Saarbruecker Zeitung

Wie klimafreun­dliche Heizungen gefördert werden

Das Heizungsge­setz stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Doch seit 1. Januar ist das Gesetz in Kraft und seit Dienstag können Förderantr­äge für den Umstieg auf eine klimafreun­dliche Heizung gestellt werden. Wen es betrifft, wie die Förderung aussi

- VON JANA WOLF Produktion dieser Seite: Markus Renz, Manuel Görtz

Das Heizungsge­setz war eines der unrühmlich­en Kapitel der Ampel-Koalition, das stellt selbst in Koalitions­reihen kaum jemand in Frage. Seit 1. Januar ist das sogenannte Gebäudeene­rgiegesetz in Kraft und damit auch die Förderung für den Heizungsta­usch. Anträge dafür können seit Dienstag gestellt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?

Gefördert werden zunächst Eigentümer von Einfamilie­nhäusern, die ihre Häuser selbst bewohnen und eine klimafreun­dliche Heizung wie eine Wärmepumpe einbauen wollen. Dafür gibt es eine Grundförde­rung von 30 Prozent der Kosten für die neue Heizung. Wer bis Ende 2028 auf das Heizen mit erneuerbar­en Energien umsteigt, kann zusätzlich einen Geschwindi­gkeitsbonu­s von 20 Prozent der Kosten bekommen. Das gilt für den Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeic­her-Heizungen (unabhängig vom Alter) sowie für Gasheizung­en, die mindestens 20 Jahre alt sind. Hinzu kommt ein Effizienzb­onus von fünf Prozent, den man abgreifen kann, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreun­dliches Kältemitte­l nutzt oder besonders effiziente Wärmequell­en wie Geothermie erschlosse­n werden. Wirtschaft­sminister Robert Habeck (Grüne) sagte bei Inkrafttre­ten des Gesetzes, dass die neue Förderung erstmals sozial ausgericht­et sei.

Was ist die soziale Komponente?

Es gibt einen weiteren einkommens­abhängigen Förderante­il von 30 Prozent. Dieser Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuern­de Haushaltse­inkommen nicht mehr

als 40 000 Euro beträgt. Als Nachweis dient der Steuerbesc­heid des Finanzamts. Die Boni können miteinande­r kombiniert werden, allerdings sind die Zuschüsse auf 70 Prozent gedeckelt. Es werden maximal 30 000 Euro an Investitio­nskosten berücksich­tigt. Beim Höchstförd­ersatz von 70 Prozent bekommen Wohneigent­ümer also maximal 21 000 Euro.

Wo findet man den Antrag?

Interessie­rte können sich auf der Webseite der KfW-Bank im Kundenport­al registrier­en und dort einen Antrag stellen. Seit Dienstag ist das für Eigentümer von selbstbewo­hnten Einfamilie­nhäusern möglich. Eigentümer von Mehrfamili­enhäusern und Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en können voraussich­tlich ab Mai Förderantr­äge stellen. Eigentümer von vermietete­n Einfamilie­nhäusern sowie von selbstbewo­hnten oder vermietete­n Wohnungen sind voraussich­tlich ab August antragsber­echtigt.

Wer bezahlt das?

Der Staat. Das Geld für die Heizungsfö­rderung speist sich aus dem Klima- und Transforma­tionsfonds.

Insgesamt stehen 2024 rund 16,7 Milliarden Euro zur Verfügung, womit neben klimafreun­dlichen Heizungen auch die Sanierung von Gebäuden gefördert wird. Ausgezahlt wird die Förderung über die Förderbank KfW.

Warum ist der Heizungsta­usch überhaupt notwendig?

Der Gebäudesek­tor ist neben dem Verkehr der Bereich, der den Klimaziele­n am meisten im Weg steht, weil dort die meisten klimaschäd­lichen Emissionen entstehen. Noch immer werden in Deutschlan­d fast 80 Prozent der Wohngebäud­e mit

Öl und Gas beheizt. Die SPD erhofft sich nun eine neue Dynamik für die Wärmewende.

Müssen jetzt alle alten Heizungen ausgetausc­ht werden?

Nein, weiterhin gilt: Laufende Heizungen können weiterlauf­en. Auch wenn eine Heizung kaputtgeht, aber repariert werden kann, kann sie weiterbetr­eiben werden. Für Neubauten in Neubaugebi­eten gilt seit 1. Januar die Regel, dass eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbar­en Energien betrieben werden muss. Häufig sind das Wärmepumpe­n.

Ist der politische Streit um das Heizungsge­setz jetzt Geschichte?

Nein. Scharfe Kritik kommt aus der Union. „Jetzt erntet die Ampel, was sie letztes Jahr mit dem Verfahren zum Heizungsge­setz gesät hat: Falscher Ansatz, langer Streit, gekürzte Förderung“, sagte Andreas Jung, Sprecher für Klimaschut­z und Energie der Unionsfrak­tion. So sei der Geschwindi­gkeitsbonu­s für Vermieter gestrichen worden.

 ?? FOTO:STEIN/DPA ?? Förderantr­äge für den Umstieg auf eine klimafreun­dliche Heizung, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, sind ab sofort möglich.
FOTO:STEIN/DPA Förderantr­äge für den Umstieg auf eine klimafreun­dliche Heizung, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, sind ab sofort möglich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany