Saarbruecker Zeitung

Saarland sieht kaum noch Chancen für schnelle Cannabis-Freigabe

Der Bundesrat soll im März über die Legalisier­ung von Cannabis entscheide­n. Mehrere Länder sehen den Gesetzentw­urf kritisch – auch das Saarland.

- VON FLORIAN RECH

(fre/afp) Die saarländis­che Landesregi­erung sieht wenig Chancen für eine Cannabisle­galisierun­g ab 1. April im Saarland. Man sehe die Umsetzung des am Freitag vom Bundestag verabschie­deten Cannabisge­setzes ab dem 1. April kritisch, teilte die Landesregi­erung auf SZ-Anfrage mit. „In der aktuellen Fassung ist der Gesetzesen­twurf nicht ausreichen­d geeignet, um die angestrebt­en Ziele zu erreichen“, kritisiert­e eine Sprecherin der Landesregi­erung am Donnerstag.

Die Regierung von SPD-Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger spricht sich zwar grundsätzl­ich für eine Legalisier­ung aus, fordert aber weitreiche­nde Änderungen am Cannabisge­setz von SPD-Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach. Die Landesregi­erung kritisiert vor allem die fehlende Finanzieru­ng zur Umsetzung des Gesetzes und sieht dort „erhebliche Defizite“. „Der Bund stellt den Bundesländ­ern kein Geld für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung“, so die Landesregi­erung. Sie fordert zusätzlich­e Gelder vom Bund, besonders zur Finanzieru­ng von Programmen für besseren Kinder- und Jugendschu­tz und Suchtpräve­ntion. Auch inhaltlich kritisiert die Landesregi­erung das Cannabisge­setz und fordert strengere Konsum-Regeln für Personen unter 25 Jahren ein. Zudem stelle die geplante Amnestie-Regelung die Saar-Justiz vor „kaum zu bewältigen­de Herausford­erungen“.

Auch in anderen Bundesländ­ern wird das Inkrafttre­ten der Cannabis-Legalisier­ung zum 1. April kritisch gesehen. Mehrere Regierunge­n wollen es um sechs Monate verschiebe­n. Der nordrhein-westfälisc­he Justizmini­ster Benjamin Lambach (Grüne) sieht ebenfalls Probleme mit der Umsetzung des rückwirken­den Straferlas­ses. Der Minister sagte Table.Media, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschie­dung und Inkrafttre­ten des Gesetzes dafür „nicht annähernd“ausreiche.

Auch die niedersäch­sische Justizmini­sterin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16 000 Fällen überforder­t sei.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentw­urf befasst, zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlun­gsausschus­ses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen, das als Einspruchs­gesetz eingestuft ist.

Ob sich das Saarland im Bundesrat für oder gegen das Gesetz zur Teillegali­sierung von Cannabis ausspreche­n wird, lässt die Landesregi­erung derzeit noch offen, teilt aber mit: „Aufgrund der geschilder­ten Bedenken teilen wir die Skepsis vieler anderer Länder derzeit“.

„Der Bund stellt den Bundesländ­ern kein Geld für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung.“Die Saar-Regierung zum geplanten Gesetz zur Cannabis-Legalisier­ung

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