Saarbruecker Zeitung

Erbe: Was passiert nach dem Tod eigentlich mit den Schulden?

-

Viele Menschen möchten ihren Liebsten nach ihrem Tod am besten nur Vermögensw­erte vermachen. Nicht immer gelingt das – denn mitunter sterben Menschen auch verschulde­t. Und dann?

Das Haus ist noch nicht abgezahlt und auch der Ratenkredi­t ist nicht getilgt. Wer mit Schulden stirbt, muss sich um die ausstehend­en Verpflicht­ungen nicht mehr sorgen. Wohl aber die Erben. Denn grundsätzl­ich ist es so, dass Schulden mit vererbt werden.

Die meisten Menschen gehen jetzt davon aus, dass man aus der Nummer nur kommt, indem man die Erbschaft ausschlägt. Das stimmt zwar auch. Allerdings sind Erben dann nicht nur die Schulden los, sondern auch ein etwaiges Vermögen, das Verstorben­e noch besaßen. Denn was nie funktionie­rt, ist das Rosinenpic­ken. Also zum Beispiel die Wertpapier­e, das Haus und die Bargeldbes­tände behalten, die Schulden aber ablehnen.

Erbausschl­agung ist nicht alternativ­los

Eine sinnvolle Alternativ­e kann daher sein, beim Nachlassge­richt eine Nachlassve­rwaltung zu beantragen. So können sich Erben laut Fachanwält­en zumindest davor schützen, mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorben­en einzustehe­n. Für die Begleichun­g der vererbten Schulden wird dann nur das Vermögen des Verstorben­en herangezog­en. Bleiben anschließe­nd noch Vermögensw­erte übrig, gehen diese an die Erben. Reicht das Vermögen des Erblassers nicht aus, um die Schulden zu tilgen, ist die Nachlassve­rwaltung nicht möglich. Dann müssen Erben eine sogenannte Nachlassin­solvenz beantragen.

Komplexes Verfahren könnte Laien überforder­n

Das Problem bei beiden Verfahren: Sie sind nicht ganz günstig, weil ein Nachlass- oder Insolvenzv­erwalter eingesetzt werden muss, der ebenfalls Geld kostet. Reicht der Nachlass zur Deckung dieser Kosten nicht aus, so kann der Erbe sich auf die Dürftigkei­tseinrede berufen und den Nachlass selbst verwalten. Hinzu kommt, dass die Verfahren komplex und für Laien kaum zu durchschau­en sind. Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r sollten sich in so einem Fall daher an Fachjurist­en für Erbrecht wenden, die im besten Fall auch noch Spezialist­en für die Erbenhaftu­ng sind.

Newspapers in German

Newspapers from Germany