Saar-Politik will Windkraft-Ausbau im Wald deutlich erleichtern
Der Landtag wird am Mittwoch ein Paket zum Windkraft-Ausbau beraten. Umstritten ist der Plan, mehr Rotoren im Wald zu ermöglichen.
Die SPD-geführte Landesregierung will mit einem Gesetzespaket den Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland beschleunigen und in diesem Zuge auch den Bau neuer Windkraftanlagen im Wald erleichtern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Mittwoch erstmals im Landtag beraten werden soll.
Umweltministerin Petra Berg (SPD) sagte, hohe Treibhausgasausstöße gefährdeten den Erhalt und den Ausbau der Wälder. „Nur wenn wir mit aller Kraft CO2-Emissionen reduzieren, gelingt es, unsere heimischen Wälder zu schützen. Dazu muss jeder seinen Beitrag leisten.“
Seit einer von der CDU im Jahr 2017 durchgesetzten Änderung des Landeswaldgesetzes dürfen an Standorten im Staatswald, an denen seit mindestens 200 Jahren Wald nachgewiesen ist, aus Gründen des Natur- und Bodenschutzes in der Regel keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden. Von dieser gesetzlichen Einschränkung, die der damalige Koalitionspartner SPD nur widerwillig mittrug, sind rund 79 Prozent des Staatswaldes und ein Drittel der gesamten saarländischen Wälder betroffen.
Angesichts des Ziels, erneuerbare Energien beschleunigt auszubauen, bedürfe es einer „Öffnung des Staatswaldes für die Energiegewinnung“, erklärt die Landesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf. Zwar sollen im Gegenzug besonders sensible Waldbestände anhand von fünf Kriterien per Gesetz unter besonderen Schutz gestellt werden. Unter dem Strich wird durch die Gesetzesänderung die Fläche, in denen der Bau von
Windkraftanlagen im Wald ermöglicht wird, jedoch wachsen.
Dies dürfte im Landtag zu Konflikten führen. Der CDU-Abgeordnete Roland Theis machte bereits klar, dass das Saarland beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus Sicht seiner Fraktion „jede Menge Potenzial auch außerhalb des Walds“habe, das zuerst genutzt werden müsse. „Wir wollen nicht, dass am Ende Artenvielfalt, Natur, Landschaft und damit auch die Lebensqualität im ländlichen Raum für einen äußerst geringen ökonomischen Nutzen geopfert werden“, sagte er.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzespaket der Landesregierung umfasst neben der Änderung des Waldgesetzes auch ein Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung der Gemeinden an Erträgen neuer Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie ein Gesetz, das den 52 Kommunen vorschreibt, welchen Anteil ihrer Fläche sie künftig für Windkraft ausweisen müssen. „Die Energiewende ist nicht verhandelbar, sondern eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD).
Die Beschränkung des Windkraft-Ausbaus im historisch alten Wald hatte die CDU 2017 durchgesetzt. Nun soll die Vorschrift fallen.