Saarland sieht kaum noch Chancen für schnelle Cannabis-Freigabe
Der Bundesrat soll im März über die Legalisierung von Cannabis entscheiden. Mehrere Länder sehen den Gesetzentwurf kritisch – auch das Saarland.
(fre/afp) Die saarländische Landesregierung sieht wenig Chancen für eine Cannabislegalisierung ab 1. April im Saarland. Man sehe die Umsetzung des am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Cannabisgesetzes ab dem 1. April kritisch, teilte die Landesregierung auf SZ-Anfrage mit. „In der aktuellen Fassung ist der Gesetzesentwurf nicht ausreichend geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen“, kritisierte eine Sprecherin der Landesregierung am Donnerstag.
Die Regierung von SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger spricht sich zwar grundsätzlich für eine Legalisierung aus, fordert aber weitreichende Änderungen am Cannabisgesetz von SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Landesregierung kritisiert vor allem die fehlende Finanzierung zur Umsetzung des Gesetzes und sieht dort „erhebliche Defizite“. „Der Bund stellt den Bundesländern kein Geld für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung“, so die Landesregierung. Sie fordert zusätzliche Gelder vom Bund, besonders zur Finanzierung von Programmen für besseren Kinder- und Jugendschutz und Suchtprävention. Auch inhaltlich kritisiert die Landesregierung das Cannabisgesetz und fordert strengere Konsum-Regeln für Personen unter 25 Jahren ein. Zudem stelle die geplante Amnestie-Regelung die Saar-Justiz vor „kaum zu bewältigende Herausforderungen“.
Auch in anderen Bundesländern wird das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April kritisch gesehen. Mehrere Regierungen wollen es um sechs Monate verschieben. Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Lambach (Grüne) sieht ebenfalls Probleme mit der Umsetzung des rückwirkenden Straferlasses. Der Minister sagte Table.Media, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes dafür „nicht annähernd“ausreiche.
Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16 000 Fällen überfordert sei.
Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen, das als Einspruchsgesetz eingestuft ist.
Ob sich das Saarland im Bundesrat für oder gegen das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis aussprechen wird, lässt die Landesregierung derzeit noch offen, teilt aber mit: „Aufgrund der geschilderten Bedenken teilen wir die Skepsis vieler anderer Länder derzeit“.
„Der Bund stellt den Bundesländern kein Geld für die Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung.“Die Saar-Regierung zum geplanten Gesetz zur Cannabis-Legalisierung