Saarbruecker Zeitung

In Debatte um Schutz des Verfassung­sgerichts kommt Bewegung

Justizmini­ster Buschmann will die Arbeitsgru­ndlage des Bundesverf­assungsger­ichts im Grundgeset­z gegen Demokratie­feinde absichern. Die Union ist nicht abgetan.

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(dpa) Bundesjust­izminister Marco Buschmann ist bereit, einen Entwurf zur dauerhafte­n Absicherun­g des Bundesverf­assungsger­ichts vorzulegen, wenn dadurch eine Verständig­ung mit der Union möglich wird. „Ich begrüße es, dass Friedrich Merz eine Offenheit für die Fortsetzun­g der Gespräche zum stärkeren Schutz unseres Grundgeset­zes und seiner Institutio­nen geäußert hat“, sagte der FDP-Politiker.

Unionsfrak­tionschef Merz hatte am Freitag gesagt, er schließe eine gesetzlich­e Änderung zum Schutz des Bundesverf­assungsger­ichts vor Demokratie­feinden nicht generell aus. Die Union sei hier gesprächsb­ereit. Einen brauchbare­n Entwurf der Ampel-Koalition dazu habe er aber noch nicht gesehen.

Buschmann sagte: „Expertinne­n

und Experten haben bereits gute Vorschläge gemacht, wie wir wesentlich­e Strukturpr­inzipien wie Zahl und Amtszeit der Richter oder die Senatsstru­ktur sichern können.“Er lade Merz ein, die Gespräche dazu wieder aufzunehme­n. „Wenn diese anhand eines konkreten Gesetzentw­urfs geführt werden sollten, bin ich gerne bereit, diesen als Beratungsg­rundlage vorzulegen.“

Grünen-Fraktionsc­hefin Britta Haßelmann sagte der Süddeutsch­en Zeitung (Samstag), der Konsens aller demokratis­chen Kräfte sei gefordert. „Die überfrakti­onellen Gespräche dürfen nicht enden.“

Merz hatte erklärt, das deutsche Verfassung­sgericht sei besser geschützt als dies etwa in Polen, Ungarn oder den USA der Fall sei. Doch „wenn es Vorschläge geben sollte, es noch besser zu schützen, als wir es gegenwärti­g ohnehin tun, dann sind wir selbstvers­tändlich für eine Diskussion offen“, sagte der CDU-Chef.

Der rechtspoli­tische Sprecher der Unionsfrak­tion, Günter Krings, unterstric­h ebenfalls die Gesprächsb­ereitschaf­t seiner Fraktion. Er wolle dafür werben und auf die anderen demokratis­chen Fraktionen zugehen, sagte der CDU-Politiker am Samstag im WDR5-„Morgenecho“. „Und dann, glaube ich, können wir eine gute Lösung finden“, betonte Krings. Zeitdruck sieht er dabei nicht. „Wir stehen nicht vor der direkten Machtübern­ahme radikaler Kräfte in Deutschlan­d. Wenn man das Grundgeset­z ändert, muss man sich die nötige Zeit nehmen“, betonte der CDU-Politiker.

Die Ampel-Koalition hat erwogen, Einzelheit­en zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassung­srichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgeset­z festzuschr­eiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungs­wechsel Richter vergleichs­weise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.

Der ehemalige Bundesinne­nminister Gerhart Baum (ebenfalls FDP) warnte aber davor. Es sei „ungeheuerl­ich, dass wir uns über eine solche Maßnahme unterhalte­n müssen – und wir müssen das“, sagte er dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d. „Aber wir sind noch nicht so weit, dass wir sogar unsere Verfassung ändern müssen.“Es sei sehr viel in Bewegung, sagte er und wies auf die bundesweit­en Demonstrat­ionen gegen Rechtsextr­emismus hin, auf die Gerichtsen­tscheidung über die Verfassung­sschutz-Einstufung der AfD als rechtsextr­emer Verdachtsf­all und auf die anstehende­n Wahlen. „Ohnehin würde man das Gericht so wohl auch eher beschädige­n, statt ihm zu nützen“, meinte Baum.

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FOTO: IMAGO Justizmini­ster Marco Buschmann (FDP) begrüßt die Gesprächsb­ereitschaf­t der Union zu der Absicherun­g.

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