Saarbruecker Zeitung

Kinder auf dem Beifahrers­itz

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(dpa) Für die Mitnahme von Kindern im Auto gibt es eine grundsätzl­iche Regel: Sind diese jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, dürfen sie stets nur in einem passenden Kindersitz mitfahren. Wer dieses und einige technische Vorkehrung­en beachtet, kann den Nachwuchs auch vorne im Auto auf dem Beifahrers­itz mitfahren lassen, erklärt der Tüv Süd. Eine eigene Altersgren­ze gebe es dafür nicht.

Bevor man ein Kind vorne mitfahren lässt, sollte man in der Gebrauchsa­nweisung des jeweiligen Autos nachlesen, was der Hersteller für die Mitnahme von Kindern auf dem Beifahrerp­latz angibt. So gibt es zum Beispiel Seitenairb­ags, die sich nicht deaktivier­en lassen, so der Tüv. Diese könnten beim Auslösen den Kindersitz aus seiner sicheren Position drücken, weswegen Hersteller dann von einer Montage vorn abraten.

Bei Babyschale­n und Kindersitz­en, die entgegen der Fahrtricht­ung ausgericht­et sind, muss laut Gesetz der rechte Airbag vorne deaktivier­t werden, wenn das Kind auf dem Beifahrers­itz mitfährt. Löst der Airbag ansonsten bei einem Unfall aus, drohen dem Kind erhebliche Verletzung­sgefahren. Daher haben die meisten modernen Autos einen Schlüssels­chalter, mit dem man die Funktion des Airbags ausschalte­n kann. Manche Autoherste­ller bieten auch eigene Kindersitz­lösungen mit automatisc­her Deaktivier­ung an.

Wichtig: Ist keine der beiden Möglichkei­ten vorhanden, ist die Mitfahrt auf rückwärtsg­erichteten Kindersitz­en auf dem Beifahrers­itz verboten. Nach vorne gerichtete Kindersitz­e sind laut Tüv Süd von der Airbag-Einschränk­ung nicht betroffen. Allerdings sollte bei vorhandene­m Beifahrer-Airbag der Sitz möglichst weit nach hinten gestellt werden, damit das Kind nicht zu nah am Airbag sitzt. Zwar biete grundsätzl­ich die Rückbank mehr Sicherheit für den Nachwuchs. Wenn man aber allein mit dem Kind unterwegs ist, könnte es für das Wohlbefind­en von Elternteil und Kind von Vorteil sein, wenn man sich vorne sitzend im Blick hat, so die Prüfgesell­schaft.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Zwar gilt die Rückbank für Kinder als der sicherere Platz zum Mitfahren, aber auch vorne ist grundsätzl­ich die Mitnahme erlaubt.

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