Deutsch lernen für den Beruf
Verschiedene Kurse vermitteln Kenntnisse der Sprache und über das Land. Welche es gibt und wann sie notwendig sind.
(dpa) Deutschland braucht für seinen Arbeitsmarkt die Zuwanderung aus dem Ausland. Dafür sind natürlich auch Sprachkenntnisse nötig. Wer erst nach der Einreise Deutsch lernen oder seine Sprachkenntnisse weiter fördern möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Die Plattform „Make-it-in-Germany“verweist etwa auf Deutschkurse der Volkshochschulen und der Carl Duisberg Centren sowie das Goethe-Institut. Für Geflüchtete, Menschen mit Arbeitserlaubnis sowie Bürger der Europäischen Union gibt es zudem das sogenannte „Gesamtprogramm Sprache“der Bundesregierung. Es umfasst Integrations- und Berufssprachkurse und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
Grundsätzlich gilt: Wer bei der Einreise Deutschkenntnisse unterhalb des Niveaus B1 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) hat, muss in einem ersten Schritt an einem sogenannten Integrationskurs des BAMF teilnehmen. Der individuell passende Kurs wird anhand eines Einstufungstests ermittelt.
In einem zweiten Schritt ist es möglich, an Berufssprachkursen des BAMF teilzunehmen. Wer bei der Einreise Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 GER vorweisen kann, etwa in einem Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, kann auch direkt an einem Berufssprachkurs teilnehmen.
Ziel eines Integrationskurses sei es, allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 GER zu vermitteln, erklärt Guadalupe Sanchez von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Gleichzeitig dient ein solcher Kurs der Orientierung: Teilnehmer bekommen Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland vermittelt. Ein Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden à 45 Minuten und dauert sechs bis acht Monate.
Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, muss für den Integrationskurs nichts bezah
len. Beschäftigte können sich vom Kursbeitrag befreien lassen, wenn ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt: Dieser liegt aktuell bei 2409 Euro für Erwerbstätige ohne Kind, bei 3139 Euro mit einem Kind und ab zwei Kindern bei 3869 Euro. Die übrigen Teilnehmer beteiligen sich in der Regel mit 50 Prozent an dem Kostenerstattungssatz, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Integrationskurs gilt. Aktuell sind das 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde.
Berufssprachkurse sollen Teilnehmer sprachlich in die Lage versetzen, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen oder an einer Qualifizierung teilzunehmen. Das Ziel ist eine nachhaltige Integration der Lernenden in den Arbeitsmarkt.
Es gibt verschiedene Kurstypen. In Basiskursen werden Deutschkenntnisse vermittelt, die generell im Arbeitsalltag benötigt werden. Spezialkurse richten sich etwa an Personen, die sich im Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe befinden. Auch gibt es Spezialkurse für die Bereiche Einzelhandel und Gewerbe/Technik, in denen Fachbegriffe oder bestimmte Ausdrücke gelernt werden. Weitere Kurse richten sich an Auszubildende oder Beschäftigte und bereiten jeweils auf die Anforderungen der Ausbildung oder einzelner Berufe vor.
Wer vom Jobcenter zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt oder verpflichtet wird, muss nichts zahlen. Ansonsten gilt: Teilnehmer müssen sich nur an den Kosten beteiligen, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro beziehungsweise bei gemeinsam Veranlagten über 40.000 Euro liegt. Der Kostenbeitrag liegt bei 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Aktuell sind das 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde. Arbeitgeber können den Kostenbeitrag übernehmen.
Wird der Berufssprachkurs abgebrochen, muss der Kostenbeitrag laut Guadalupe Sanchez voll geleistet werden – „außer, die Person hat den Abbruch nicht zu vertreten“. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann man die Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragen.