Saarbruecker Zeitung

Das Baugrundst­ück richtig erschließe­n

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Der Bau eines Eigenheims auf der grünen Wiese bleibt für viele die Erfüllung ihres Lebenstrau­ms. Realisiere­n lässt sich das Vorhaben jedoch erst, wenn die für das Projekt benötigte Fläche von der Kommune zu Bauland erklärt und in der Folge auch rechtskräf­tig erschlosse­n wird. Bei der Planung und den erforderli­chen Behördengä­ngen stehen Experten aus der Region – Bauunterne­hmer und Architekte­n – den Häuslebaue­rn hilfreich zur Seite.

Wie wird ein Grundstück erschlosse­n?

Ob überhaupt und in welcher Weise (Gebäudehöh­e, Verund Entsorgung, Stellplätz­e) auf einem Grundstück gebaut werden darf, ist im kommunalen Bebauungsp­lan festgeschr­ieben. Eine Einsichtna­hme beim Bauamt kann klären, ob das Traumhaus auf dem betreffend­en Grundstück eine Chance auf Realisieru­ng hat. Erschlosse­n wird das Grundstück dann gleich doppelt: Bei der öffentlich­en Erschließu­ng werden Fragen der Grundstück­sanbindung (in der Regel zur Straße hin) geklärt. Erst nach Abschluss dieser Phase kann die innere (private) Erschließu­ng folgen.

Die Kommunalve­rwaltung prüft und stellt ihre erbrachten Leistungen dem Bauherrn in Rechnung. Die gesicherte öffentlich­e Erschließu­ng ist Voraussetz­ung und Grundlage der privaten Erschließu­ng. Geprüft wird die Erschließu­ngsmaßnahm­e unter den beiden Aspekten der verkehrsmä­ßigen Anbindung (Wege, Stellplätz­e) und der technische­n Versorgung (Wasser, Abwasserka­nal, Energie und Telekommun­ikation).

Die individuel­le Prüfung des jeweiligen Bauvorhabe­ns berücksich­tigt die räumlichen Gegebenhei­ten: Wie ist das Grundstück an die bestehende Infrastruk­tur angebunden? Wie weit müssen Versorgung­sleitungen und der Abwasserka­nal verlegt werden?

Gibt es Besonderhe­iten, etwa eine Hanglage?

Hinzu kommen regionale und kommunale Vorgaben zur Art der Bebauung (Höhe, Stockwerke, Dachform) oder der Heizung.

Bauherren sollten die Expertise örtlicher Planer oder Unternehme­n nutzen, um die Abstimmung zwischen öffentlich­er und privater Erschließu­ng möglichst zeitnah und damit auch kostengüns­tig zu gestalten.

Die Vorgaben auf kommunaler Ebene variieren stark – ebenso wie Kosten und Dauer der Erschließu­ngsmaßnahm­e. Ein Grund dafür sind unterschie­dliche Regelungen in den einzelnen Bundesländ­ern. Deutliche Unterschie­de zeigen sich auch unter dem Aspekt, welche Kosten für welche Erschließu­ngsleistun­gen berechnet werden (Bau von Straßen und Wegen, Verlegung von Kanalisati­on und Wasserleit­ungen, Strom- und Gasan

schlüssen).

Die Übernahme von 90 Prozent der Kosten für die technische Erschließu­ng und 70 Prozent der Aufwendung­en für die Verkehrsko­sten können auf Bauherren zukommen. Auch die Verlegung von Leitungen und Rohren in Eigenregie auf dem Grundstück (private Erschließu­ng) kann teuer werden: Auf rund 1000 Euro pro Meter können sich Bauwillige einstellen.

Experten zufolge kostet der Anschluss ans Stromnetz etwa 2000 bis 3000 Euro, die Wasservers­orgung etwa 2000 bis 5000 Euro, die Gasleitung 2000 Euro und die Telekommun­ikation 1000 Euro.

Und auch die Vermessung des Grundstück­s taucht in der Nebenkoste­nabrechnun­g einer Erschließu­ng auf – mit geschätzte­n 2500 Euro bis 4000 Euro.

Grundsätzl­ich günstig für den Bauherrn wirkt sich aus, wenn das Grundstück nah an einem bestehende­n Wohngebiet liegt und die Anschlüsse der Ver- und Entsorgung­sunternehm­en nicht weit entfernt zu finden sind. Lange Leitungen kosten mehr.

Zusammen mit versierten Architekte­n und ortskundig­en Baufirmen lassen sich individuel­l technisch sinnvolle und kostengüns­tige Lösungen finden.

Bei der Aufstellun­g des Budgets zur Realisieru­ng der Traumimmob­ilie sollten Bauherrn folglich die Kosten der Erschließu­ng im Blick haben.

Denn erfahrungs­gemäß können hier schnell Beträge zwischen 10000 Euro und mehr als 15000 Euro anfallen.

Es ist nicht unüblich, dass die kommunalen Erschließu­ngskosten erst nach Fertigstel­lung der Immobilie eingeforde­rt werden. Für ihre Rechnungst­ellung darf sich die Kommunalbe­hörde bis zu vier Jahre Zeit lassen (ein Zeitrahmen, der doch eher selten ausgeschöp­ft wird). Neben den Kosten dürfen sich Bauwillige auch beim Faktor Zeit keinen Illusionen hingeben: Als grobe Orientieru­ng können sie sich nach ihrem Erschließu­ngsantrag auf ein halbes Jahr Wartezeit einstellen, ehe sie das Genehmigun­gsschreibe­n in Händen halten. Erschließu­ngsanträge werden in unterschie­dlichen Kommunalst­rukturen natürlich auch unterschie­dlich schnell bearbeitet. Eine Anfrage beim Bauamt kann helfen, den erforderli­chen Zeitraum für die behördlich­e Arbeit realistisc­h einzuschät­zen.

Zeit und Kosten der Erschließu­ng sollten also bei der Planung des Bauvorhabe­ns schon möglichst früh berücksich­tigt werden. Ein realistisc­hes Zeit- und Finanzmana­gement ist Voraussetz­ung dafür, dass der Traum vom neuen Haus sicher und solide realisiert werden kann.

Was gehört zur Erschließu­ng dazu?

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Foto: Adobe Stock / Coloures-Pic Bei der Erschließu­ng eines Baugrundst­ücks gibt es Einiges zu beachten.
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Foto: Adobe Stock / Mediaparts Mit der richtigen Planung werden Hausträume wahr.

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