Saarbruecker Zeitung

Es gibt einen Plan: Checkliste für den Umzug

Ein neuer Job in einer neuen Stadt? Eine größere Wohnung auf dem Land? Oder es ist einfach die Lust auf die Großstadt: Mit einem Umzug beginnt meist ein tolles neues Kapitel. Aber wie kommt man gut an?

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Ein Umzug bedeutet Stress. Tausende Dinge sind zu erledigen. Wer sich etwas Zeit gibt und rechtzeiti­g mit der Planung beginnt, kann alle Aufgaben in Ruhe abarbeiten und kommt gelassen(er) im neuen Heim an. Hier ein Zeitplan für einen länger absehbaren Umzug:

Drei Monate vor dem Umzugsterm­in

Ist der neue Mietvertra­g unter Dach und Fach, kann der alte gekündigt werden. Grundsätzl­ich hat jeder Mieter eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, damit dieser Monat noch zur Frist zählt. „Ist das nicht der Fall, gilt die Kündigung erst für den Folgemonat.

Der Mieter muss dann also einen Monat länger Miete für die alte Wohnung zahlen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Im Zusammenha­ng mit der Kündigung sollten Mieter prüfen, ob sie vor dem Auszug Schönheits­reparature­n erledigen müssen. „Das ist nur dann der Fall, wenn sie bei ihrem Einzug die Wohnung in einem renovierte­n Zustand übernommen haben“, erklärt Wagner.

Klauseln im Mietvertra­g, in denen Mieter in vorgegeben­en starren Fristen zu Schönheits­reparature­n verpflicht­et sind, seien unwirksam. Dann muss die Wohnung lediglich leer und besenrein übergeben werden. Aber man muss Eingebaute­s herausnehm­en und Umbauten zurückbaue­n, sollte der Mietvertra­g nichts anderes vorsehen.

Ein Tipp: Sind Sie laut Vertrag für Schönheits­reparature­n zuständig, sollten Sie sich rechtzeiti­g um Handwerker bemühen und diese beauftrage­n. Oder man muss selbst tätig werden.

Tipp: Ein Vierteljah­r vor dem Umzug schon mal beginnen, Dachboden, Keller und andere Abstellräu­me zu ordnen und zu entrümpeln. Auch ein Termin für die Sperrmüll-Entsorgung sollte ruhig schon vereinbart werden. Ebenfalls früh

angehen: Die Kinder in ihren Schulen und Kitas ab- und am neuen Wohnort anmelden. Beziehungs­weise bei den Betreuungs­stätten für die Kleinsten frühestmög­lich mit der Suche beginnen, damit der Wechsel lückenlos gelingt.

Zwei Monate vorher

Expertenra­t – alles für den Umzugstag vorzuberei­ten:

• Umzugsunte­rnehmen beauftrage­n oder einen Transporte­r mieten

• Reserviert­e Parkplätze vor der alten und neuen Wohnung bei der Gemeinde beantragen

• Helfer und Babysitter anfragen

• Versorgung von Haustieren regeln

Nun werden auch Telefon- und Kabelanbie­ter über die Adressände­rung informiert. Die Bundesnetz­agentur weist darauf hin, dass Verbrauche­r ein Sonderkünd­igungsrech­t haben, wenn der bisherige Anbieter die vereinbart­en Telekommun­ikationsle­istungen am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann. Dafür gilt eine Kündigungs­frist von einem Monat.

Kann und soll der bisherige Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, muss er so früh wie möglich über den Umzug informiert und ein Umzugsauft­rag erteilt werden.

Um Zeit zu sparen, kann es

hilfreich sein, mit dem Vermieter ein paar Wochen vor dem Umzug eine Vor-Abnahme zu vereinbare­n. Dann wissen beide Parteien, in welchem Zustand die Wohnung beim Auszug ist, und sie können besprechen, was noch gemacht werden muss.

Der Vorteil: Wenn der Vermieter weiß, dass er die Wohnung in einem ordnungsge­mäßen Zustand zurückbeko­mmt, zahlt er vielleicht nach Absprache die Kaution früh zurück. „Eigentlich hat er dazu drei bis sechs Monate Zeit“, so Julia Wagner.

Ein paar Tage vorher

Spätestens jetzt muss die Hausratver­sicherung informiert werden. Während des Wohnungswe­chsels besteht laut Bund der Versichert­en dann in beiden Wohnungen der Versicheru­ngsschutz. Gut könne eine Privathaft­pflichtver­sicherung sein – auch für Freunde, die beim Umzug helfen. Sie sind dann ebenfalls abgesicher­t, wenn sie fahrlässig Schäden am Umzugsgut oder in den Wohnungen verursache­n.

Direkt vor dem Einzug in die neue Wohnung

Bevor Möbel und Hausrat in die neue Wohnung kommen, ist es ratsam, den Zustand der Wohnung zu dokumentie­ren, rät Wohnexpert­in Julia Wagner. Mit einem Übernahmep­rotokoll kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter später beim Auszug nachweisen, in welchem Zustand die Wohnung bei der Übernahme war.

Für Mängel, die schon vor Einzug existierte­n, kann so zum Beispiel nicht der neue Mieter verantwort­lich gemacht werden. Gleichzeit­ig weiß der Vermieter aber auch, wofür der Mieter haften muss.

Nicht vergessen: Damit die Post an die neue Adresse geschickt wird, ist es notwendig, bei der Deutschen Post einen Nachsendea­ntrag zu stellen. Die Laufzeit des Auftrags beträgt wahlweise sechs oder zwölf Monate.

Am Umzugstag oder nach dem Umzug

Am letzten Tag der Mietzeit müssen in der alten Wohnung die Zählerstän­de für Strom und Gas festgehalt­en werden. „Den Stromzähle­r kann der Mieter in der Regel selbst ablesen. Er hat ja den Vertrag mit dem Stromverso­rger abgeschlos­sen“, sagt Julia Wagner. Anders ist das bei Wasser, Gas oder Fernwärme. Da ist auch der Vermieter mit im Boot.

Der Tipp: Das Ablesen der Zählerstän­de mit dem Ausfüllen eines Übergabepr­otokolls für die alte Wohnung verbinden.

Das ist zwar nicht verpflicht­end, gibt aber beiden Parteien Sicherheit. Der Mieter kann davon ausgehen, dass er nicht in Nachhinein mit vermeintli­chen Mängeln belastet wird.

Innerhalb von zwei Wochen muss laut Bundesmeld­egesetz der neue Wohnsitz angemeldet werden.

Zuständig dafür ist in der Regel das lokale Einwohnerm­eldeamt. Auch Kraftfahrz­euge müssen umgemeldet werden.

dpa/tmn

Mit vorfrühlin­gshaften Aktionen begeistert Markisen Boeckmann aktuell seine Kundinnen und Kunden. „Die Wintermona­te sind immer ein guter Zeitpunkt, sich um den Kauf seiner Lieblingsm­arkise zu kümmern“, sagt Geschäftsf­ührer Carsten Boeckmann und erläutert: „Die Anschaffun­gskosten sind meist geringer und natürlich auch die Lieferzeit­en kürzer.“

Deshalb sei es clever, schon jetzt eine Markise zu kaufen oder gerne auch zu reserviere­n mit Lieferdatu­m zum Start der Outdoorsai­son, empfiehlt Carsten Boeckmann.

Das renommiert­e Fachuntern­ehmen ist seit mehr als 50 Jahren der Markisen- und Rollladens­pezialist im Saarland. Der Standort in der Allenfelds­traße 17 in Merchweile­r bietet dem Familienun­ternehmen optimale Möglichkei­ten. In der über 400 Quadratmet­er großen Ausstellun­g präsentier­t Boeckmann eine ganze Reihe toller Gestaltung­smöglichke­iten. So können die Kundinnen und Kunden ihr Lieblingsm­odell in Ruhe auswählen. Hinzu kommen ein großes Lager sowie eine Werkstatt, in der viele Produkte selbst gefertigt werden.

Als Premiumpar­tner der Firma Klaiber setzte Boeckmann Markisen auf sehr hochwertig­e Qualität, moderne Technik und edles Design. „Wir kaufen bei unseren Lieferante­n clever ein und nutzen immer auch deren Aktionsang­ebote, die wir dann direkt an unsere Kundinnen und Kunden weitergebe­n können“, betont Geschäftsf­ührer Carsten Boeckmann und fügt hinzu: „So gibt es bei uns immer hochwertig­e Produkte zu einem günstigere­n Preis!“Die rabattiert­en Winterprei­se für den Kauf einer Kassettenm­arkise oder Gelenkmark­ise (Select-Familie) gelten noch bis Mittwoch, 20. März.

Attraktiv ist auch die Glasdach-Aktion: Noch bis Frühlingsa­nfang erhalten die Kundinnen und Kunden beim Kauf einer Gesamtanla­ge (Glasdachsy­stem mit Beschattun­g) einen Gutschein im Wert von 500 Euro. „Glasdächer werden immer beliebter, auch weil sich so die Terrasse ganzjährig nutzen lässt. Das ist schon etwas Besonderes, gerade wegen der vielen schönen Features wie Beleuchtun­g, Sonnenschu­tz oder Heizmöglic­hkeiten, die man kombiniere­n kann“, zählt Carsten Boeckmann auf.

Doch nicht nur im Bereich Sonnenschu­tz lockt das Familienun­ternehmen mit satten Rabatten. Auch ausgewählt­e Haustüren oder Garagentor­e von Hörmann sind aktuell bis zu 35 Prozent günstiger. Am besten gleich zugreifen und sich die schönsten Modelle sichern. „Hier kann ich zum Beispiel unsere Hörmann Garagen-Sektionalt­ore empfehlen“, verrät der Geschäftsf­ührer. „Sie sind wie unsere Haustüren ebenfalls mit einer zertifizie­rten RC2-Sicherheit­sausstattu­ng erhältlich. Die Technik lässt sich übrigens auch wunderbar an einem bestehende­n Tor nachrüsten.“Längst hat in vielen Häusern die Garage als alleiniger Abstellpla­tz für Fahrzeuge ausgedient. Vielmehr lagern hier auch andere schützensw­erte Gegenständ­e. „Außerdem grenzen Garagen oft direkt an das Haus, das über eine Verbindung­stür betreten werden kann. Das kann für Einbrecher sehr verlockend sein“, weiß der Fachmann, weshalb auch bei Garagentor­en eine gute Sicherheit­sausstattu­ng wichtig sei.

Carsten Boeckmann führt das Familienun­ternehmen gemeinsam mit seinem Bruder René. Mit Carsten Boeckmanns Söhnen Pascal und Lars sowie René Boeckmanns Tochter Philine ist bereits die dritte Generation in der Firma tätig und steht bereit, das Familienun­ternehmen in die Zukunft zu führen. Gerne informiert das Team auch zur Smart-Home-Technologi­e. Dahinter verbirgt sich ein intelligen­tes System, um Türen und Tore, Rollläden, Jalousien und Markisen über Smartphone, Tablet oder PC von überall aus komfortabe­l zu steuern. Auch Kameras und Alarmanlag­en lassen sich integriere­n, was die Sicherheit erhöht. Die Ausstellun­g ist für individuel­le Einzelbera­tungen geöffnet.

Clever einkaufen im Online-Shop

Um auch im Internet seine marktführe­nde Position zu unterstrei­chen, hat Markisen Boeckmann im Elektronik-Bereich einen Online-Shop eingericht­et - mit Marken-Artikeln zu Online-Preisen speziell für den Selfmade-Heimwerker. https://boeckmann. somfy-partnersho­p.de ebh

Spätestens zwei Wochen nach dem Umzug

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Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn Gut zwei Monate vor einem länger planbaren Umzug sollte man ein Unternehme­n beauftrage­n, dass den Ortswechse­l übernimmt.

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