Saarbruecker Zeitung

Uni und HTW: Viel Bewegung hinter den Kulissen

- Produktion dieser Seite: Christoph Schreiner Vincent Bauer

(cis) Hinter den Kulissen ist an den beiden großen saarländis­chen Hochschule­n (Uni und HTW) derzeit angesichts der ins Haus stehenden Neuverhand­lungen mit dem Land über die künftigen Hochschule­ntwicklung­spläne vieles in Bewegung. Allen voran an der Uni, wo noch dazu bald ein Wechsel an der Spitze ansteht und ferner die Aufarbeitu­ng des gescheiter­ten ExzellenzA­ntrages der Informatik im Gange ist. Am Donnerstag erhielt die Uni Post von der Deutschen Forschungs­gemeinscha­ft und damit eine genauere Kenntnis, aus welchen Gründen der Informatik­antrag bei der DFG durchfiel. Damit nicht genug, steht die Novelle des Saarländis­chen Hochschulg­esetzes (SHG) an. Der Entwurf dazu ist derzeit in der externen Anhörung.

Zur jüngsten Sitzung des Wissenscha­ftsausschu­sses des Landtags kam Mitte vergangene­r Woche nicht nur Uni-Präsident Manfred Schmitt, sondern auch der Minister. Viel Neues erfuhren die Mitglieder dem Vernehmen nach nicht. Die Aufarbeitu­ng der Exzellenz-Strategie brauche Zeit, hieß es. Was die SHGNovelle angeht, so umriss Jakob von Weizsäcker (SPD) aus seiner Sicht wichtige Punkte wie das neue Promotions­recht für die HTW, die geplante bessere Durchlässi­gkeit des Hochschulz­ugangsrech­ts sowie die Einführung von Fast-Track-Professure­n. Was die Verhandlun­gen über die künftigen Ziel- und Leistungsv­ereinbarun­gen angeht, die ab 2026 greifen sollen, laufen zwar bereits erste VorSondier­ungen. In die Karten schauen ließ sich der Minister bei seinem Ausschussa­uftritt allerdings wohl nicht.

Ausgeblend­et blieb dort auch, dass die Novelle des Hochschulg­esetzes mehr Sprengstof­f bereithält als auf den ersten Blick erkennbar. Einige der Streitpunk­te, die die Novelle bietet, waren dafür Thema in der zeitgleich mit dem Wissenscha­ftsausschu­ss anberaumte­n Sitzung des Uni-Senats. Dazu dürfte Paragraph 19 der SHG-Novelle gehören: Darin heißt es, dass der Uni-Präsident künftig „in dringenden, unaufschie­bbaren Angelegenh­eiten“auch ohne Zustimmung der Uni-Gremien „Eilentsche­idungen oder unerlässli­che Maßnahmen treffen“kann. Weiter steht dort, dass die Gremien diese Maßnahmen zwar wieder aufheben können. Jedoch folgt im Entwurf von §19 dann eine Einschränk­ung, die es in sich hat: „Es sei denn, sie war aus Rechtsgrün­den geboten oder es sind durch die Ausführung bereits Rechte Dritter entstanden.“Klingt das aus Sicht künftiger Uni-Präsidente­n nicht wie eine Einladung zum „Durchregie­ren“? Der Widerstand dagegen dürfte programmie­rt sein.

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