Die bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber rückt näher
Nach dem Streit in der Ampel-Koalition über die bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber gibt es nun Fortschritte: Am Donnerstagabend hatte sich die Ampel zu einer Einigung durchgerungen. Noch am Freitag sollte das Kabinett den Weg für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene frei machen und eine entsprechende Formulierungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium im Umlaufverfahren beschließen.
Aus der FDP wurde am Freitag die Forderung laut, dass nun auch der Bundestag schnell zustimmen soll. „Mein Ziel ist, dass wir die neue Rechtslage in der nächsten Sitzungswoche im Bundestag beschließen“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr unserer Redaktion. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 11. März. „Ich bin froh, dass nun auch die Grünen den Weg dafür freimachen wollen“, betonte Dürr. Damit schaffe man etwas, wofür Vorgängerregierungen nie die Kraft gehabt hätten.
Vorangegangen war ein koalitionsinterner Streit über die Frage, ob für die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte auch eine bundesgesetzliche Änderung notwendig ist. Die Grünen hatten dies bisher abgelehnt. Grund dafür waren Bedenken, dass die Bezahlkarte bestimmte Personengruppen benachteiligen oder die Integration behindern könnte. Das grün geführte Bundeswirtschaftsministerium bestätigte nun aber, dass der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt werde.
Künftig soll ein Teil der Leistungen für Asylbewerber als Guthaben auf einer Karte ausgezahlt werden und damit Bargeldzahlungen ersetzen. Als zentrales Argument für die Einführung wird genannt, damit werde verhindert, dass Asylbewerber Geld in ihre jeweiligen Herkunftsländer zurücküberweisen.
14 der 16 Bundesländer hatten sich Ende Januar auf einheitliche Standards für eine Bezahlkarte geeinigt. Im Wesentlichen geht es um ein gemeinsames Vergabeverfahren, um einen Dienstleister für die Karte zu finden, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich daran nicht, wollen aber auch Bezahlkarten einführen. Grundsätzlich soll jedes Land selbst festlegen, ob mit der Karte Bargeld abgehoben werden kann und wenn ja, in welcher Höhe.
Die Einigung der Ampel sieht nun vor, dass die Bezahlkarte ausdrücklich als Option in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird. „Für jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied des Haushalts ist eine eigene Bezahlkarte vorzusehen“, heißt es in der Formulierungshilfe, die unserer Redaktion vorliegt. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliege den Ländern. Offen ist die Frage, wie man mit Empfängern sogenannter Analogleistungen umgeht – das sind Asylbewerber, die nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (künftig werden es 36Monate sein) Leistungen in Höhe des Bürgergelds bekommen. Die Grünen wollten diese Personengruppe bei der Bezahlkarte ausnehmen. Nun soll im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, ob etwa für „Erwerbstätige, Personen in einer Berufsausbildung und Studierende“Ausnahmen „rechtssicher und praxistauglich“geregelt werden können.
FDP-Fraktionschef Dürr sieht es als „gutes Signal für die Kommunen“, dass Bund und Länder sich mittlerweile auf die Einführung der Bezahlkarte verständigt haben. „Wir werden mehr Ordnung in die deutsche Migrationspolitik bringen“, versprach der FDP-Politiker.