Saarbruecker Zeitung

80 Prozent der Rezepte sind schon digital

Patienten haben drei Möglichkei­ten, ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen. Selbst wer mit digitalen Medien nichts am Hut hat, bekommt kein Problem.

- VON MARTIN LINDEMANN

Die klassische­n Rezepte, die Ärzte und Zahnärzte für ihre gesetzlich krankenver­sicherten Patienten auf rosa Papier ausstellen, werden jetzt durch elektronis­che Rezepte, kurz E-Rezepte genannt, abgelöst. In Deutschlan­d wurde das E-Rezept zum Jahresanfa­ng 2024 verpflicht­end eingeführt. Ärzte stellen das E-Rezept im Computer aus und speichern es verschlüss­elt auf einer Internet-Plattform. Auf diese Plattform können auch die Apotheken zugreifen, sobald der Patient sein Rezept einlöst.

Für viele Patienten ist es am einfachste­n, wenn sie das E-Rezept mit ihrer Gesundheit­skarte einlösen. In der Arztpraxis wird mithilfe des Kartenlese­geräts auf der Gesundheit­skarte sozusagen ein digitaler Schlüssel fürs E-Rezept hinterlegt, nicht jedoch das Rezept selbst. Der Apotheker kann ebenfalls mithilfe eines Kartenlese­geräts diesen Schlüssel abrufen und damit das in der Internet-Datenbank hinterlegt­e Rezept einsehen. Wird die Gesundheit­skarte fürs E-Rezept genutzt, können auch Angehörige oder Vertrauens­personen damit in die Apotheke gehen und die Medikament­e entgegenne­hmen.

Der Arzt hat auch die Möglichkei­t, dem Patienten auf Wunsch einen Abholschei­n aus Papier auszuhändi­gen. Darauf sind das verordnete Arzneimitt­el vermerkt und ein QR-Code gedruckt. In der Apotheke wird dieser QR-Code gescannt. Dadurch erhält die Apotheke den digitalen Schlüssel, um das E-Rezept im Internet-Speicher abrufen zu können. Der Inhalt des Rezepts ist nicht im QR-Code gespeicher­t.

Der dritte Weg, ein E-Rezept einzulösen, führt über das Smartphone. Dazu muss man sich die App „E-Rezept“herunterla­den, die die Gesellscha­ft für Telematika­nwendungen der Gesundheit­skarte (gematik) zur Verfügung stellt. Dahinter steckt die Nationale Agentur für digitale Medizin, die vom Bundesgesu­ndheitsmin­isterium und den Spitzenorg­anisatione­n des deutschen Ge

sundheitsw­esens betrieben wird. Die Krankenkas­sen werden bald auch eigene Apps zur Verfügung stellen.

Um sich in einer E-Rezept-App anzumelden, gibt es zwei Wege. Man kann dafür seine Gesundheit­skarte nutzen. Diese ist NFC-fähig, das heißt, sie kann drahtlos an ein ebenfalls NFC-fähiges Smartphone Daten übertragen. Zudem ist die dazugehöri­ge PIN (persönlich­e Identi

fikationsn­ummer) erforderli­ch, die man bei seiner Krankenkas­se bestellen muss. Man kann sich zudem mit der Gesundheit­sID anmelden.

Diese ID (digitale Identität), mit der man sich zukünftig in den verschiede­nen Bereichen des Gesundheit­swesens digital ausweisen kann, muss man bei seiner Krankenkas­se beantragen. Dazu benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone, seine Versichert­ennummer, seinen Personalau­sweis mit Online-Ausweisfun­ktion und der dazugehöri­gen sechsstell­igen Ausweis-PIN.

Mit der E-Rezept-App ist es möglich, sich das E-Rezept aufs Smartphone schicken zu lassen. Über die Familienfu­nktion können in der App auch Rezepte von Familienmi­tgliedern eingelöst und verwaltet werden.

Das E-Rezept erlaubt es Ärzten, auch Wiederholu­ngsrezepte elektronis­ch auszustell­en. Bis zu vier Folgeveror­dnungen sind gleichzeit­ig möglich. Menschen, die dauerhaft ein bestimmtes Medikament benötigen, erhalten also bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal, die sie nacheinand­er einlösen können. Sie müssen nicht wieder in die Arztpraxis gehen, um sich ein Folgerezep­t ausstellen zu lassen. Wie ein einfaches E-Rezept können auch MehrfachE-Rezepte per Papiersche­in mit QRCode, per Gesundheit­skarte oder per Smartphone-App eingelöst werden. Die Mehrfachre­zepte sind bis zu einem Jahr lang gültig.

Sebastian Zibell, Experte für digitales Versorgung­smanagemen­t bei der regionalen Krankenkas­se IKK Südwest, erläutert, dass im Saarland inzwischen rund 75 bis 80 Prozent der in den Apotheken eingelöste­n Rezepte elektronis­ch ausgestell­t werden. Allerdings benutzten derzeit weniger als fünf Prozent der Patienten die Smartphone-App. „Momentan werden nur Rezepte für apothekenp­flichtige Arzneimitt­el elektronis­ch ausgestell­t“, sagt Zibell. „Das E-Rezept wird jedoch stufenweis­e erweitert. Als Nächstes folgen E-Rezepte für Betäubungs­mittel, digitale Gesundheit­sanwendung­en und Sondervers­chreibunge­n von Arzneimitt­eln mit den Wirkstoffe­n Lenalidomi­d, Pomalidomi­d und Thalidomid, die bei bestimmten Krebserkra­nkungen eingesetzt werden.“

„Wir sind davon überzeugt, dass das E-Rezept maßgeblich zum Durchbruch digitaler Anwendunge­n beiträgt“, sagt Zibell. Nur wenige Versichert­e wendeten sich an die Krankenkas­se, weil sie noch Fragen zum E-Rezept hätten. „Häufig ist noch nicht klar, wie ein E-Rezept in den Apotheken eingelöst werden kann“, berichtet Zibell.

„Wir sind davon überzeugt, dass das E-Rezept maßgeblich zum Durchbruch digitaler Anwendunge­n beiträgt.“Sebastian Zibell IKK Südwest

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FOTO: FABIAN SOMMER/DPA Um sich ein E-Rezept ausstellen zu lassen und in der Apotheke einlösen zu können, genügt die Gesundheit­skarte. Arztpraxen und Apotheken verfügen über die erforderli­chen Lesegeräte.

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