Länder wollen Cannabis-Reform im Bundesrat stoppen
Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben.
Innen- und Justizminister der Länder haben teils erhebliche Bedenken mit Blick auf die geplante Cannabis-Legalisierung. Vor der Befassung des Bundesrates am 22. März wollen sie nun ihren Widerstand so formieren, dass die vom Bundestag bereits beschlossene Reform noch verschoben oder sogar ganz gestoppt wird. „Ich kann dem Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht vorgreifen, aber wenn es nach mir geht, muss das Cannabisgesetz in seiner jetzigen Form unbedingt gestoppt werden“, sagte etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) unserer Redaktion.
Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am vergangenen Freitag vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dagegen wandten sich im Bundestag vor allem Union und AfD – zuvor hatte es jedoch immer wieder scharfe Kritik aus den Ländern gegeben. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, dennoch können die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat könnte darauf hinauslaufen, dass es noch Anpassungen am Gesetz und eine weitere Abstimmung im Bundestag geben muss.
Stübgen, der zudem Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder ist, sagte weiter zu dem Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Rein fachlich ist das Cannabisgesetz totaler Murks. Es stärkt den Schwarzmarkt, lässt wesentliche Fragen zu Sicherheit und Gesundheit unbeantwortet und schafft obendrein Regeln, deren
Einhaltung niemand kontrollieren kann.“Darin seien sich alle Innenminister der Bundesländer parteiübergreifend einig.
Neben den Innenministern haben auch die Justizminister Bedenken.
Denn im Gesetz ist eine rückwirkende Regelung enthalten, wonach es eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben soll, die künftig erlaubt sind. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte unserer Redaktion: „Allein in Niedersachsen rechnen wir wegen der geplanten Amnestie mit über 16 000 Akten, die händisch durch unsere ohnehin bereits überlasteten Beschäftigten ausgewertet werden müssen – bundesweit handelt es sich um ein Vielfaches.“Wahlmann, die auch Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, forderte eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten mehr Zeit für die Umsetzung der Amnestie zu geben. Ähnlich hatte sich NRW-Justizminister Benjamin Lambach (Grüne) geäußert.
Wird der Vermittlungsausschuss von den Ländern angerufen, könnten neben den Bedenken der Innen- und Justizminister auch noch weitere Änderungswünsche auf den Tisch kommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte mit Blick auf die Äußerungen der Justizminister vor Rechtsunsicherheit bei einer Verschiebung – und vor einem generellen Scheitern der Reform. „Ich bleibe zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift. Das ist übrigens auch im Interesse der Gerechtigkeit“, sagte er unserer Redaktion. „Eine Verschiebung würde eine neue Rechtsunsicherheit schaffen. Wie soll ein Richter bei einer Rechtslage in der Schwebe entscheiden? Außerdem ist es ungerecht, zur Entlastung der Justiz die verhängten Strafen noch zu vollziehen, wenn man weiß, dass sich die Rechtslage ändert, aber sich nicht die Arbeit machen möchte, den Fall noch einmal anzufassen“, sagte Lauterbach. „Wer jetzt noch Änderungen fordert, riskiert das Scheitern“, mahnte er.