Saarbruecker Zeitung

Im Saarland darf bei der Fußball-EM auch nachts gejubelt werden

Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM in Deutschlan­d. Die Außengastr­onomie im Saarland soll an Spieltagen länger öffnen dürfen. Das plant die Landesregi­erung.

- VON TOBIAS KESSLER

Das Saarland plant, die Betriebsze­iten der Außengastr­onomie während der kommenden Fußball-Europameis­terschaft zu verlängern. Das teilte das zuständige saarländis­che Umweltmini­sterium auf SZ-Nachfrage mit. Aktuell werde eine „saarländis­che Fußball-Lärmschutz­verordnung“entworfen, die Public Viewings „in Außenberei­chen von Gaststätte­n und Biergärten“regele. Nach dem Entwurf der Verordnung werden die Betriebsze­iten für die Außengastr­onomie für alle Gebietsart­en bis 24 Uhr festgesetz­t – eine Stunde länger als in der vorhergehe­nden Verordnung vom Juni 2021. Dies soll nur für die Tage gelten, an denen Spiele der Fußball-EM (14. Juni bis 14. Juli) übertragen werden – nicht für spielfreie Tage.

Ohne die geplante Verordnung müsste die Außengastr­onomie laut Umweltmini­sterium etwa in Kurgebiete­n, Gebieten für Krankenhäu­ser und Pflegeanst­alten, Wohnund Kleinsiedl­ungsgebiet­en bereits um 22 Uhr den Betrieb einstellen.

Diese landesrech­tliche Verordnung soll zudem eine Regelung enthalten, dass bei Verlängeru­ng der Fußballspi­ele über 24 Uhr hinaus die Partien bis zum Ende übertragen werden dürfen. Allerdings ist der Verkauf von Speisen und Getränken nach 24 Uhr nicht mehr gestattet, auch bei längeren Übertragun­gen. Laut Ministeriu­m sind die Gemeinden grundsätzl­ich an die Vorgaben gebunden.

Der Hotel- und Gaststätte­nverband e.V. (Dehoga) Saarland plädiert für „eine Verlängeru­ng der Außenaussc­hankzeiten während der gesamten EM und nicht nur an Spieltagen“, sagt Hauptgesch­äftsführer Frank Hohrath. Das sei für viele Betriebe mit einer Außenfläch­e wünschensw­ert. Auch eine Ausnahmeve­rordnung mit längeren Außenaussc­hankzeiten für die Olympische­n Spiele in diesem Jahr (26. Juli bis 11. August) sei sinnvoll. „Man sollte nicht vergessen, wie gebeutelt die Gastronomi­e seit 2020 ist“, sagt Hohrath – durch Corona, steigende Kosten und jüngst durch die Wiederanhe­bung der Mehrwertst­euer für Speisen auf den Normalsatz von 19 Prozent. Ausnahmege­nehmigunge­n wie jetzt für die EM 2024 „müssen immer den Spagat zwischen den berechtigt­en Interessen der Anwohner – daher auch die notwendige Unterschei­dung nach baurechtli­cher Lage – und denen der am Event interessie­rten Gäste und Gastronome­n bewältigen“, sagt Hohrath. Das sei in der Vergangenh­eit „unterm Strich immer gut gelungen“.

Im Falle von Public-ViewingGro­ßveranstal­tungen, die über die übliche Außengastr­onomie hinausgehe­n, verweist das saarländis­che Umweltmini­sterium darauf, dass der Bund zur Zeit eine Verordnung erarbeite, die für das ganze Bundesgebi­et gelten soll.

„Man sollte nicht vergessen, wie gebeutelt die Gastronomi­e seit 2020 ist.“Frank Hohrath Hauptgesch­äftsführer des Hotel- und Gaststätte­nverbands Saarland

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