Er tötete seine schlafende Frau mit einer Axt
Diese Tat erschüttert im Mai 2018 ganz Saarbrücken. Ein Mann enthauptet seine schlafende Frau im Ehebett. Was ihn zu dem Mord bewegte.
Ende Mai 2018. Es ist früh am Morgen. Ein damals 40-jähriger Mann greift zur Axt. Seine Frau (34) liegt schlafend im Bett, und auch das jüngste Kind im Kinderbett daneben ist im Land der Träume. Dann schlägt er zu, trennt den Kopf seiner Frau ab. Später wird in der Anklage stehen, dass er die Axt noch säubert. In der Dusche. Dann steigt er ins Auto und fährt los. Lässt die getötete Frau und seine fünf Kinder alleine in dem Haus in Saarbrücken-Bischmisheim zurück.
Sie sind erst vor kurzem dort hingezogen. Das Haus wird zum Tatzeitpunkt saniert. Der Täter will sich nach der Tat eigentlich selbst das Leben nehmen, zu einer Brücke fahren und sich in den Tod stürzen. Doch wegen der Kinder habe er diesen Plan verworfen, heißt es später vor Gericht. Stattdessen fährt er zu einer nahegelegenen Polizeidienststelle. Als diese geschlossen ist, ruft er die Polizei an und gesteht die Tat.
In der Nähe der Brebacher Polizeiinspektion lässt er sich widerstandslos festnehmen. Etliche Einsatzfahrzeuge treffen nur wenige Minuten später am Tatort in Bischmisheim ein. Fahnder in weißen Schutzanzügen betreten das Haus, sichern die Spuren. Die fünf Kinder werden psychologisch betreut. Sie waren während der Tat zu Hause, bekamen aber nichts von dieser mit. Die Leiche der Frau wird obduziert. Die Homburger Rechtsme
dizin stellt schwere Verletzungen an Kopf und Genick fest.
Die Tat sorgt in der Nachbarschaft für Aufsehen und vor allem für Entsetzen. Wenige Monate später sitzt der Ehemann am Saarbrücker Landgericht auf der Anklagebank. Ihm wird Mord vorgeworfen. Der Tat ging kein direkter Streit voraus. Die Frau schlief zum Tatzeitpunkt. Der Mann handelte strukturiert, tötete gezielt, aus niederen Beweggründen, heimtückisch. Die Strafkammer spricht im November 2018 von einem „brutalen, martialischen Vorgehen“. Die Tat komme einer Hinrichtung gleich – und das, als die kleine dreijährige Tochter im gleichen Raum geschlafen habe.
Vor Gericht schildert der Angeklagte die Tat, spricht von Halluzinationen, seine Frau sei ihm als Dämonin vor dem Mord erschienen.
Daraufhin tötete er. All dem seien Eheprobleme vorangegangen. Die sechs Jahre jüngere Frau hatte eine Fahrschule besucht, war unabhän
giger von ihm geworden. Und war nach seinem Empfinden empfänglich für den Zuspruch ihres Fahrlehrers gewesen.
Der Ehemann hatte ihr misstraut. Nach der abscheulichen Tat hat er den Ermittlungen zufolge das Handy seiner getöteten Frau genommen und eine Mitteilung an den Fahrlehrer verschickt: „Schachmatt, Arschloch“.
Eine Gutachterin bescheinigt ihm vor Gericht eine Persönlichkeitsstörung. Er habe sich zum Tatzeitpunkt in einer schweren depressiven Phase befunden. Die Kränkung und der daraus entstandene Groll gegen seine Frau haben demnach zu der Enthauptung der Frau geführt.
Aufgrund dieser narzisstischen Störung plädierte im November 2018 die Verteidigung auf Totschlag. Der Mann sei demnach nur vermindert schuldfähig. Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen
Mordes hingegen eine lebenslange Haftstrafe.
Und auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann wegen Eheproblemen mordete. Doch lebenslang wanderte der Täter nicht hinter Gittern. Der Vorsitzende Richter sagte damals im Urteil, dass es nicht auszuschließen sei, dass bei dem Täter eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerfähigkeit gemindert haben könnte. Das Urteil lautete daher: 13 Jahre Freiheitsstrafe.
Menschen, die unter Depressionen leiden und Suizidgedanken haben, finden bei der Telefonseelsorge online oder telefonisch unter den kostenlosen Hotlines (08 00) 1 11 01 11 und (08 00) 1 11 02 22 rund um die Uhr Hilfe.
Die Beratungsgespräche finden anonym und vertraulich statt.