„Brauchen Sanktionsmöglichkeit“
Ist Exmatrikulation bei antisemitischen Äußerungen geboten oder überzogene Reaktion?
(epd) Der Präsident der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Walter Rosenthal, hat die Universitäten dazu aufgerufen, sich beim Thema Antisemitismus klar zu positionieren. Bei antisemitischen Straftaten müssten Hochschulmitglieder angezeigt werden, sagte Rosenthal dem Evangelischen Pressedienst. Weiter plädierte Rosenthal dafür, wenn nötig die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Campus zu erhöhen sowie Hausverbote auszusprechen und durchzusetzen, sofern der Studien- und Forschungsbetrieb gestört werde.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte unlängst von den Universitäten gefordert, bei Antisemitismus konsequent zu handeln. „Antisemitismus, Hass und Hetze sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“, sagte die Ministerin. In vielen Bundesländern sei eine Exmatrikulation in schweren Fällen möglich: „Wir brauchen diese Sanktionsmöglichkeit“, meinte Stark-Watzinger in der Rheinischen Post. Hochschulleitungen müssten in Fällen von Antisemitismus zudem „vom Hausrecht Gebrauch machen“.
Mit Blick auf die Forderung nach Exmatrikulation eines mutmaßlichen Gewalttäters an der Freien Universität Berlin, der einen jüdischen Mitstudenten Anfang Februar krankenhausreif geschlagen haben soll, warnt HRK-Präsident derweil Rosenthal vor übereilten
Reaktionen: Für die Verfolgung und Sanktionierung strafbarer Handlungen seien Polizei und Justiz zuständig, sagte Rosenthal. Hochschulen müssten zwar auch Grenzen ziehen können, seien „in ihrem Kern aber Orte der dialogbasierten, offenen Zivilgesellschaft“. Jenseits strafbarer Handlungen und Äußerungen müssten Hochschulen sicherstellen, dass die Möglichkeit des Diskurses von allen Seiten eingeräumt wird. Der HRK gehören 271 Mitgliedshochschulen an, an denen rund 90 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind.