Saarbruecker Zeitung

Klare Absage an gemeinsame Polizei von Rheinland-Pfalz und Saarland

Aus Rheinland-Pfalz kommt die Idee einer gemeinsame­n Polizei mit dem Saarland. Im Saarland stößt sie auf Ablehnung. Das gehe nur mit einer Länderfusi­on.

- VON TOBIAS KESSLER

Die Polizeigew­erkschafte­n im Saarland haben die Idee einer gemeinsame­n Polizei von Rheinland-Pfalz und dem Saarland klar zurückgewi­esen und damit dem rheinland-pfälzische­n CDU-Landeschef Christian Baldauf eine Abfuhr erteilt. „Es dürfte weder möglich noch Sinn-bringend sein, isoliert nur die Polizei zweier Bundesländ­er zu fusioniere­n“, teilt Andreas Rinnert, Vorsitzend­er der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) Saarland, auf Nachfrage der Saarbrücke­r Zeitung mit.

Baldauf hatte am Wochenende die Vision einer gemeinsame­n Polizei oder auch gemeinsame­r Justizverf­ahren für das Saarland und Rheinland-Pfalz formuliert. Ziel sei Verwaltung­sbündelung und Bürokratie­abbau. Schließlic­h gebe es bereits ein gemeinsame­s Mahngerich­t beider Länder.

GdP-Chef Rinnert sagte der SZ, Baldaufs Idee sei angesichts des föderalen Flickentep­pichs „oberflächl­ich betrachtet“naheliegen­d. Doch Zusammenar­beit sei das eine, Zusammenle­gung das andere. Diese sei nur „im Kontext einer kompletten Zusammenle­gung beider Bundesländ­er zu sehen und somit eher unrealisti­sch“. Die GdP spreche sich aber für die Eigenständ­igkeit des Saarlandes und seiner Polizei aus – „so wie zuletzt laut Meinungsum­frage auch zwei Drittel der Saarländer­innen und Saarländer“.

Auch der Landesverb­and Saarland der Deutschen Polizeigew­erkschaft (DPolG) hält eine Zusammenle­gung der Polizeien ohne eine Fusion der Bundesländ­er für „nicht umsetzbar“. Eine SZ-Nachfrage beim saarländis­chen Innenminis­terium blieb unbeantwor­tet.

Die GdP Saarland glaubt nicht an Spar-Effekte, selbst bei einer Fusionieru­ng der beiden Bundesländ­er: „Polizistin­nen und Polizisten dürften sich nicht einsparen lassen“, ebenso wenig die Anzahl an Dienststel­len, an Einsatzfah­rzeugen, Dienstwaff­en und Ähnlichem. Das Spar-Argument träfe „im Falle einer Fusionieru­ng am ehesten auf den Landtag zu“, habe der doch verhältnis­mäßig höhere Ausgaben als der des größeren Bundesland­s Rheinland-Pfalz.

Eine Zusammenle­gung bringe „rechtlich eine Vielzahl an Schwierigk­eiten und Unwägbarke­iten“mit sich, sagt Andreas Rinnert von der GdP. Welches der beiden Polizeiges­etze würde übernommen und welche Gehälter? „Die Besoldung der beiden Bundesländ­er ist unterschie­dlich“, stellt die DPolG fest, „wobei das Saarland deutlich schlechter bezahlt. Werden nach einer Zusammenle­gung saarländis­che Polizistin­nen und Polizisten nach dem Besoldungs­gesetz Rheinland-Pfalz bezahlt? Wenn ja, würde dies auch für alle anderen saarländis­chen Landesbeam­tinnen und -beamte gelten?“Unklar sei auch, wer auf ministerie­ller Ebene zuständig sei – ob Mainz oder Saarbrücke­n.

„Die GdP im Saarland spricht sich für die Eigenständ­igkeit des Saarlandes und seiner Polizei aus.“Andreas Rinnert Gewerkscha­ft der Polizei Saarland

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