Schwere Niederlage für AfD-Landesvorstand
Das Parteigericht der Bundes-AfD hat Entscheidungen des Landesschiedsgerichts für nichtig erklärt – auch zur Absetzung des Saarbrücker Kreisvorstands. Der Landeschef will das vorerst nicht akzeptieren.
Der AfD-Landesvorstand um den Vorsitzenden Carsten Becker hat vor dem höchsten Parteigericht eine schwere Niederlage erlitten. Das Bundesschiedsgericht der AfD erklärte eine Entscheidung des Landesschiedsgerichts (LSG), die Absetzung des Saarbrücker AfD-Kreisvorstandes unter Beckers Gegenspieler Rudolf Müller zu billigen, für „rechtswidrig und nichtig“. Damit ist der Kreisvorstand bis auf Weiteres wieder im Amt.
Und nicht nur das: Sämtliche Entscheidungen der im Dezember 2023 von einem Landesparteitag auf Betreiben des Landesvorstandes um Becker neu eingerichteten zweiten Kammer des LSG sind nach der Verfügung des Bundesschiedsgerichts „rechtswidrig, unwirksam und nichtig“– eine schallende Ohrfeige. Damit dürfte auch der Entzug der Mitgliederrechte von Beckers
Kontrahent Markus Loew (Kreisvorsitzender AfD Saarpfalz) erst einmal hinfällig sein, gegen den der Landesvorstand ein Ausschlussverfahren eingeleitet hatte, nachdem Loew AfD-Landeschef Becker & Co. als „Trümmertruppe“bezeichnet hatte.
Der vom Landesschiedsgericht abgewählte Präsident Thorsten Ruppert, ein Saarbrücker Rechtsanwalt, wurde vom Parteigericht der Bundes-AfD wieder eingesetzt.
Rückblende: Ein AfD-Landesparteitag hatte am 3. Dezember 2023 eine zweite Kammer des LSG eingerichtet und besetzt – die Gegner des Landesvorstandes sahen darin den Versuch, das Parteigericht mit Gefolgsleuten auf Linie zu bringen. Auch wurde bezweifelt, ob das Gericht überhaupt mehr als eine Kammer haben darf (diese Frage ließ das Bundesschiedsgericht offen).
Als LSG-Präsident Ruppert am 15. Januar per Eil-Entscheidung die vom Landesvorstand Anfang Januar beschlossene Absetzung des Saarbrücker AfD-Kreisvorstandes vorläufig stoppte, zog die neugewählte zweite Kammer das Verfahren hinter dem Rücken des LSG-Präsidenten in einer geheimen Nachtaktion an sich und kassierte die Eil-Entscheidung, jedoch ohne bei der Konstituierung eine Geschäftsordnung und andere notwendige Formalien festzulegen. In derselben Nacht beschloss das LSG unter der Mitwirkung der drei Richter der neuen Kammer, Ruppert als Präsidenten abzuwählen und durch den Rechtsprofessor Michael Elicker zu ersetzen.
Ruppert erfuhr davon erst am nächsten Tag. Er kommentierte den Vorgang damals gegenüber der SZ wie folgt: „Was hier stattfindet, sieht nach einer Gleichschaltung der Institutionen unter dem Landesvorstand aus. Mir fehlen die Worte.“
Das Bundesschiedsgericht stellte nun fest, die Abwahl des LSG-Präsidenten sei „rechtswidrig, unwirksam und nichtig“gewesen. Es habe an jeglicher ordnungsgemäßen, verfahrensmäßigen Ordnung und Ansetzung für eine Neuwahl gefehlt.
Der AfD-Landesvorsitzende Becker und sein Vorstand wollen die Verfügung des Bundesschiedsgerichts vorerst nicht akzeptieren, halten sie für rechtlich nicht verbindlich und gehen folglich davon aus, dass Beckers verbündeter Werner Schwaben weiterhin Kreisvorsitzender in Saarbrücken ist. Unter anderem moniert Becker, dass das Bundesschiedsgericht nicht zuständig sei und der Landesvorstand nicht angehört worden sei.