Ampel will zwei Steuerklassen abschaffen
Zum 1. Januar 2025 könnten die Klassen III und V verschwinden. Damit setzt das Finanzministerium ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Der Bund der Steuerzahler pocht darauf, das Ehegattensplitting zu erhalten.
Für die Höhe der gesamten Steuerlast haben sie keine Bedeutung, trotzdem spielen Steuerklassen in vielen Familien eine große Rolle. Ein typischer Fall: Der in Vollzeit arbeitende Mann hat Steuerklasse III, die in Teilzeit arbeitende und daher weniger verdienende Frau die Steuerklasse V. Bei dieser Klasse V fallen zunächst hohe Steuern an, was viele Frauen womöglich als frustrierend empfinden – von ihrem Lohn bleibt kaum etwas übrig, bis irgendwann der Steuerausgleich für Klarheit sorgt. Diese beiden Steuerklassen will die Ampel-Regierung nun abräumen. Den Grünen und der SPD sind sie schon lange ein Dorn im Auge.
Was ist geplant? Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Steuerklassen III und V für Eheleute abschaffen. Er setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP um. Darin heißt es: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“Ziel der Ampelkoalition ist es, den Netto-Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zu verringern, denn meistens sind es in einer Ehe die Frau
en, die geringere Einkünfte haben und noch dazu in der schlechteren Steuerklasse V besteuert werden.
Wie weit sind die Vorbereitungen im Finanzministerium?
„Die erforderlichen steuergesetzlichen Änderungen sind zwischenzeitlich im fachlichen Austausch mit allen Beteiligten vorbereitet. Aktuell laufen abschließende Gespräche und Abstimmungen für die Umsetzung des Auftrags aus [dem] Koalitions
vertrag in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des Verfahrens ist vorrangig von den erforderlichen IT-Arbeiten nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens abhängig“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Die Einführung zum 1. Januar 2025 dürfte damit möglich sein.
Werden Ehepaare durch die Umstellung netto weniger Einkommen
haben? Nein. Das sogenannte Ehegattensplitting, das Ehen und Lebenspartnerschaften gegenüber Nicht-Verheirateten steuerlich begünstigt, bleibt erhalten. „Die Steuerklassenkombination IV/IV soll, wie bisher, der Grundfall für nicht dauernd getrenntlebende, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten/Lebenspartner bleiben“, sagte der Sprecher. Darauf pocht auch der Bund der Steuerzahler: „Eine Reform der Steuerklassen darf nicht dazu führen, dass das bewährte und familienfreundliche Splittingsystem verschwindet. Ein Splitting-Aus würde massive Steuererhöhungen für Ehepaare bedeuten“, warnte Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds.
Ein Beispiel: Partner A verdient 4000 Euro im Monat brutto, Partner B 1000. Sind sie in den Steuerklassen III und V haben sie zusammen eine Steuerlast von 343 Euro. Wechseln sie nun in IV/IV, haben sie zunächst eine Steuerlast von 566 Euro, wie das Steuerzahlerinstitut für die Bild-Zeitung ermittelt hat. Aber eben nur, bis nach der EinkommensteuerErklärung der Steuerausgleich erfolgt. Unterm Strich bestimmt nur das Gesamteinkommen, aber nicht die Wahl der Steuerklassen über die gesamte Steuerbelastung.
Was müssen Betroffene nach der Reform tun?
Schon jetzt gibt es ein Faktorverfahren: Dann haben beide Partner die Steuerklasse IV, allerdings mit einem Faktor. Der verteilt den Vorteil des Ehegattensplittings so auf beide Partner, wie es den Anteilen am Gesamteinkommen entspricht. Das neue Faktorverfahren kann durch einmaligen Antrag gewählt werden – oder es wird für alle Fälle künftig berücksichtigt, die zum Umstellungszeitpunkt des Verfahrens in die Steuerklassen III und V eingereiht waren, hieß es im Ministerium. „Das Faktorverfahren wird solange für den Lohnsteuerabzug angewendet, wie dies von beiden Partnern gewünscht wird“, so der Sprecher Lindners.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Steuerklassen III und V für Eheleute abschaffen.