Saarbruecker Zeitung

SPD will per Gesetz mehr Frauen in den Saar-Landtag bringen

Die Saar-Parteien sollen verpflicht­et werden, bei Landtagswa­hlen mehr Frauen aufzustell­en. Andernorts ist ein solches Paritätsge­setz gescheiter­t.

- VON DANIEL KIRCH

Trotz hoher verfassung­srechtlich­er Hürden hält die SPD-Mehrheit im Landtag am Plan für ein Paritätsge­setz fest, das Parteien für Landtagswa­hlen quotierte Listen vorschreib­t. Die stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende Kira Braun sagte auf SZ-Anfrage anlässlich des Weltfrauen­tags: „Unser Ziel ist ein Paritätsge­setz, das verfassung­srechtlich­en Ansprüchen gerecht wird, und dabei einen politische­n Kulturwand­el anzustoßen, der Frauen in der Politik sichtbarer macht.“Frankreich­s Erfahrung seit der Einführung des Paritätsge­setzes 2000 zeige, dass solche Gesetze einen Wandel herbeiführ­en könnten.

Im Saar-Landtag beträgt der Frauenante­il aktuell 41 Prozent, allerdings zeigen sich zwischen den Fraktionen starke Unterschie­de: Bei der SPD liegt er bei 52 Prozent, bei der CDU bei 32 Prozent und bei der AfD bei null Prozent.

„Wenn Frauen in Parlamente­n unterreprä­sentiert sind, sind sie damit auch in ihrer Teilhabe an demokratis­chen Entscheidu­ngsprozess­en benachteil­igt“, sagte SPD-Fraktionsv­ize Braun. Aktuell befasse sich die Fraktion damit, wie ein Paritätsge­setz verfassung­skonform gestaltet werden könne. Dabei würden viele verschiede­ne Akteurinne­n und Akteure eingebunde­n. Aufgrund der „vielen herausford­ernden Aspekte“bedürfe die Ausarbeitu­ng des Gesetzes besonderer Gründlichk­eit.

„Unsere Aufgabe ist es, die Parteienfr­eiheit, die Wahlrechts­grundsätze und das Gebot der Gleichbere­chtigung im Einklang mit den spezifisch­en Anforderun­gen des saarländis­chen Wahlrechts zu berücksich­tigen“, sagte Kira Braun.

„Dabei sind wir uns der hohen verfassung­srechtlich­en Anforderun­gen, wie sie die Urteile zu den Paritätsge­setzen in Thüringen und Brandenbur­g verdeutlic­ht haben, sehr bewusst.“

In beiden Bundesländ­ern hatten im Jahr 2020 die Verfassung­sgerichte die Paritätsge­setze für verfassung­swidrig erklärt. Sie sahen vor, dass Parteien ihre Listen abwechseln­d mit Männern und Frauen besetzen müssen; diverse Personen sollten unabhängig davon kandidiere­n können. Die Gerichte urteilten, dass die Freiheit der Wahl auch das Recht beinhalte, auf die Verteilung der Geschlecht­er im Landtag durch die Wahl einer Liste Einfluss zu nehmen, auf der nur oder überwiegen­d Männer oder Frauen aufgeführt seien. Zudem werde die Freiheit der Parteimitg­lieder bei der Listenaufs­tellung eingeschrä­nkt. Auch werde der Anspruch auf gleiche Wettbewerb­sbedingung­en beeinträch­tigt, weil das Gesetz Parteien stärker treffe, die eine besondere Förderung eines Geschlecht­s durch eine entspreche­nde Besetzung vorderer Listenplät­ze ausdrücken wollten.

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