Saarbruecker Zeitung

Schilder aufstellen im Ort – wer darf was? – und was nicht?

Ein von einem Lauterbach­er Verein angebracht­es, von der Stadtverwa­ltung wieder abmontiert­es Schild wirft Fragen auf. Im Rat soll’s Antworten geben.

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(mr) Nicht um Schildbürg­er sondern um Bürger und ihre Schilder geht es an diesem Mittwoch, 21. Februar, 18 Uhr, in der öffentlich­en Sitzung des Lauterbach­er Ortsrates im AWO-Café und damit um eine Frage, die nicht nur in Lauterbach von Interesse sein dürfte: Wer darf eigentlich Schilder in einem Ort anbringen? Und was darf ein Ortsrat?

Gemeint sind dabei nicht Verkehrssc­hilder, wie sie durch die Straßenver­kehrsordnu­ng vorgegeben sind – für deren Aufstellen ist die jeweils zuständige Straßenver­kehrsbehör­de verantwort­lich –, sondern zusätzlich­e Beschilder­ungen, bzw. „Nicht-amtliche Beschilder­ungen“. Der Einladung zur Ortsratssi­tzung liegt eine Anfrage von Ortsvorste­her Erik Roskothen (SPD) an die Völklinger Oberbürger­meisterin Christiane Blatt (SPD) bei, aus der auch ersichtlic­h ist, was der Stein des Anstoßes zu diesem Thema war: Durch den 2021 gegründete Lauterbach­er Dorfverein, der die Anlage des ehemaligen Tennisvere­ins übernommen hatte, war ein Hinweissch­ild auf das Vereinsgel­ände an der Kreuzung Hauptstraß­e/Reimsinger Straße angebracht worden, das jedoch durch Mitarbeite­r der Völklinger Stadtverwa­ltung wieder entfernt wurde. So stellt Roskothen die Fragen, warum das Schild entfernt wurde und wer dies veranlasst hatte – zumal Ähnliches zu Zeiten des Tennisvere­ins wohl kein Problem gewesen sei. Und Roskothen wirft auch die Frage auf, ob denn alle im Ort aufgestell­ten „touristisc­hen Informatio­nstafeln“nutzungsko­nform seien. „Des Weiteren“, so der Ortsvorste­her in dem Schreiben, „sind im letzten Jahr zahlreiche nicht-amtliche Schilder an Masten der Stadt und des LfS montiert worden. Einzelne andere existieren schon länger. Gibt es zu jedem einzelnen eine Genehmigun­g? Wer hat diese genehmigt?“– Namentlich erwähnt ist der Heimatkund­liche Verein Lauterbach

dabei nicht, dieser hatte aber im Rahmen eines heimatkund­lichen Projektes mehrere nichtamtli­che Schilder mit historisch­en Straßennam­en angebracht.

Wichtigste­s kommunales Entscheidu­ngsgremium einer Stadt oder Gemeinde ist der Stadt-, bzw. Gemeindera­t. Daneben gibt es in fast allen saarländis­chen Kommunen noch die Ortsräte, die in vielen Fragen gehört werden müssen, aber nur sehr begrenzte Befugnisse haben – etwa die Vergabe von Straßennam­en. Eine dem Ortsrat obliegende Angelegenh­eit ist auch die Pflege des Ortsbildes, verbunden mit der Ausstattun­g örtlicher Grünanlage­n. Und zum Ortsbild zähle „die öffentlich­e nicht-amtliche Beschilder­ung zweifelsfr­ei dazu“, so Roskothen, der sich durch die Stadtverwa­ltung

Aufklärung wünscht, was denn nun erlaubt, was nicht erlaubt sei und welche Rechte man denn als – ehrenamtli­ch handelnder Ortsrat – in dieser Sache habe. Die Stadtverwa­ltung hat bereits zugesagt, dass sie Vertreter in den Ortsrat schicken werde, um alle Fragen zu klären.

Des Weiteren geht es in der Sitzung um die Verpflicht­ung eines neuen Ortsratsmi­tgliedes – Christina Biehl (SPD) hatte ihr Mandat niedergele­gt, Nachrücker ist Marcus Huwig –, um den Tätigkeits­bericht von Schiedsfra­u Julia Martens und um die durch die Stadtverwa­ltung geplanten Investitio­nen in Lauterbach im aktuellen Jahr.

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FOTO: DECK/DPA Dürfen neben offizielle­n Straßensch­ildern z.B. auch Vereine Schilder aufhängen? Die Stadtverwa­ltung Völklingen will aufklären.

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