80 Prozent der Rezepte sind schon digital
Patienten haben drei Möglichkeiten, ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen. Selbst wer mit digitalen Medien nichts am Hut hat, bekommt kein Problem.
Die klassischen Rezepte, die Ärzte und Zahnärzte für ihre gesetzlich krankenversicherten Patienten auf rosa Papier ausstellen, werden jetzt durch elektronische Rezepte, kurz E-Rezepte genannt, abgelöst. In Deutschland wurde das E-Rezept zum Jahresanfang 2024 verpflichtend eingeführt. Ärzte stellen das E-Rezept im Computer aus und speichern es verschlüsselt auf einer Internet-Plattform. Auf diese Plattform können auch die Apotheken zugreifen, sobald der Patient sein Rezept einlöst.
Für viele Patienten ist es am einfachsten, wenn sie das E-Rezept mit ihrer Gesundheitskarte einlösen. In der Arztpraxis wird mithilfe des Kartenlesegeräts auf der Gesundheitskarte sozusagen ein digitaler Schlüssel fürs E-Rezept hinterlegt, nicht jedoch das Rezept selbst. Der Apotheker kann ebenfalls mithilfe eines Kartenlesegeräts diesen Schlüssel abrufen und damit das in der Internet-Datenbank hinterlegte Rezept einsehen. Wird die Gesundheitskarte fürs E-Rezept genutzt, können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen damit in die Apotheke gehen und die Medikamente entgegennehmen.
Der Arzt hat auch die Möglichkeit, dem Patienten auf Wunsch einen Abholschein aus Papier auszuhändigen. Darauf sind das verordnete Arzneimittel vermerkt und ein QR-Code gedruckt. In der Apotheke wird dieser QR-Code gescannt. Dadurch erhält die Apotheke den digitalen Schlüssel, um das E-Rezept im Internet-Speicher abrufen zu können. Der Inhalt des Rezepts ist nicht im QR-Code gespeichert.
Der dritte Weg, ein E-Rezept einzulösen, führt über das Smartphone. Dazu muss man sich die App „E-Rezept“herunterladen, die die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Verfügung stellt. Dahinter steckt die Nationale Agentur für digitale Medizin, die vom Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenorganisationen des deutschen Ge
sundheitswesens betrieben wird. Die Krankenkassen werden bald auch eigene Apps zur Verfügung stellen.
Um sich in einer E-Rezept-App anzumelden, gibt es zwei Wege. Man kann dafür seine Gesundheitskarte nutzen. Diese ist NFC-fähig, das heißt, sie kann drahtlos an ein ebenfalls NFC-fähiges Smartphone Daten übertragen. Zudem ist die dazugehörige PIN (persönliche Identi
fikationsnummer) erforderlich, die man bei seiner Krankenkasse bestellen muss. Man kann sich zudem mit der GesundheitsID anmelden.
Diese ID (digitale Identität), mit der man sich zukünftig in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens digital ausweisen kann, muss man bei seiner Krankenkasse beantragen. Dazu benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone, seine Versichertennummer, seinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen sechsstelligen Ausweis-PIN.
Mit der E-Rezept-App ist es möglich, sich das E-Rezept aufs Smartphone schicken zu lassen. Über die Familienfunktion können in der App auch Rezepte von Familienmitgliedern eingelöst und verwaltet werden.
Das E-Rezept erlaubt es Ärzten, auch Wiederholungsrezepte elektronisch auszustellen. Bis zu vier Folgeverordnungen sind gleichzeitig möglich. Menschen, die dauerhaft ein bestimmtes Medikament benötigen, erhalten also bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal, die sie nacheinander einlösen können. Sie müssen nicht wieder in die Arztpraxis gehen, um sich ein Folgerezept ausstellen zu lassen. Wie ein einfaches E-Rezept können auch MehrfachE-Rezepte per Papierschein mit QRCode, per Gesundheitskarte oder per Smartphone-App eingelöst werden. Die Mehrfachrezepte sind bis zu einem Jahr lang gültig.
Sebastian Zibell, Experte für digitales Versorgungsmanagement bei der regionalen Krankenkasse IKK Südwest, erläutert, dass im Saarland inzwischen rund 75 bis 80 Prozent der in den Apotheken eingelösten Rezepte elektronisch ausgestellt werden. Allerdings benutzten derzeit weniger als fünf Prozent der Patienten die Smartphone-App. „Momentan werden nur Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt“, sagt Zibell. „Das E-Rezept wird jedoch stufenweise erweitert. Als Nächstes folgen E-Rezepte für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und Sonderverschreibungen von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, die bei bestimmten Krebserkrankungen eingesetzt werden.“
„Wir sind davon überzeugt, dass das E-Rezept maßgeblich zum Durchbruch digitaler Anwendungen beiträgt“, sagt Zibell. Nur wenige Versicherte wendeten sich an die Krankenkasse, weil sie noch Fragen zum E-Rezept hätten. „Häufig ist noch nicht klar, wie ein E-Rezept in den Apotheken eingelöst werden kann“, berichtet Zibell.
„Wir sind davon überzeugt, dass das E-Rezept maßgeblich zum Durchbruch digitaler Anwendungen beiträgt.“Sebastian Zibell IKK Südwest