Wie klimafreundliche Heizungen gefördert werden
Das Heizungsgesetz stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Doch seit 1. Januar ist das Gesetz in Kraft und seit Dienstag können Förderanträge für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gestellt werden. Wen es betrifft, wie die Förderung aussi
Das Heizungsgesetz war eines der unrühmlichen Kapitel der Ampel-Koalition, das stellt selbst in Koalitionsreihen kaum jemand in Frage. Seit 1. Januar ist das sogenannte Gebäudeenergiegesetz in Kraft und damit auch die Förderung für den Heizungstausch. Anträge dafür können seit Dienstag gestellt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Gefördert werden zunächst Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihre Häuser selbst bewohnen und eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe einbauen wollen. Dafür gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für die neue Heizung. Wer bis Ende 2028 auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umsteigt, kann zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Kosten bekommen. Das gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicher-Heizungen (unabhängig vom Alter) sowie für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent, den man abgreifen kann, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches Kältemittel nutzt oder besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte bei Inkrafttreten des Gesetzes, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgerichtet sei.
Was ist die soziale Komponente?
Es gibt einen weiteren einkommensabhängigen Förderanteil von 30 Prozent. Dieser Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr
als 40 000 Euro beträgt. Als Nachweis dient der Steuerbescheid des Finanzamts. Die Boni können miteinander kombiniert werden, allerdings sind die Zuschüsse auf 70 Prozent gedeckelt. Es werden maximal 30 000 Euro an Investitionskosten berücksichtigt. Beim Höchstfördersatz von 70 Prozent bekommen Wohneigentümer also maximal 21 000 Euro.
Wo findet man den Antrag?
Interessierte können sich auf der Webseite der KfW-Bank im Kundenportal registrieren und dort einen Antrag stellen. Seit Dienstag ist das für Eigentümer von selbstbewohnten Einfamilienhäusern möglich. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können voraussichtlich ab Mai Förderanträge stellen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Wohnungen sind voraussichtlich ab August antragsberechtigt.
Wer bezahlt das?
Der Staat. Das Geld für die Heizungsförderung speist sich aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Insgesamt stehen 2024 rund 16,7 Milliarden Euro zur Verfügung, womit neben klimafreundlichen Heizungen auch die Sanierung von Gebäuden gefördert wird. Ausgezahlt wird die Förderung über die Förderbank KfW.
Warum ist der Heizungstausch überhaupt notwendig?
Der Gebäudesektor ist neben dem Verkehr der Bereich, der den Klimazielen am meisten im Weg steht, weil dort die meisten klimaschädlichen Emissionen entstehen. Noch immer werden in Deutschland fast 80 Prozent der Wohngebäude mit
Öl und Gas beheizt. Die SPD erhofft sich nun eine neue Dynamik für die Wärmewende.
Müssen jetzt alle alten Heizungen ausgetauscht werden?
Nein, weiterhin gilt: Laufende Heizungen können weiterlaufen. Auch wenn eine Heizung kaputtgeht, aber repariert werden kann, kann sie weiterbetreiben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt seit 1. Januar die Regel, dass eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Häufig sind das Wärmepumpen.
Ist der politische Streit um das Heizungsgesetz jetzt Geschichte?
Nein. Scharfe Kritik kommt aus der Union. „Jetzt erntet die Ampel, was sie letztes Jahr mit dem Verfahren zum Heizungsgesetz gesät hat: Falscher Ansatz, langer Streit, gekürzte Förderung“, sagte Andreas Jung, Sprecher für Klimaschutz und Energie der Unionsfraktion. So sei der Geschwindigkeitsbonus für Vermieter gestrichen worden.