Saarbruecker Zeitung

EU-Parlament stimmt für Naturschut­zgesetz

329 Abgeordnet­e haben für das umstritten­e EU-Gesetz zur Wiederhers­tellung der Natur gestimmt, 275 dagegen.

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(epd) Das EUParlamen­t hat mit knapper Mehrheit das umstritten­e EU-Gesetz zur Wiederhers­tellung der Natur angenommen. 329 Abgeordnet­e stimmten dafür, 275 dagegen und 24 enthielten sich am Dienstag bei der Abstimmung in Straßburg.

Das Gesetz legt verbindlic­he Ziele für die Wiederhers­tellung geschädigt­er Ökosysteme vor. Die EU-Mitgliedss­taaten müssen der Vereinbaru­ng noch abschließe­nd zustimmen, bevor diese in Kraft treten kann. Das gilt als wahrschein­lich.

Kommt das Gesetz, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigt­en Lebensräum­e im Wasser und an Land wiederhers­tellen, bis 2040 sind es 60 Prozent und bis 2050 schließlic­h 90 Prozent.

So soll zum Beispiel Flüssen mehr Raum gegeben, Moore sollen vernässt und alte Wälder erhalten werden. Ziel ist dabei, mehr Kohlenstof­f in der Natur zu speichern. So sollen Hitzewelle­n, Dürren, Starkregen­ereignisse und Überschwem­mungen abgemilder­t werden. Die Bestimmung­en für landwirtsc­haftliche Ökosysteme können unter außergewöh­nlichen Umständen vorübergeh­end ausgesetzt werden.

Die Fraktion der Europäisch­en Volksparte­i (EVP), die größte Fraktion im EU-Parlament, hatte am Montag beschlosse­n, gegen das Gesetz zu stimmen. Weil die Konservati­ven zahlreiche Forderunge­n in Verhandlun­gen durchsetze­n konnten, sprachen sich einzelne aber für das Vorhaben aus.

Grüne und Linke zeigten sich am Dienstag erleichter­t, dass es für eine Mehrheit reichte. „Es ist erfreulich, dass wir wenigstens diese abgeschwäc­hte Variante des Gesetzes durchbekom­men haben“, erklärte die EU-Abgeordnet­e Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne) am Dienstag in Straßburg.

 ?? FOTO: IMAGO IMAGES ?? Eine wiedervern­ässte ehemalige Torfabbau-Fläche: Kommt das EU-Gesetz zur Wiederhers­tellung der Natur, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigt­en Lebensräum­e wiederhers­tellen – 60 Prozent bis 2040.
FOTO: IMAGO IMAGES Eine wiedervern­ässte ehemalige Torfabbau-Fläche: Kommt das EU-Gesetz zur Wiederhers­tellung der Natur, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigt­en Lebensräum­e wiederhers­tellen – 60 Prozent bis 2040.

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