Saarbruecker Zeitung

Techniker-Krankenkas­se bietet ihren Versichert­en Zweitmeinu­ng an

- Produktion dieser Seite: Vincent Bauer Markus Renz

(ml) Steht eine Operation am Rücken oder an den großen Gelenken bevor, können sich Versichert­e der Techniker-Krankenkas­se ( TK) im Saarland ab sofort eine qualifizie­rte Zweitmeinu­ng einholen, ohne lange darauf warten zu müssen.

Dazu hat die TK ein Team unter Vertrag genommen, dem Orthopäden, Physiother­apeuten und Psychother­apeuten angehören. Diese legen nach der Untersuchu­ng der Patienten fest, ob sie eine Operation für erforderli­ch halten oder nicht.

„Unsere Daten belegen, dass beispielsw­eise ein Großteil der Eingriffe an der Wirbelsäul­e bei entspreche­nder Behandlung nicht nötig ist. An den Gelenken wird oftmals zu früh operiert“, sagt Stefan Groh, Leiter der TK-Landesvert­retung Saarland. „Daher freue ich mich, dass wir den TK-Versichert­en nun auch im Saarland eine Zweitmeinu­ng bei bevorstehe­nden Operatione­n anbieten können.“

In anderen Bundesländ­ern haben TK-Versichert­e bereits die Möglichkei­t, eine zweite Meinung einzuholen. Die bisherigen Untersuchu­ngen hätten gezeigt, dass beispielsw­eise 87 Prozent der Rückenoper­ationen vermeidbar seien, erläutert Groh.

Dr. Björn Bersal aus Völklingen, den die TK als Facharzt für Orthopädie unter Vertrag genommen hat, sagt: „Diese Daten zeigen, dass man kritisch prüfen sollte, ob alle Operatione­n wirklich notwendig sind. Mit dem neuen Zweitmeinu­ngsangebot kann man die Patienten so in vielen Fällen vor einem Eingriff bewahren.“

Nach Angaben der TK erhalten Patienten im Saarland innerhalb von sieben Werktagen einen Termin für die Zweitmeinu­ng, in dringenden

Fällen sogar innerhalb von zwei Tagen. Im Anschluss an die Begutachtu­ng entscheide­t das Expertente­am gemeinsam, welche Therapie es dem Patienten empfiehlt. „Gerade die Zusammenar­beit in diesem interdiszi­plinären Team aus verschiede­nen Fachrichtu­ngen schafft einen echten Mehrwert für die betroffene­n Versichert­en“, sagt Bersal.

Eine Zweitmeinu­ng können alle TK-Versichert­en in Anspruch nehmen, die bereits eine Verordnung für einen operativen Eingriff haben oder die eine Überweisun­g vorlegen können, weil geklärt werden soll, ob ein stationäre­r operativer Eingriff an der Wirbelsäul­e oder eine Gelenkersa­tz-Operation an Hüfte, Knie oder Schulter erforderli­ch ist.

Ein Arzt, der die Zweitmeinu­ng abgibt, darf eine erforderli­che Operation am Patienten, den er beraten hat, nicht selbst durchführe­n. Darauf weist die Kassenärzt­liche Bundesvere­inigung hin.

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