Das Cannabisgesetz ist Scheitern mit Ansage
Die bisherige Cannabis-Verbotspolitik ist gescheitert. Die Ziele der Bundesregierung sind daher richtig. Eine Teillegalisierung von Cannabis kann den Gesundheitsschutz und die Suchtprävention stärken und den illegalen Schwarzmarkt eindämmen. Doch dieses Cannabisgesetz aus dem Hause Lauterbach ist so phänomenal schlecht, dass es keines dieser Ziele erreichen wird. Fast schon auf bewundernswerte Weise schafft es einen Spagat zwischen Anarchie und Überregulierung.
Das neue Cannabisgesetz ist in weiten Teilen so offen formuliert, dass die Bundesländer die Regeln nach ihrem Gusto auslegen können. Das wird zur Folge haben, dass es nicht ein Cannabisgesetz, sondern 16 verschiedene Länderregelungen geben wird. Es wird Aufgabe der Bundesländer sein, Cannabis-Vereine zu kontrollieren sowie Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dafür bekommen die Länder aber so gut wie kein Geld vom Bund.
Der Grund: Angeblich werden die Länder durch die Legalisierung in den Bereichen Polizei und Justiz massiv sparen. Ob das auch wirklich so sein wird, ist massiv umstritten. Die Länder starten nun aber ohne genügend Geld für Kontrollen und Präventionsprogramme in die Legalisierung. Eine miese Idee!
Die Höchstabgabemenge im Verein sowie die Höchstbesitzmenge (zu Hause) wird zudem auf 50 Gramm Cannabis festgelegt. Kein geistig und körperlich gesunder Cannabiskonsument raucht im Monat so viel Gras (zirka 160 Joints). Und kein privater Cannabisbauer vernichtet im Oktober freiwillig den Großteil seiner Ernte (Cannabispflanzen werfen im Außenanbau ein vielfaches von 50 Gramm pro Pflanze ab). Diese Regelungen sind quasi eine Aufforderung zum Dealen. Damit dämmt man vielleicht den schwerkriminellen organisierten Drogenhandel ein, schafft aber Anreize für den lokalen Schwarzmarkt. Sicher das kleinere Übel, aber auch nach dem neuen Gesetz illegal. Gleichzeitig gängelt das Gesetz Anbauvereine durch besonders strenge Regelungen und treibt damit die Kosten für Genehmigung und Anbau in die Höhe. Die Folge: Teures legales Cannabis! Warum sollten Konsumenten dem Schwarzmarkt den Rücken kehren, wenn Gras dort wesentlich günstiger und einfacher zu bekommen ist? Wie widersprüchlich ist es, wenn Anbauvereine einen Präventionsbeauftragten benennen müssen, der die Mitglieder über die Suchtgefahr von Cannabis aufklären soll, gleichzeitig der Verein den Mitgliedern aber 50 Gramm Gras im Monat ausgeben darf? Ist das Gesundheitsschutz?
Das Gesetz wird krachend scheitern und langfristig dazu führen, dass das Verständnis für legales Cannabis schwindet. Die Länder müssen dagegen Sturm laufen und es in den Vermittlungsausschuss schicken, damit hier nachgebessert wird. Dass das Gesetz in dieser Form tatsächlich am 1. April in Kraft tritt, ist daher sehr unwahrscheinlich.