CDU: „Grottenschlechtes Cannabisgesetz stoppen“
(fre) Die CDU-Fraktion hat im Landtag die SPD-Landesregierung aufgefordert, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis im Bundesrat zu stoppen. Das „grottenschlechte“Cannabisgesetz (CanG) der Bundesregierung dürfe nicht in Kraft treten, „weil es nicht vollziehbar ist“, sagte der drogenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alwin Theobald, und verwies auf die schlecht umsetzbaren Regelungen zu Cannabis-Verbotszonen. Theobald warnte vor den Auswirkungen von Cannabiskonsum auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, befürchtet eine Überlastung von Polizei und Justiz und prophezeite einen Anstieg der Drogenkriminalität. Das Gesetz sei nicht geeignet, den aktuellen illegalen Schwarzmarkt auszutrocknen.
Sein Parteikollege Frank Wagner warnte zudem davor, das Saarland werde durch die Grenznähe zu Luxemburg und Frankreich zu einem Hotspot des Cannabistourismus werden. Dabei ließ er in seiner Rede außer Acht, dass Luxemburg Cannabis bereits teillegalisiert hat und das geplante Gesetz keine legale Abgabe von Cannabis für Ausländer vorsieht.
Für die SPD-Fraktion verteidigte der Abgeordnete Frank Schmidt das Cannabisgesetz, das selbst von seiner eigenen Fraktion als „mehr als handwerklich schlecht gemacht“kritisiert wurde. „Wir müssen weg von
Verbot und Strafe. Zu mehr Gesundheitsschutz, zu mehr Kinder- und Jugendschutz und zur Schwächung des Drogenschwarzmarktes“, sagte Schmidt. Dabei hält sogar die SPDLandesregierung, die sich grundsätzlich für eine Legalisierung ausspricht, das Cannabisgesetz für „nicht ausreichend geeignet“, diese Ziele, sprich die Bekämpfung des Schwarzmarktes, eine bessere Prävention und weniger Arbeit für Polizei und Justiz, zu erreichen. Schmidt verwies darauf, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Auch die SPD-Fraktion erhoffe sich noch Änderungen am Gesetz. „Wir wollen aber nicht, dass das Gesetz auf unbestimmte Zeit verschoben oder gestoppt wird“, so Schmidt.
Das Gesetz soll am 1. April in Kraft treten. Dass zu diesem Datum Cannabis tatsächlich legalisiert wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich. Denn am 22. März muss noch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Mehrere Ausschüsse des Bundesrates sprechen sich dafür aus, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, um noch Änderungen zu erreichen. Die Ausschüsse empfehlen, das Gesetz erst am 1. Oktober in Kraft treten zu lassen.
Der CDU-Antrag zum Stopp der Cannabis-Legalisierung wurde mit der Mehrheit der SPD-Fraktion abgelehnt. Die AfD enthielt sich.