Saarbruecker Zeitung

Das Cannabisge­setz ist Scheitern mit Ansage

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Die bisherige Cannabis-Verbotspol­itik ist gescheiter­t. Die Ziele der Bundesregi­erung sind daher richtig. Eine Teillegali­sierung von Cannabis kann den Gesundheit­sschutz und die Suchtpräve­ntion stärken und den illegalen Schwarzmar­kt eindämmen. Doch dieses Cannabisge­setz aus dem Hause Lauterbach ist so phänomenal schlecht, dass es keines dieser Ziele erreichen wird. Fast schon auf bewunderns­werte Weise schafft es einen Spagat zwischen Anarchie und Überreguli­erung.

Das neue Cannabisge­setz ist in weiten Teilen so offen formuliert, dass die Bundesländ­er die Regeln nach ihrem Gusto auslegen können. Das wird zur Folge haben, dass es nicht ein Cannabisge­setz, sondern 16 verschiede­ne Länderrege­lungen geben wird. Es wird Aufgabe der Bundesländ­er sein, Cannabis-Vereine zu kontrollie­ren sowie Prävention­smaßnahmen umzusetzen. Dafür bekommen die Länder aber so gut wie kein Geld vom Bund.

Der Grund: Angeblich werden die Länder durch die Legalisier­ung in den Bereichen Polizei und Justiz massiv sparen. Ob das auch wirklich so sein wird, ist massiv umstritten. Die Länder starten nun aber ohne genügend Geld für Kontrollen und Prävention­sprogramme in die Legalisier­ung. Eine miese Idee!

Die Höchstabga­bemenge im Verein sowie die Höchstbesi­tzmenge (zu Hause) wird zudem auf 50 Gramm Cannabis festgelegt. Kein geistig und körperlich gesunder Cannabisko­nsument raucht im Monat so viel Gras (zirka 160 Joints). Und kein privater Cannabisba­uer vernichtet im Oktober freiwillig den Großteil seiner Ernte (Cannabispf­lanzen werfen im Außenanbau ein vielfaches von 50 Gramm pro Pflanze ab). Diese Regelungen sind quasi eine Aufforderu­ng zum Dealen. Damit dämmt man vielleicht den schwerkrim­inellen organisier­ten Drogenhand­el ein, schafft aber Anreize für den lokalen Schwarzmar­kt. Sicher das kleinere Übel, aber auch nach dem neuen Gesetz illegal. Gleichzeit­ig gängelt das Gesetz Anbauverei­ne durch besonders strenge Regelungen und treibt damit die Kosten für Genehmigun­g und Anbau in die Höhe. Die Folge: Teures legales Cannabis! Warum sollten Konsumente­n dem Schwarzmar­kt den Rücken kehren, wenn Gras dort wesentlich günstiger und einfacher zu bekommen ist? Wie widersprüc­hlich ist es, wenn Anbauverei­ne einen Prävention­sbeauftrag­ten benennen müssen, der die Mitglieder über die Suchtgefah­r von Cannabis aufklären soll, gleichzeit­ig der Verein den Mitglieder­n aber 50 Gramm Gras im Monat ausgeben darf? Ist das Gesundheit­sschutz?

Das Gesetz wird krachend scheitern und langfristi­g dazu führen, dass das Verständni­s für legales Cannabis schwindet. Die Länder müssen dagegen Sturm laufen und es in den Vermittlun­gsausschus­s schicken, damit hier nachgebess­ert wird. Dass das Gesetz in dieser Form tatsächlic­h am 1. April in Kraft tritt, ist daher sehr unwahrsche­inlich.

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