kontrollen vor Ort an.
Es ist nicht das erste Mal, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit des Schulträgers laut werden. Bereits 2010 hatte das LJA gravierende Mängel im Internat des Don-BoscoSchulvereins festgestellt und diesem daraufhin die Betriebserlaubnis entzogen.
Erst im Jahr 2015, nachdem sich der Träger mehrfach an das Landesjugendamt gewandt hatte, wurde die Betriebserlaubnis wieder erteilt – nachdem laut zwischenzeitlich eingereichter Unterlagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis wieder erfüllt waren.
Der Trägerverein war Ende vergangenen Jahres erneut in die Schlagzeilen geraten: Ermittler hatten das Internat wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz durchsucht und scharfe Waffen samt Munition gefunden. Ein leitender Mitarbeiter wurde daraufhin entlassen.