Im Saarland darf bei der Fußball-EM auch nachts gejubelt werden
Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM in Deutschland. Die Außengastronomie im Saarland soll an Spieltagen länger öffnen dürfen. Das plant die Landesregierung.
Das Saarland plant, die Betriebszeiten der Außengastronomie während der kommenden Fußball-Europameisterschaft zu verlängern. Das teilte das zuständige saarländische Umweltministerium auf SZ-Nachfrage mit. Aktuell werde eine „saarländische Fußball-Lärmschutzverordnung“entworfen, die Public Viewings „in Außenbereichen von Gaststätten und Biergärten“regele. Nach dem Entwurf der Verordnung werden die Betriebszeiten für die Außengastronomie für alle Gebietsarten bis 24 Uhr festgesetzt – eine Stunde länger als in der vorhergehenden Verordnung vom Juni 2021. Dies soll nur für die Tage gelten, an denen Spiele der Fußball-EM (14. Juni bis 14. Juli) übertragen werden – nicht für spielfreie Tage.
Ohne die geplante Verordnung müsste die Außengastronomie laut Umweltministerium etwa in Kurgebieten, Gebieten für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, Wohnund Kleinsiedlungsgebieten bereits um 22 Uhr den Betrieb einstellen.
Diese landesrechtliche Verordnung soll zudem eine Regelung enthalten, dass bei Verlängerung der Fußballspiele über 24 Uhr hinaus die Partien bis zum Ende übertragen werden dürfen. Allerdings ist der Verkauf von Speisen und Getränken nach 24 Uhr nicht mehr gestattet, auch bei längeren Übertragungen. Laut Ministerium sind die Gemeinden grundsätzlich an die Vorgaben gebunden.
Der Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga) Saarland plädiert für „eine Verlängerung der Außenausschankzeiten während der gesamten EM und nicht nur an Spieltagen“, sagt Hauptgeschäftsführer Frank Hohrath. Das sei für viele Betriebe mit einer Außenfläche wünschenswert. Auch eine Ausnahmeverordnung mit längeren Außenausschankzeiten für die Olympischen Spiele in diesem Jahr (26. Juli bis 11. August) sei sinnvoll. „Man sollte nicht vergessen, wie gebeutelt die Gastronomie seit 2020 ist“, sagt Hohrath – durch Corona, steigende Kosten und jüngst durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer für Speisen auf den Normalsatz von 19 Prozent. Ausnahmegenehmigungen wie jetzt für die EM 2024 „müssen immer den Spagat zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner – daher auch die notwendige Unterscheidung nach baurechtlicher Lage – und denen der am Event interessierten Gäste und Gastronomen bewältigen“, sagt Hohrath. Das sei in der Vergangenheit „unterm Strich immer gut gelungen“.
Im Falle von Public-ViewingGroßveranstaltungen, die über die übliche Außengastronomie hinausgehen, verweist das saarländische Umweltministerium darauf, dass der Bund zur Zeit eine Verordnung erarbeite, die für das ganze Bundesgebiet gelten soll.
„Man sollte nicht vergessen, wie gebeutelt die Gastronomie seit 2020 ist.“Frank Hohrath Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Saarland