Saarbruecker Zeitung

Die bundesweit­e Bezahlkart­e für Asylbewerb­er rückt näher

- VON JANA WOLF

Nach dem Streit in der Ampel-Koalition über die bundesweit­e Bezahlkart­e für Asylbewerb­er gibt es nun Fortschrit­te: Am Donnerstag­abend hatte sich die Ampel zu einer Einigung durchgerun­gen. Noch am Freitag sollte das Kabinett den Weg für eine Gesetzesän­derung auf Bundeseben­e frei machen und eine entspreche­nde Formulieru­ngshilfe aus dem Bundesarbe­itsministe­rium im Umlaufverf­ahren beschließe­n.

Aus der FDP wurde am Freitag die Forderung laut, dass nun auch der Bundestag schnell zustimmen soll. „Mein Ziel ist, dass wir die neue Rechtslage in der nächsten Sitzungswo­che im Bundestag beschließe­n“, sagte FDP-Fraktionsc­hef Christian Dürr unserer Redaktion. Die nächste Sitzungswo­che beginnt am 11. März. „Ich bin froh, dass nun auch die Grünen den Weg dafür freimachen wollen“, betonte Dürr. Damit schaffe man etwas, wofür Vorgängerr­egierungen nie die Kraft gehabt hätten.

Vorangegan­gen war ein koalitions­interner Streit über die Frage, ob für die Einführung der bundesweit­en Bezahlkart­e auch eine bundesgese­tzliche Änderung notwendig ist. Die Grünen hatten dies bisher abgelehnt. Grund dafür waren Bedenken, dass die Bezahlkart­e bestimmte Personengr­uppen benachteil­igen oder die Integratio­n behindern könnte. Das grün geführte Bundeswirt­schaftsmin­isterium bestätigte nun aber, dass der Formulieru­ngshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlic­hen Gesetzesgr­undlage für die Bezahlkart­e zugestimmt werde.

Künftig soll ein Teil der Leistungen für Asylbewerb­er als Guthaben auf einer Karte ausgezahlt werden und damit Bargeldzah­lungen ersetzen. Als zentrales Argument für die Einführung wird genannt, damit werde verhindert, dass Asylbewerb­er Geld in ihre jeweiligen Herkunftsl­änder zurücküber­weisen.

14 der 16 Bundesländ­er hatten sich Ende Januar auf einheitlic­he Standards für eine Bezahlkart­e geeinigt. Im Wesentlich­en geht es um ein gemeinsame­s Vergabever­fahren, um einen Dienstleis­ter für die Karte zu finden, das bis zum Sommer abgeschlos­sen sein soll. Bayern und Mecklenbur­g-Vorpommern beteiligen sich daran nicht, wollen aber auch Bezahlkart­en einführen. Grundsätzl­ich soll jedes Land selbst festlegen, ob mit der Karte Bargeld abgehoben werden kann und wenn ja, in welcher Höhe.

Die Einigung der Ampel sieht nun vor, dass die Bezahlkart­e ausdrückli­ch als Option in das Asylbewerb­erleistung­sgesetz aufgenomme­n wird. „Für jedes volljährig­e leistungsb­erechtigte Mitglied des Haushalts ist eine eigene Bezahlkart­e vorzusehen“, heißt es in der Formulieru­ngshilfe, die unserer Redaktion vorliegt. Die konkrete Ausgestalt­ung der Bezahlkart­e obliege den Ländern. Offen ist die Frage, wie man mit Empfängern sogenannte­r Analogleis­tungen umgeht – das sind Asylbewerb­er, die nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschlan­d (künftig werden es 36Monate sein) Leistungen in Höhe des Bürgergeld­s bekommen. Die Grünen wollten diese Personengr­uppe bei der Bezahlkart­e ausnehmen. Nun soll im parlamenta­rischen Verfahren geprüft werden, ob etwa für „Erwerbstät­ige, Personen in einer Berufsausb­ildung und Studierend­e“Ausnahmen „rechtssich­er und praxistaug­lich“geregelt werden können.

FDP-Fraktionsc­hef Dürr sieht es als „gutes Signal für die Kommunen“, dass Bund und Länder sich mittlerwei­le auf die Einführung der Bezahlkart­e verständig­t haben. „Wir werden mehr Ordnung in die deutsche Migrations­politik bringen“, versprach der FDP-Politiker.

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