Streit um bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber beigelegt
(dpa) Der Streit über eine bundesrechtliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerber ist beigelegt. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums solle am Freitag im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstagabend aus Regierungskreisen.
Zuletzt hatte es Bedenken bei den Grünen gegeben. Aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: „Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.“Zuvor berichteten darüber „Bild“und das Nachrichtenportal „Table Media“.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.
Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten. Die geplante Bundesregelung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden.
Die Einigung beinhaltet Prüfungen zu Details: Das betrifft etwa Asylbewerber, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen und staatliche Leistungen beziehen, die in Art und Höhe dem Bürgergeld entsprechen (Analogleistungen). Die Frage ist, ob sie von der Bezahlkarte ausgenommen werden sollen.