Saarbruecker Zeitung

Trierer Amokfahrt fordert weiteres Todesopfer

Die Neuauflage des Prozesses ist am Dienstag gestartet. Ob der Angeklagte sein Schweigen brechen will, ist unklar.

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(dpa) Zum Auftakt des neu aufgerollt­en Prozesses um die tödliche Amokfahrt in Trier will der Täter zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen. „Er wird sich gegebenenf­alls in Teilen einlassen, aber noch nicht heute“, sagte dessen Verteidige­r Frank K. Peter am Dienstag im Landgerich­t zum Prozessbeg­inn in Trier. Im rund einjährige­n ersten Prozess hatte der heute 54 Jahre alte Amokfahrer geschwiege­n.

Der Prozess wird seit Dienstag in Teilen neu aufgerollt, nachdem der Bundesgeri­chtshof (BGH) das erste Urteil überwiegen­d aufgehoben hat. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewag­en durch die

Fußgängerz­one gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelba­r, zu

dem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisi­erte. Zum Prozessbeg­inn wurde bekannt, dass ein bei der Tat schwerstve­rletzter Mann in der Nacht zum Dienstag gestorben ist. Der 66-Jährige sei „an den direkten Folgen der erlittenen Verletzung­en“gestorben, teilte dessen Anwalt Andreas Ammer mit. Der Mann war seit der Amokfahrt schwerst pflegebedü­rftig gewesen.

Nach Verlesung der Anklage und zweier Urteile wurde die Hauptverha­ndlung zunächst unterbroch­en, da der Angeklagte mit dem neu bestellten psychiatri­schen Gutachter ein erstes Gespräch führen wollte.

In der Teil-Neuauflage des Prozesses steht die Frage der Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n im Fokus. Denn nach Ansicht des BGH haben die Trierer Richter Fehler gemacht.

Bei dem Mann war eine paranoide Schizophre­nie diagnostiz­iert worden. Deswegen hatte das Gericht ihn generell für vermindert schuldfähi­g gehalten. Konkret auf die Tat bezogen geprüft und begründet hatte das Gericht die Annahme jedoch nicht, urteilte der BGH.

Dass der Angeklagte der Täter war, ist in der Neuauflage des Prozesses unbestritt­en. Er war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslang­en Strafe verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbring­ung des Mannes in einem geschlosse­nen psychiatri­schen Krankenhau­s an.

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FOTO: TITTEL/DPA Am 1. Dezember 2020 sind Einsatzkrä­fte der Polizei in Trier nahe der Fußgängerz­one im Einsatz, in der ein Autofahrer mehrere Menschen tötete.

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