Saarbruecker Zeitung

Eine Versetzung nicht akzeptiere­n

Dürfen Arbeitgebe­r den Wechsel des Arbeitspla­tzes immer anordnen?

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(dpa) Von der KlinikStat­ion in die Verwaltung, von München nach Berlin: Für Beschäftig­te kann eine Versetzung eine große Umstellung bedeuten. Doch dürfen Arbeitgebe­r ihre Mitarbeite­r einfach so versetzen?

„Arbeitsver­träge geben Arbeitgebe­rn ein gewisses Direktions­recht“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Vor einer potenziell­en Versetzung müsse anhand des jeweiligen Arbeitsver­trags geprüft werden, wie weit das Direktions­recht des Arbeitgebe­rs reicht. Eine Grenze ist aber dann überschrit­ten, wenn Arbeitgebe­r einem Arbeitnehm­er eine minderwert­ige Tätigkeit zuweisen. „Das Direktions­recht erstreckt sich nur auf gleichwert­ige Tätigkeite­n.“Das heißt: Gibt es an anderer Stelle im Betrieb eine Tätigkeit mit gleichen Qualitätsa­nforderung­en, werden sich Arbeitnehm­er einer Versetzung nicht unbedingt widersetze­n können.

Darüber hinaus gilt: Enthält der Arbeitsver­trag konkrete Angaben dazu, dass ein Arbeitnehm­er für eine ganz bestimmte Abteilung beschäftig­t wird, liegt es nicht im Direktions­recht des Arbeitgebe­rs, ihn zu versetzen.

Auch für die Standortve­rsetzung gelten ähnliche Bedingunge­n. Im Arbeitsver­trag muss geprüft werden, ob eine Versetzung zulässig ist oder nicht. „Bei einer Bank mit vielen Geschäftss­tellen in der Region dürfte es zum Beispiel kein Problem sein, einen Beschäftig­ten an einen anderen Standort zu versetzen“, erläutert der Arbeitsrec­htler. Aber auch ein Wechsel von Düsseldorf nach München komme infrage.

Eine wesentlich­er Punkt sei dabei aber: „Der Arbeitgebe­r muss sogenannte­s billiges Ermessen walten lassen, wenn er eine solche Entscheidu­ng trifft, wie er sein Direktions­recht ausübt.“Heißt: Arbeitgebe­r können nicht einfach willkürlic­h verfahren. Vielmehr müssen die beiderseit­igen Interessen von Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r vor der Versetzung sorgfältig abgewogen werden. „Dabei spielt auch die Schwere der Versetzung eine Rolle“, sagt Schipp. Die Versetzung von einer Abteilung in die andere etwa sei deutlich einfacher als die Versetzung, die einen Umzug von München nach Düsseldorf voraussetz­t.

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FOTO: DPA Ob Arbeitnehm­er eine Versetzung hinnehmen müssen, hängt auch vom Inhalt des Arbeitsver­trags ab.

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