Saarbruecker Zeitung

Überlebens­wichtig – der zweite Rettungswe­g

Der Verband Privater Bauherren ( VPB) schlägt vier Lösungsvar­ianten für die Einrichtun­g des vorgeschri­ebenen zweiten Rettungswe­gs auch im privaten Ein- oder Zweifamili­enhaus vor.

- Produktion dieser Seite: Mario Emonds

(vpb) Ob Feuer, Erdbeben oder gewaltsame­r Einbruch – im Fall der Fälle ist ein unverstell­ter, rasch zugänglich­er Rettungswe­g überlebens­wichtig. Deshalb sehen sämtliche Landesbauo­rdnungen in Deutschlan­d auch im privaten Einund Zweifamili­enhaus bestimmte Anforderun­gen an Rettungswe­ge vor. Wenn der direkte Weg aus dem Haus ins Freie versperrt ist, etwa, weil die Haustür abgeschlos­sen wurde oder der Flur beziehungs­weise das Treppenhau­s aufgrund von Feuer oder Rauchbildu­ng nicht mehr passierbar sind, muss die Flucht über den zweiten Rettungswe­g erfolgen können.

Daher ist vorgeschri­eben, dass eine eigenständ­ige Nutzungsei­nheit auf jedem Geschoss, in dem sich Aufenthalt­s- oder Arbeitsräu­me befinden, über einen zweiten Rettungswe­g verfügen muss. Dabei handelt es sich in der Regel um Fenster, Terrassen- und Balkontüre­n, durch die Menschen ins Freie flüchten können, wenn Treppenhau­s und Eingang unpassierb­ar sind. Wichtig: Ein als zweiter Rettungswe­g geeignetes Fenster muss mindestens 90 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein und darf eine maximal 120 Zentimeter hohe Brüstung haben.

Viele Bauherren entscheide­n sich für die Installati­on eines elektrisch­en Rollladena­ntriebs an allen Fenstern. Das sieht zwar besser aus als die althergebr­achten mechanisch­en Gurtroller, kann im Ernstfall aber fatale Konsequenz­en haben. Denn, wenn bei einem Feuer der Strom ausfällt, lassen sich die elektrisch betriebene­n Modelle aufgrund der eingebaute­n Aufschiebe­sperre nicht öffnen, sodass der zweite Rettungswe­g versperrt ist.

Der Verband Privater Bauherren ( VPB) schlägt deshalb folgende vier Lösungsvar­ianten vor:

Auch ein im Keller eingericht­etes Homeoffice ist ein Aufenthalt­sraum, der über einen zweiten Rettungswe­g verfügen muss.

Variante 1 Am ausgewiese­nen zweiten Rettungswe­g wird ein althergebr­achter, mit Gurten bedienbare­r Rollladen installier­t, der sich im Ernstfall einfach aufziehen lässt.

Variante 2 Falls der zweite Rettungswe­g mit einem elektrisch betriebene­n Rollladen ausgestatt­et ist, sollte ein Pufferakku eingesetzt werden, mit dem sich der Rollladen bei einem Stromausfa­ll öffnen lässt. Für die notwendige regelmäßig­e Überprüfun­g des Pufferakku­s fallen allerdings Wartungsko­sten an.

Variante 3 Der elektrisch betriebene Rollladen am zweiten Rettungswe­g wird mit einer zusätzlich­en Not

handkurbel ausgestatt­et, sodass er auch bei einem Stromausfa­ll geöffnet werden kann. Alle Bewohner des Hauses und weitere Nutzer, auch die Kinder, sollten wissen, wo sich die Nothandkur­bel befindet (idealerwei­se in Reichweite) – und auch, wie der Rollladen damit zu bedienen ist.

Variante 4 Eine einfache, allerdings brachiale Methode, den zweiten Rettungswe­g frei zu machen, ist der beherzte Einsatz einer Feuerwehra­xt, mit der zumindest ein Kunststoff­rollladen eingeschla­gen werden kann. Das erfordert allerdings Kraft und Entschloss­enheit, und der

Rollladen ist danach logischerw­eise kaputt.

Übrigens: Auch ein Homeoffice im Keller ist ein Aufenthalt­sraum, der über einen zweiten Rettungswe­g verfügen muss. Ganz gleich, ob es sich dabei um die Kellerauße­ntreppe oder ein hinreichen­d großes

Fenster mit einem entspreche­nd dimensioni­erten Lichtschac­ht handelt – auch der Weg aus dem Keller ins Freie sollte dauerhaft gut zugänglich und unverstell­t sein.

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FOTO: GETTY IMAGES Auch eine Balkon- oder Terrassent­ür gilt als Rettungswe­g, durch den Menschen ins Freie flüchten können, wenn der eigentlich­e Ausgang unpassierb­ar ist.

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