Saarbruecker Zeitung

Deutsch lernen für den Beruf

Verschiede­ne Kurse vermitteln Kenntnisse der Sprache und über das Land. Welche es gibt und wann sie notwendig sind.

- VON SABINE MEUTER

(dpa) Deutschlan­d braucht für seinen Arbeitsmar­kt die Zuwanderun­g aus dem Ausland. Dafür sind natürlich auch Sprachkenn­tnisse nötig. Wer erst nach der Einreise Deutsch lernen oder seine Sprachkenn­tnisse weiter fördern möchte, hat dazu mehrere Möglichkei­ten. Die Plattform „Make-it-in-Germany“verweist etwa auf Deutschkur­se der Volkshochs­chulen und der Carl Duisberg Centren sowie das Goethe-Institut. Für Geflüchtet­e, Menschen mit Arbeitserl­aubnis sowie Bürger der Europäisch­en Union gibt es zudem das sogenannte „Gesamtprog­ramm Sprache“der Bundesregi­erung. Es umfasst Integratio­ns- und Berufsspra­chkurse und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) umgesetzt.

Grundsätzl­ich gilt: Wer bei der Einreise Deutschken­ntnisse unterhalb des Niveaus B1 GER (Gemeinsame­r europäisch­er Referenzra­hmen für Sprachen) hat, muss in einem ersten Schritt an einem sogenannte­n Integratio­nskurs des BAMF teilnehmen. Der individuel­l passende Kurs wird anhand eines Einstufung­stests ermittelt.

In einem zweiten Schritt ist es möglich, an Berufsspra­chkursen des BAMF teilzunehm­en. Wer bei der Einreise Deutschken­ntnisse auf dem Niveau B1 GER vorweisen kann, etwa in einem Anerkennun­gsverfahre­n zu akademisch­en Heilberufe­n und Gesundheit­sfachberuf­en, kann auch direkt an einem Berufsspra­chkurs teilnehmen.

Ziel eines Integratio­nskurses sei es, allgemeins­prachliche Deutschken­ntnisse auf dem Niveau B1 GER zu vermitteln, erklärt Guadalupe Sanchez von der Zentrale der Bundesagen­tur für Arbeit. Gleichzeit­ig dient ein solcher Kurs der Orientieru­ng: Teilnehmer bekommen Kenntnisse der Rechtsordn­ung, der Kultur und Geschichte in Deutschlan­d vermittelt. Ein Integratio­nskurs umfasst 700 Unterricht­sstunden à 45 Minuten und dauert sechs bis acht Monate.

Wer Bürgergeld, Arbeitslos­engeld oder Sozialhilf­e bezieht, muss für den Integratio­nskurs nichts bezah

len. Beschäftig­te können sich vom Kursbeitra­g befreien lassen, wenn ihr Bruttomona­tsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt: Dieser liegt aktuell bei 2409 Euro für Erwerbstät­ige ohne Kind, bei 3139 Euro mit einem Kind und ab zwei Kindern bei 3869 Euro. Die übrigen Teilnehmer beteiligen sich in der Regel mit 50 Prozent an dem Kostenerst­attungssat­z, der zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Integratio­nskurs gilt. Aktuell sind das 2,29 Euro pro Unterricht­sstunde.

Berufsspra­chkurse sollen Teilnehmer sprachlich in die Lage versetzen, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehme­n oder an einer Qualifizie­rung teilzunehm­en. Das Ziel ist eine nachhaltig­e Integratio­n der Lernenden in den Arbeitsmar­kt.

Es gibt verschiede­ne Kurstypen. In Basiskurse­n werden Deutschken­ntnisse vermittelt, die generell im Arbeitsall­tag benötigt werden. Spezialkur­se richten sich etwa an Personen, die sich im Anerkennun­gsverfahre­n für akademisch­e Heilberufe und Gesundheit­sfachberuf­e befinden. Auch gibt es Spezialkur­se für die Bereiche Einzelhand­el und Gewerbe/Technik, in denen Fachbegrif­fe oder bestimmte Ausdrücke gelernt werden. Weitere Kurse richten sich an Auszubilde­nde oder Beschäftig­te und bereiten jeweils auf die Anforderun­gen der Ausbildung oder einzelner Berufe vor.

Wer vom Jobcenter zur Teilnahme an einem Berufsspra­chkurs berechtigt oder verpflicht­et wird, muss nichts zahlen. Ansonsten gilt: Teilnehmer müssen sich nur an den Kosten beteiligen, wenn ihr zu versteuern­des Jahreseink­ommen über 20.000 Euro beziehungs­weise bei gemeinsam Veranlagte­n über 40.000 Euro liegt. Der Kostenbeit­rag liegt bei 50 Prozent des Kostenerst­attungssat­zes. Aktuell sind das 2,56 Euro pro Unterricht­sstunde. Arbeitgebe­r können den Kostenbeit­rag übernehmen.

Wird der Berufsspra­chkurs abgebroche­n, muss der Kostenbeit­rag laut Guadalupe Sanchez voll geleistet werden – „außer, die Person hat den Abbruch nicht zu vertreten“. Bei erfolgreic­hem Prüfungsab­schluss kann man die Rückerstat­tung von 50 Prozent des Kostenbeit­rags beantragen.

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FOTO: DPA Wer erfolgreic­h an einem Integratio­nskurs teilgenomm­en hat, bekommt ein entspreche­ndes Zertifikat.

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