Milliarden-Sperren der EU zeigen kaum Wirkung
Bei Verstößen gegen Rechtsstaatsprinzipien kann die EU Mitgliedern Mittel vorenthalten. Das Verfahren hat sich der Europäische Rechnungshof genau angesehen.
Es beherrscht die Schlagzeilen über Wochen und Monate, wenn die Kommission ein EU-Land wegen Verstößen gegen Demokratie und Rechtsstaat erst anmahnt, ihm dann mit Konsequenzen droht, nachfolgend eine Mittelsperre in beträchtlicher Milliardenhöhe vorschlägt und die anderen 26 Länder das dann beschließen. Der Europäische Rechnungshof hat sich dieses Verfahren nun genauer angeschaut und kommt zu einer erwartbaren und einer spektakulären Erkenntnis. Erstens hat die Kommission sich penibel und plausibel an die entsprechende Verordnung gehalten, aber zweitens hat das Vorgehen so gut wie keine spürbaren Auswirkungen.
Selbst nach der heiß umstrittenen Freigabe von rund zehn Milliarden Euro an bislang blockierten Mittel für Ungarn im vergangenen Dezember stehen weiter immense Summen im Raum, auf die Budapest und Warschau wegen Verstößen gegen die Europäischen Grundwerte verzichten müssen. Im Falle von Ungarn summieren sich die auf 22,6, im Falle von Polen sogar auf 133,9 Milliarden Euro. Das klingt so, als müssten sich die jeweiligen Regierungen und Parlamente auf schmerzhafte Einschnitte in ihre nationalen Haushalte einstellen. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes täuscht jedoch dieser Eindruck kolossal.
Weil nämlich nur zukünftige Zahlungen betroffen seien und die in der Regel auch nur im Laufe vieler Jahre abgerufen würden, hat es nach Berechnungen der Luxemburger Prüfer bislang kaum reale Auswirkungen auf die polnischen oder ungarischen Haushalte gegeben. Polen habe bislang nämlich gar nichts an Zahlungen beantragt, Ungarn lediglich 300 Millionen haben wollen. 0,3 statt 22,6 und 0,0 statt 133,9 lauten somit die Ausmaße der realen Drohkulisse. Ohnehin hätten die beiden Länder in der Vergangenheit aus den in Rede stehenden EU-Töpfen bereits 40 Prozent der ihnen zustehenden Mittel bekommen, während es im Durchschnitt bei den übrigen EU-Mitgliedern nur 30 Prozent gewesen seien.
In Sachen Polen scheinen sich die neue Regierung unter Donald Tusk und die EU-Kommission inzwischen auf einem Verständigungsweg zu befinden, sodass es auch in Zukunft keinerlei Einschnitte in den polnischen Haushalt geben dürfte. Doch selbst wenn sich die Blockaden einmal zu deutlich spürbaren finanziellen Verzichtssummen aufbauen sollten, macht der Rechnungshof auf einen konterkarierenden Nebeneffekt aufmerksam: Weil die EU-Programme in dem betreffenden Staat dann nicht mehr durchgeführt würden, gefährde die EU zugleich die Erreichung ihrer eigenen Ziele.
Auf der einen Seite kommt die zuständige Luxemburger Prüferin Annemie Turtelboom zwar zu dem Ergebnis, dass die neuen EU-Instrumente zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ein „lobenswerter Schritt in die richtige Richtung“seien. Doch es gebe eine Reihe von „Schwachstellen“. Mit der Durchführung der Konditionalitätsverordnung (also der Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit in 27 Mitgliedsländern mit der Mittelzuweisung) seien lediglich zehn Mitarbeiter auf fünf Vollzeitstellen betraut – was den Prüfern als „unzureichend erscheint“. Bemängelt wird auch, dass die Kommission zwar nachvollziehbar begründe, warum sie am Ende von Prüfungen Konsequenzen vorschlage, dass sie es aber nicht begründe, warum sie in anderen Fällen das Verfahren einstelle.
Für den Rechtsstaatsexperten des Parlamentes, den Grünen-Europaabgeordneten Daniel Freund ist die Einschätzung des Rechnungshofes für die Kommission „vernichtend“. Es könne nicht sein, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das wichtigste Instrument zum Schutz der Demokratie in der EU „nur halbherzig“einsetze.
Polen muss wegen Verstößen gegen Europäische Grundwerte auf 133,9 Milliarden Euro verzichten, Ungarn auf 22,6 Milliarden Euro.