Schlimm, dass der Staat eingreifen muss
Wie es in einer Privatwohnung aussieht, geht den Staat grundsätzlich nichts an. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht ohne Grund ein grundgesetzlich geschütztes Recht – das allerdings eingeschränkt werden darf und offensichtlich auch eingeschränkt werden muss, um für vermietete Wohnungen eine menschenwürdige Minimalausstattung festzulegen. Dass das notwendig ist, zeigen die Rückmeldungen aus den saarländischen Städten, die seit dem Jahr 2020 eine rechtliche Grundlage haben, um gegen Missstände und Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen.
Dass eine Wohnung an die Energieversorgung und an das Kanalnetz angeschlossen ist, eine Heizung, ein Bad und eine Toilette hat, ist das in Europa nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit? Und dass für jeden Bewohner eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmeter zur Verfügung stehen muss, für Kinder sechs Quadratmeter – für eine vierköpfige Familie also gerade mal 30 Quadratmeter –, das ist wirklich nicht zu viel verlangt. Es ist das absolute Minimum für ein menschenwürdiges Leben.
Unter prekären Wohnsituationen leiden in der Regel sozial schlechter gestellte Personen – oft aus Osteuropa. Sie sind in ihrer Situation dem Vermieter oftmals ausgeliefert, das Mietrecht hilft nicht weiter.
Die Kommunen gehen mit Bedacht vor. In den meisten Fällen genügt es, Vermieter zur Beseitigung eines Mangels zu bitten. Der Staat tritt also nicht als übergriffiger Wohnungsinspektor auf. Es ist schlimm genug, dass das Land zu solchen Mitteln – der Einschränkung eines Grundrechts – greifen muss. Aber einer bestimmten, sehr kleinen Gruppe von Vermietern, die die Not armer Menschen ausnutzen, ist auf andere Weise wohl nicht beizukommen.