Frauenanteil in Luxemburgs Verwaltungsräten steigt
Etwa vier von zehn Spitzenpositionen waren Ende 2023 mit Frauen besetzt. Der zuständigen Ministerin reicht das noch nicht aus.
Der Anteil von Frauen in Luxemburger Verwaltungsräten ist in den vergangenen Jahren zwar gestiegen, aber nicht so weit, dass die Gremien paritätisch besetzt sind. Das geht aus der aktuellen Geschlechterstatistik für Entscheidungsgremien hervor, welche die Ministerien für Wirtschaft und für Geschlechtergleichstellung und Diversität vorgelegt haben.
Demnach lag der Gesamtanteil von Frauen in Verwaltungsräten von Luxemburgs öffentlichen Einrichtungen zum Jahresende 2023 bei 39 Prozent. Ein Plus seit 2015. Bei der ersten Zählung am 31. Januar 2015 hatte ihr Anteil noch bei 27 Prozent gelegen. Der Anteil der Frauen, die den Staat als Aktionär in solchen Räten vertreten, ist von 30 auf 42 Prozent gestiegen. In staat
lichen Unternehmen wuchs der Anteil der Frauen an der Führungsebene von 25 Prozent (2015) auf 35 Prozent. Das Saarland hatte vor
gut einem Jahr eine Frauenquote für eigene Aufsichtsräte beschlossen. Demnach soll die Mindestquote erst ein Drittel betragen, ab dem kommenden Jahr 40 Prozent und 50 Prozent ab 2028.
„Wir bewegen uns in die richtige Richtung, aber wir dürfen nicht nachlassen“, sagte Yuriko Backes (DP, Demokratische Partei), Luxemburgs Ministerin für Geschlechtergleichstellung und Diversität. Die Vertretung von Frauen auf allen Ebenen, auch in Entscheidungspositionen aller Sektoren, sei für ein nachhaltigeres und widerstandsfähigeres Wirtschaftswachstum entscheidend.
Wirtschaftsminister Lex Delles (ebenfalls DP) erklärte, dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen eine Priorität der Regierung sei. „Eine gleichberechtigte Gesellschaft, die eine Normalität sein sollte, bietet viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile.“Delles freue sich über die Zunahme von Frauen in Entscheidungsgremien. Die Anstrengungen müssten aber sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in Privatunternehmen fortgesetzt werden.
In Deutschland gilt seit 2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“: Große Wirtschaftsunternehmen sind verpflichtet, ihre Aufsichtsräte zu 30 Prozent mit Frauen zu besetzen. In Luxemburg indes wird auf Freiwilligkeit gesetzt. 2016 hatte sich die Regierung vorgenommen, dass die Verwaltungsräte von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen mit staatlicher Beteiligung bis 2019 zu 40 Prozent Frauen aufweisen sollen. Dafür sind Parteien seit 2016 per Gesetz zu einer Frauenquote von 40 Prozent auf den nationalen Wahllisten verpflichtet, andernfalls drohen Einbußen bei der Parteienfinanzierung.
Im Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen liegt Luxemburg vor Deutschland. 2023 erzielte das Großherzogtum einen Wert von 74,7 Punkten (von 100) und lag damit auf Platz sieben und 4,5 Punkte über dem EU-Durchschnitt. Deutschland kam mit 70,8 Punkten auf Platz elf, Frankreich mit 75,7 Punkten auf Platz sechs. An der Spitze standen Schweden, die Niederlande und Dänemark (82,2 bis 77,8 Punkte). Die Verteilung könnte sich künftig ändern. Eine EU-Richtlinie verlangt bald, dass bis 2026 mindestens 40 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten von Frauen besetzt sein sollen. Das EU-Parlament hatte das Gesetz 2022 angenommen.