Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
Überwachung von Telekommunikation, Drohneneinsatz und Quittungen bei Kontrollen: Das aktualisierte Bundespolizeigesetz soll den Beamten neue Befugnisse geben, aber auch mehr Transparenz schaffen. Zur Stärkung der Polizei soll auch der Polizeibeauftragte b
Polizei ist an diesem Donnerstag im Bundestag sehr präsent. Nicht mit Beamten in Uniform, aber in Form von wichtigen Beratungen und Entscheidungen, die die Stellung der Polizei verbessern sollen. Denn das Parlament berät nicht nur in erster Lesung über das Bundespolizeigesetz, das neu aufgestellt werden soll, sondern wählt auch erstmals einen Polizeibeauftragten des Bundes. Während es diesen Posten auf Länderebene bereits gibt, ist der beim Bund ein Novum.
In seiner jetzigen Form ist das Bundespolizeigesetz 30 Jahre alt – und so verwundert es kaum, dass im Bundestag vielfach betont wird, das Gesetz müsse „auf die Höhe der Zeit“gebracht werden. Mit der Gesetzesänderung sollen die Beamten mehr Befugnisse bekommen und ihre Arbeit zugleich transparenter werden. „Wir geben der Bundespolizei die Instrumente, die sie braucht, um den aktuellen Bedrohungen konsequent zu begegnen“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) unserer Redaktion. Man stärke „Bürgernähe und Transparenz mit zeitgemäßen Regelungen, die auch wichtig sind, damit wir weiter ein hohes Vertrauen der gesamten Bevölkerung in die Bundespolizei haben“.
Konkret sollen Bundespolizisten künftig Telekommunikation überwachen und Verkehrs- wie Nutzungsdaten erheben dürfen, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht. Sie sollen Handys und Mobilfunkkarten identifizieren und lokalisieren können, vorausgesetzt es liegt ein richterlicher Beschluss vor. Schleuser, Extremisten oder deren Kontakte sollen damit künftig besser ausfindig gemacht werden können. Die Bundespolizei soll auch Drohnen einsetzen dürfen, etwa um Lagebilder zu erstellen. Zugleich soll
sie unbemannte Drohnen, etwa von Kriminellen, abwehren dürfen. Alle neuen Beschäftigten der Bundespolizei sollen künftig eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen, um Verfassungstreue nachzuweisen. Das neue Gesetz soll dafür die Rechtsgrundlage schaffen.
Viel Diskussionsstoff liefern die neuen Kontrollquittungen: Wenn man von der Polizei kontrolliert wird, soll man künftig eine Quittung mit Angaben zu Ort, Zeit und Grund der Kontrolle ausgestellt bekommen können. Damit soll sogenanntes Ra
cial Profiling verhindert werden, also Polizeikontrollen, die aufgrund äußerer Merkmale, wie der Hautfarbe oder der vermuteten Religionszugehörigkeit der kontrollierten Person, stattfinden. „Racial Profiling ist und bleibt in Recht und Praxis der Bundespolizei ausgeschlossen“, betonte Faeser. Man vertraue den Polizistinnen und Polizisten und wolle das Vertrauen in ihre Arbeit stärken, so die SPD-Innenministerin.
In der Opposition gibt es daran erhebliche Zweifel. So würden mit diesem Gesetzentwurf Maß
nahmen eingeführt, die ein „tiefes Misstrauen gegenüber der Bundespolizei zeigen und die die Polizisten in ihrer Arbeit behindern“, kritisierte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz. Das trifft nach Ansicht der CSU-Politikerin auch auf die neue Kennzeichnungspflicht zu. Die Vollzugsbeamten sollen künftig eine pseudonyme Kennzeichnung tragen müssen, um ihr Handeln transparenter zu machen. „Sie begründen das scheinheilig mit Bürgernähe und Transparenz, aber eigentlich sehen sie darin in jedem Bundespolizisten einen potenziellen Anwender rechtswidriger Gewalt“, wirft Lindholz der Bundesregierung vor.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sieht die Instrumente dagegen als Stärkung der Bürgerrechte, die diskriminierend wirkende Kontrollen verhindern sollen. „Entgegen mancher Unkenrufe handelt es sich hierbei also nicht um ein Misstrauensvotum oder einen Generalverdacht gegen die Polizei“, sagte Mihlic, sondern die Erfahrungen aus den Bundesländern würden zeigen, „dass es keine Nachteile für die Beschäftigten
Der neue Polizeibeauftragte soll eine Anlaufstelle für Polizisten, aber auch für Bürger sein, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen.
gibt, ganz im Gegenteil.“Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, befindet gar, dass die Ampel-Koalition mit diesem Gesetz einen Paradigmenwechsel vorantreibe, „nämlich Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander auszuspielen. Stattdessen stärken wir beides“, betonte der FDP-Politiker. Bevor das aktualisierte Gesetz in Kraft tritt, wird es weitere Beratungen im Bundestag geben.
Zur Stärkung der Polizei soll auch der neue Polizeibeauftragte des Bundes beitragen. Am Donnerstag wählte der Bundestag den bayerischen SPD-Abgeordneten und langjährigen Polizisten Uli Grötsch in dieses Amt. Der neue Polizeibeauftragte soll – ähnlich wie die Wehrbeauftragte für die Soldaten – eine Anlaufstelle für Polizisten, aber auch für Bürger sein, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen. Bereits Mitte Januar hatte das Parlament mit einem entsprechenden Gesetz den Weg für die Einführung dieses neuen Amtes frei gemacht.