Eigentümer-Beschlüsse auch ohne Präsenz während Corona gültig
(dpa) Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich – dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag. Das höchste deutsche Zivilgericht wies auf die besondere Ausnahmesituation hin.
„Während der Corona-Zeit befand sich ein Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation,“sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe. „Er stand nämlich vor dem Dilemma, entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu missachten.“Weil eine „echte“Eigentümerversammlung während Corona unmöglich gewesen sei, habe es in dieser Ausnahmesituation solche Vertreterversammlungen regelmäßig aus Praktikabilitätserwägungen gegeben. Dies habe auch im Interesse der Wohnungseigentümer gelegen, so der BGH.
Damit war eine Verwalterin aus Südhessen vor dem BGH erfolgreich. Sie hatte zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern kamen dem nach. Die Kläger hatten hingegen keine Vollmacht erteilt. In der Eigentümerversammlung war laut BGH nur die Verwalterin anwesend; sie übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen. Ein Fall, der stellvertretend für viele ist, hatte die BGH-Richterin in der mündlichen Verhandlung gesagt. In der Versammlung ging es laut Anwalt der Eigentümergemeinschaft unter anderem um Abrechnungen und den Wirtschaftsplan 2021.