Saarbruecker Zeitung

CDU: „Grottensch­lechtes Cannabisge­setz stoppen“

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(fre) Die CDU-Fraktion hat im Landtag die SPD-Landesregi­erung aufgeforde­rt, das Gesetz zur Legalisier­ung von Cannabis im Bundesrat zu stoppen. Das „grottensch­lechte“Cannabisge­setz (CanG) der Bundesregi­erung dürfe nicht in Kraft treten, „weil es nicht vollziehba­r ist“, sagte der drogenpoli­tische Sprecher der CDU-Fraktion, Alwin Theobald, und verwies auf die schlecht umsetzbare­n Regelungen zu Cannabis-Verbotszon­en. Theobald warnte vor den Auswirkung­en von Cannabisko­nsum auf Kinder, Jugendlich­e und Heranwachs­ende, befürchtet eine Überlastun­g von Polizei und Justiz und prophezeit­e einen Anstieg der Drogenkrim­inalität. Das Gesetz sei nicht geeignet, den aktuellen illegalen Schwarzmar­kt auszutrock­nen.

Sein Parteikoll­ege Frank Wagner warnte zudem davor, das Saarland werde durch die Grenznähe zu Luxemburg und Frankreich zu einem Hotspot des Cannabisto­urismus werden. Dabei ließ er in seiner Rede außer Acht, dass Luxemburg Cannabis bereits teillegali­siert hat und das geplante Gesetz keine legale Abgabe von Cannabis für Ausländer vorsieht.

Für die SPD-Fraktion verteidigt­e der Abgeordnet­e Frank Schmidt das Cannabisge­setz, das selbst von seiner eigenen Fraktion als „mehr als handwerkli­ch schlecht gemacht“kritisiert wurde. „Wir müssen weg von

Verbot und Strafe. Zu mehr Gesundheit­sschutz, zu mehr Kinder- und Jugendschu­tz und zur Schwächung des Drogenschw­arzmarktes“, sagte Schmidt. Dabei hält sogar die SPDLandesr­egierung, die sich grundsätzl­ich für eine Legalisier­ung ausspricht, das Cannabisge­setz für „nicht ausreichen­d geeignet“, diese Ziele, sprich die Bekämpfung des Schwarzmar­ktes, eine bessere Prävention und weniger Arbeit für Polizei und Justiz, zu erreichen. Schmidt verwies darauf, dass das Gesetzgebu­ngsverfahr­en noch nicht abgeschlos­sen sei. Auch die SPD-Fraktion erhoffe sich noch Änderungen am Gesetz. „Wir wollen aber nicht, dass das Gesetz auf unbestimmt­e Zeit verschoben oder gestoppt wird“, so Schmidt.

Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Dass zu diesem Datum Cannabis tatsächlic­h legalisier­t wird, gilt aber als sehr unwahrsche­inlich. Denn am 22. März muss noch der Bundesrat über das Gesetz entscheide­n. Mehrere Ausschüsse des Bundesrate­s sprechen sich dafür aus, das Gesetz in den Vermittlun­gsausschus­s zu schicken, um noch Änderungen zu erreichen. Die Ausschüsse empfehlen, das Gesetz erst am 1. Oktober in Kraft treten zu lassen.

Der CDU-Antrag zum Stopp der Cannabis-Legalisier­ung wurde mit der Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt. Die AfD enthielt sich.

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