Uni und HTW: Viel Bewegung hinter den Kulissen
(cis) Hinter den Kulissen ist an den beiden großen saarländischen Hochschulen (Uni und HTW) derzeit angesichts der ins Haus stehenden Neuverhandlungen mit dem Land über die künftigen Hochschulentwicklungspläne vieles in Bewegung. Allen voran an der Uni, wo noch dazu bald ein Wechsel an der Spitze ansteht und ferner die Aufarbeitung des gescheiterten ExzellenzAntrages der Informatik im Gange ist. Am Donnerstag erhielt die Uni Post von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und damit eine genauere Kenntnis, aus welchen Gründen der Informatikantrag bei der DFG durchfiel. Damit nicht genug, steht die Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHG) an. Der Entwurf dazu ist derzeit in der externen Anhörung.
Zur jüngsten Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags kam Mitte vergangener Woche nicht nur Uni-Präsident Manfred Schmitt, sondern auch der Minister. Viel Neues erfuhren die Mitglieder dem Vernehmen nach nicht. Die Aufarbeitung der Exzellenz-Strategie brauche Zeit, hieß es. Was die SHGNovelle angeht, so umriss Jakob von Weizsäcker (SPD) aus seiner Sicht wichtige Punkte wie das neue Promotionsrecht für die HTW, die geplante bessere Durchlässigkeit des Hochschulzugangsrechts sowie die Einführung von Fast-Track-Professuren. Was die Verhandlungen über die künftigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen angeht, die ab 2026 greifen sollen, laufen zwar bereits erste VorSondierungen. In die Karten schauen ließ sich der Minister bei seinem Ausschussauftritt allerdings wohl nicht.
Ausgeblendet blieb dort auch, dass die Novelle des Hochschulgesetzes mehr Sprengstoff bereithält als auf den ersten Blick erkennbar. Einige der Streitpunkte, die die Novelle bietet, waren dafür Thema in der zeitgleich mit dem Wissenschaftsausschuss anberaumten Sitzung des Uni-Senats. Dazu dürfte Paragraph 19 der SHG-Novelle gehören: Darin heißt es, dass der Uni-Präsident künftig „in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten“auch ohne Zustimmung der Uni-Gremien „Eilentscheidungen oder unerlässliche Maßnahmen treffen“kann. Weiter steht dort, dass die Gremien diese Maßnahmen zwar wieder aufheben können. Jedoch folgt im Entwurf von §19 dann eine Einschränkung, die es in sich hat: „Es sei denn, sie war aus Rechtsgründen geboten oder es sind durch die Ausführung bereits Rechte Dritter entstanden.“Klingt das aus Sicht künftiger Uni-Präsidenten nicht wie eine Einladung zum „Durchregieren“? Der Widerstand dagegen dürfte programmiert sein.