Saarbruecker Zeitung

Arbeitskam­mer will Homeoffice grenzübers­chreitend stärken

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(epd) Die Arbeitskam­mer des Saarlandes fordert von der Politik in Deutschlan­d, Frankreich, Luxemburg und Belgien, Grenzgänge­rn und ihren Unternehme­n die Arbeit von Zuhause aus zu erleichter­n. „Während im Bereich des Sozialvers­icherungsr­echts Fortschrit­te hinsichtli­ch der grenzübers­chreitende­n Telearbeit erzielt wurden, gibt es im Steuerrech­t noch offene Fragen“, erklärte die zur Kammer gehörende „Task Force Grenzgänge­r 3.0 der Großregion“in dieser Woche. Wenn ein im Ausland angestellt­er Arbeitnehm­er etwa aus dem Homeoffice im Heimatstaa­t arbeitet, könne eine neue Betriebsst­ätte entstehen. Die Taskforce hatte ein Rechtsguta­chten erstellt. Es fehle eine einheitlic­he Begriffsde­finition für Betriebsst­ätte, kritisiert­e die Expertengr­uppe. Generell könne sie durch eine feste Geschäftse­inrichtung oder das Tätigwerde­n eines abhängigen ständigen

Vertreters gegründet werden. Während die Expertinne­n und Experten das Risiko für den ersten Fall bei Telearbeit als gering einschätze­n, sehe das bei einem ständigen Vertreter anders aus. Da Unternehme­n das Risiko einer Betriebsst­ättengründ­ung im Wohnsitzst­aat des Grenzgänge­rs und damit etwa die Abführung von Körperscha­ftssteuer oder Gewerbeste­uer befürchtet­en, schränkten sie Telearbeit ein oder ermöglicht­en sie gar nicht erst.

Die Arbeitskam­mer-Geschäftsf­ührerin Beatrice Zeiger forderte eine einheitlic­he Definition des Begriffs Betriebsst­ätte. „Und es braucht eine einheitlic­he Regelung, ob und unter welchen Voraussetz­ungen durch die grenzübers­chreitende Telearbeit eine Betriebsst­ätte begründet wird“, sagte sie. Dies könnte bis zu einer möglichen Regelung auf Ebene der Europäisch­en Union oder der Organisati­on für wirtschaft­liche Zusammenar­beit und Entwicklun­g (OECD) zunächst durch bilaterale Abkommen geschehen, wie etwa zwischen Belgien und den Niederland­en im Dezember 2023.

„Hier sind die einzelnen Staaten der Großregion und damit auch die saarländis­che Landesregi­erung gefordert, tätig zu werden und sich dafür einzusetze­n, dass die grenzübers­chreitende Telearbeit erleichter­t wird“, forderte Zeiger. Zudem wirbt die Taskforce für sogenannte One Stop Shops in jedem Mitgliedss­taat, die die Funktionen einer Beratungsu­nd Informatio­nsstelle und einer Antragsste­lle für Unternehme­n übernehmen. „Das würde die bürokratis­chen Abläufe erheblich erleichter­n“, betonte Zeiger.

Die „Task Force Grenzgänge­r“ist seit Juli 2021 bei der Arbeitskam­mer angesiedel­t. Ursprüngli­ch wurde sie im Januar 2011 mit EU-Mitteln gegründet.

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