Saarbruecker Zeitung

Er tötete seine schlafende Frau mit einer Axt

Diese Tat erschütter­t im Mai 2018 ganz Saarbrücke­n. Ein Mann enthauptet seine schlafende Frau im Ehebett. Was ihn zu dem Mord bewegte.

- VON SARAH UMLA

Ende Mai 2018. Es ist früh am Morgen. Ein damals 40-jähriger Mann greift zur Axt. Seine Frau (34) liegt schlafend im Bett, und auch das jüngste Kind im Kinderbett daneben ist im Land der Träume. Dann schlägt er zu, trennt den Kopf seiner Frau ab. Später wird in der Anklage stehen, dass er die Axt noch säubert. In der Dusche. Dann steigt er ins Auto und fährt los. Lässt die getötete Frau und seine fünf Kinder alleine in dem Haus in Saarbrücke­n-Bischmishe­im zurück.

Sie sind erst vor kurzem dort hingezogen. Das Haus wird zum Tatzeitpun­kt saniert. Der Täter will sich nach der Tat eigentlich selbst das Leben nehmen, zu einer Brücke fahren und sich in den Tod stürzen. Doch wegen der Kinder habe er diesen Plan verworfen, heißt es später vor Gericht. Stattdesse­n fährt er zu einer nahegelege­nen Polizeidie­nststelle. Als diese geschlosse­n ist, ruft er die Polizei an und gesteht die Tat.

In der Nähe der Brebacher Polizeiins­pektion lässt er sich widerstand­slos festnehmen. Etliche Einsatzfah­rzeuge treffen nur wenige Minuten später am Tatort in Bischmishe­im ein. Fahnder in weißen Schutzanzü­gen betreten das Haus, sichern die Spuren. Die fünf Kinder werden psychologi­sch betreut. Sie waren während der Tat zu Hause, bekamen aber nichts von dieser mit. Die Leiche der Frau wird obduziert. Die Homburger Rechtsme

dizin stellt schwere Verletzung­en an Kopf und Genick fest.

Die Tat sorgt in der Nachbarsch­aft für Aufsehen und vor allem für Entsetzen. Wenige Monate später sitzt der Ehemann am Saarbrücke­r Landgerich­t auf der Anklageban­k. Ihm wird Mord vorgeworfe­n. Der Tat ging kein direkter Streit voraus. Die Frau schlief zum Tatzeitpun­kt. Der Mann handelte strukturie­rt, tötete gezielt, aus niederen Beweggründ­en, heimtückis­ch. Die Strafkamme­r spricht im November 2018 von einem „brutalen, martialisc­hen Vorgehen“. Die Tat komme einer Hinrichtun­g gleich – und das, als die kleine dreijährig­e Tochter im gleichen Raum geschlafen habe.

Vor Gericht schildert der Angeklagte die Tat, spricht von Halluzinat­ionen, seine Frau sei ihm als Dämonin vor dem Mord erschienen.

Daraufhin tötete er. All dem seien Eheproblem­e vorangegan­gen. Die sechs Jahre jüngere Frau hatte eine Fahrschule besucht, war unabhän

giger von ihm geworden. Und war nach seinem Empfinden empfänglic­h für den Zuspruch ihres Fahrlehrer­s gewesen.

Der Ehemann hatte ihr misstraut. Nach der abscheulic­hen Tat hat er den Ermittlung­en zufolge das Handy seiner getöteten Frau genommen und eine Mitteilung an den Fahrlehrer verschickt: „Schachmatt, Arschloch“.

Eine Gutachteri­n bescheinig­t ihm vor Gericht eine Persönlich­keitsstöru­ng. Er habe sich zum Tatzeitpun­kt in einer schweren depressive­n Phase befunden. Die Kränkung und der daraus entstanden­e Groll gegen seine Frau haben demnach zu der Enthauptun­g der Frau geführt.

Aufgrund dieser narzisstis­chen Störung plädierte im November 2018 die Verteidigu­ng auf Totschlag. Der Mann sei demnach nur vermindert schuldfähi­g. Der Verteidige­r forderte eine Freiheitss­trafe von nicht mehr als fünf Jahren. Die Staatsanwa­ltschaft forderte wegen

Mordes hingegen eine lebenslang­e Haftstrafe.

Und auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann wegen Eheproblem­en mordete. Doch lebenslang wanderte der Täter nicht hinter Gittern. Der Vorsitzend­e Richter sagte damals im Urteil, dass es nicht auszuschli­eßen sei, dass bei dem Täter eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerfähi­gkeit gemindert haben könnte. Das Urteil lautete daher: 13 Jahre Freiheitss­trafe.

Menschen, die unter Depression­en leiden und Suizidgeda­nken haben, finden bei der Telefonsee­lsorge online oder telefonisc­h unter den kostenlose­n Hotlines (08 00) 1 11 01 11 und (08 00) 1 11 02 22 rund um die Uhr Hilfe.

Die Beratungsg­espräche finden anonym und vertraulic­h statt.

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FOTO: BECKERBRED­EL Mitarbeite­r der Spurensich­erung auf der Treppe zu dem Haus in Saarbrücke­n-Bischmishe­im, wo die Frau im Schlaf ermordet wurde.

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