Saarbruecker Zeitung

Zahl der behinderte­n Beschäftig­ten steigt im Saarland spürbar

- VON LOTHAR WARSCHEID Produktion dieser Seite: Manuel Görtz Isabelle Schmitt

Die Zahl der Menschen mit Behinderun­g, die trotz ihres Handicaps arbeiten gehen, ist in den vergangene­n zehn Jahren im Saarland spürbar gestiegen. Im Jahr 2021 (das sind die neuesten Daten) hatten 12 600 behinderte Frauen und Männer eine Beschäftig­ung in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeite­rn. Das sind 2000 Arbeitnehm­er oder 19,2 Prozent mehr als 2011. Das geht aus Zahlen der Regionaldi­rektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) hervor. „Das ist ein Zeichen, dass die Integratio­nsmaßnahme­n, die mit hohen Zuschüssen aus der Ausgleichs­abgabe gefördert werden, nicht umsonst sind“, sagt Petra Raddatz-Jochum, die bei der Agentur für Arbeit Saarland für diesen Bereich zuständig ist. Die Ausgleichs­abgabe müssen alle Arbeitgebe­r zahlen, die mehr als 20 Mitarbeite­r beschäftig­en und die ihrer gesetzlich­en Pflicht nicht nachkommen, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplä­tze mit behinderte­n Menschen zu besetzen.

Das Saarland hat seit 2011 immer wieder Modell-Sonderförd­erprogramm­e aufgelegt, um die Integratio­n von Frauen und Männern mit Behinderun­g in den Arbeitsmar­kt zu erleichter­n. Das aktuelle Sonderprog­ramm des Landes, das eine barrierefr­eie Arbeitsumg­ebung sicherstel­len soll, läuft bis Ende 2025. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Arbeitgebe­r dabei unterstütz­t, wenn sie beispielsw­eise eine RollstuhlR­ampe, einen Aufzug oder eine behinderte­ngerechte Toilette einbauen. Das zuständige Landesamt für Inklusion, das beim Landesamt für Soziales angesiedel­t ist, bezuschuss­t diese Investitio­nen mit 80 Prozent, wobei die Zuschüsse eine Höchstsumm­e von 100 000 Euro nicht übersteige­n dürfen.

Außerhalb dieser Sonderprog­ramme „ist die Förderung durch die Agentur für Arbeit und Jobcenter, die der Integratio­n von Menschen in den Arbeitsmar­kt dient, ebenfalls sehr umfangreic­h“, erläutert Raddatz-Jochum. Wer beispielsw­eise einen Lehrling mit einer Behinderun­g ausbildet, kann einen Zuschuss zur Ausbildung­svergütung erhalten. Einen Einglieder­ungszuschu­ss zum Arbeitsent­gelt können Arbeitgebe­r, die einen behinderte­n Menschen einstellen, bekommen.

Behinderte Beschäftig­te können sich bei der Arbeitsage­ntur unter der Servicenum­mer (08 00) 4 00 über Fördermögl­ichkeiten informiere­n, Unternehme­r unter (08 00) 4 20; das Inklusions­amt ist unter Telefon (06 81)

78 90 erreichbar oder per E-Mail: inklusions­amt@las.saarland.de.

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