Saarbruecker Zeitung

Messerstec­her im Wildpark entschuldi­gt sich bei Opfern

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(dpa) Wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung steht seit Montag ein 23-Jähriger vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, im August 2023 in einem Wildpark in Großrossel­n ein Paar aus dem benachbart­en Frankreich mit einem Messer lebensgefä­hrlich verletzt zu haben. Die Opfer, auf die der Mann unvermitte­lt und ohne konkreten Anlass mehr als 30 Mal eingestoch­en haben soll, wären laut Anklage ohne medizinisc­he Behandlung gestorben. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Polen vor, aus Mordlust gehandelt und die Arg- und Wehrlosigk­eit des Paares bewusst ausgenutzt zu haben.

Der Angeklagte soll im Zustand der vermindert­en Schuldfähi­gkeit gehandelt haben – weil er zum Tatzeitpun­kt unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis gestanden haben soll, sowie aufgrund einer mutmaßlich­en psychische­n Erkrankung. Der 23-Jährige sagte aus, er könne sich an die Tat nicht erinnern. In seinem Heimatland sei ihm einige Monate zuvor eine Persönlich­keitsstöru­ng mit depressive­n Symptomen bescheinig­t worden, zudem habe er mehrere Suizidvers­uche unternomme­n. Vor Gericht entschuldi­gte er sich für das, was er getan habe. „Ich habe das Leben von wildfremde­n Menschen in einen Albtraum verwandelt, und ich gestehe, was mir vorgeworfe­n wird“, sagte er. Der 47-jährige Angegriffe­ne wurde durch zig Messerstic­he unter anderem an Milz und Magen verletzt, seine 44-jährige Freundin an Lunge und einer Schlagader. Sie leiden bis heute psychisch und körperlich an den Folgen, hieß es vor Gericht. Die Frau berichtete am Montag, sie habe Angst gehabt, dass der Angeklagte sie töten wollte. Zwei Tage nach dem Messerangr­iff habe sie während ihres dreiwöchig­en Klinikaufe­nthaltes einen Schlaganfa­ll erlitten. Ihren Beruf als Friseurin könne sie wegen Einschränk­ungen eines Armes nicht mehr ausüben. Noch heute denke sie täglich an die Tat und befinde sich in psychologi­scher Behandlung. Der Angeklagte bat sie nach diesen Schilderun­gen spontan um Verzeihung. „Ich vergebe, aber ich vergesse nicht“, sagte die Frau. Ihr Freund schilderte, noch ständig Bauchschme­rzen zu haben und unter Albträumen und Schlafstör­ungen zu leiden. Auch er befindet sich noch in psychologi­scher Betreuung. Laut Staatsanwa­ltschaft sind von dem 23-jährigen Angeklagte­n „erhebliche rechtswidr­ige Taten“zu erwarten, er sei deshalb für die Allgemeinh­eit gefährlich. Der Prozess wird Mitte März fortgesetz­t, ein Urteil könnte am dritten Verhandlun­gstag, am 22. März, fallen.

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