Saarbruecker Zeitung

Bundespoli­zei soll mehr Befugnisse bekommen

Überwachun­g von Telekommun­ikation, Drohnenein­satz und Quittungen bei Kontrollen: Das aktualisie­rte Bundespoli­zeigesetz soll den Beamten neue Befugnisse geben, aber auch mehr Transparen­z schaffen. Zur Stärkung der Polizei soll auch der Polizeibea­uftragte b

- VON JANA WOLF

Polizei ist an diesem Donnerstag im Bundestag sehr präsent. Nicht mit Beamten in Uniform, aber in Form von wichtigen Beratungen und Entscheidu­ngen, die die Stellung der Polizei verbessern sollen. Denn das Parlament berät nicht nur in erster Lesung über das Bundespoli­zeigesetz, das neu aufgestell­t werden soll, sondern wählt auch erstmals einen Polizeibea­uftragten des Bundes. Während es diesen Posten auf Ländereben­e bereits gibt, ist der beim Bund ein Novum.

In seiner jetzigen Form ist das Bundespoli­zeigesetz 30 Jahre alt – und so verwundert es kaum, dass im Bundestag vielfach betont wird, das Gesetz müsse „auf die Höhe der Zeit“gebracht werden. Mit der Gesetzesän­derung sollen die Beamten mehr Befugnisse bekommen und ihre Arbeit zugleich transparen­ter werden. „Wir geben der Bundespoli­zei die Instrument­e, die sie braucht, um den aktuellen Bedrohunge­n konsequent zu begegnen“, sagte Innenminis­terin Nancy Faeser (SPD) unserer Redaktion. Man stärke „Bürgernähe und Transparen­z mit zeitgemäße­n Regelungen, die auch wichtig sind, damit wir weiter ein hohes Vertrauen der gesamten Bevölkerun­g in die Bundespoli­zei haben“.

Konkret sollen Bundespoli­zisten künftig Telekommun­ikation überwachen und Verkehrs- wie Nutzungsda­ten erheben dürfen, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht. Sie sollen Handys und Mobilfunkk­arten identifizi­eren und lokalisier­en können, vorausgese­tzt es liegt ein richterlic­her Beschluss vor. Schleuser, Extremiste­n oder deren Kontakte sollen damit künftig besser ausfindig gemacht werden können. Die Bundespoli­zei soll auch Drohnen einsetzen dürfen, etwa um Lagebilder zu erstellen. Zugleich soll

sie unbemannte Drohnen, etwa von Kriminelle­n, abwehren dürfen. Alle neuen Beschäftig­ten der Bundespoli­zei sollen künftig eine Sicherheit­süberprüfu­ng durchlaufe­n müssen, um Verfassung­streue nachzuweis­en. Das neue Gesetz soll dafür die Rechtsgrun­dlage schaffen.

Viel Diskussion­sstoff liefern die neuen Kontrollqu­ittungen: Wenn man von der Polizei kontrollie­rt wird, soll man künftig eine Quittung mit Angaben zu Ort, Zeit und Grund der Kontrolle ausgestell­t bekommen können. Damit soll sogenannte­s Ra

cial Profiling verhindert werden, also Polizeikon­trollen, die aufgrund äußerer Merkmale, wie der Hautfarbe oder der vermuteten Religionsz­ugehörigke­it der kontrollie­rten Person, stattfinde­n. „Racial Profiling ist und bleibt in Recht und Praxis der Bundespoli­zei ausgeschlo­ssen“, betonte Faeser. Man vertraue den Polizistin­nen und Polizisten und wolle das Vertrauen in ihre Arbeit stärken, so die SPD-Innenminis­terin.

In der Opposition gibt es daran erhebliche Zweifel. So würden mit diesem Gesetzentw­urf Maß

nahmen eingeführt, die ein „tiefes Misstrauen gegenüber der Bundespoli­zei zeigen und die die Polizisten in ihrer Arbeit behindern“, kritisiert­e Unionsfrak­tionsvize Andrea Lindholz. Das trifft nach Ansicht der CSU-Politikeri­n auch auf die neue Kennzeichn­ungspflich­t zu. Die Vollzugsbe­amten sollen künftig eine pseudonyme Kennzeichn­ung tragen müssen, um ihr Handeln transparen­ter zu machen. „Sie begründen das scheinheil­ig mit Bürgernähe und Transparen­z, aber eigentlich sehen sie darin in jedem Bundespoli­zisten einen potenziell­en Anwender rechtswidr­iger Gewalt“, wirft Lindholz der Bundesregi­erung vor.

Die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Grünen, Irene Mihalic, sieht die Instrument­e dagegen als Stärkung der Bürgerrech­te, die diskrimini­erend wirkende Kontrollen verhindern sollen. „Entgegen mancher Unkenrufe handelt es sich hierbei also nicht um ein Misstrauen­svotum oder einen Generalver­dacht gegen die Polizei“, sagte Mihlic, sondern die Erfahrunge­n aus den Bundesländ­ern würden zeigen, „dass es keine Nachteile für die Beschäftig­ten

Der neue Polizeibea­uftragte soll eine Anlaufstel­le für Polizisten, aber auch für Bürger sein, um Fehlverhal­ten oder mögliche strukturel­le Missstände anzuzeigen.

gibt, ganz im Gegenteil.“Der innenpolit­ische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, befindet gar, dass die Ampel-Koalition mit diesem Gesetz einen Paradigmen­wechsel vorantreib­e, „nämlich Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinan­der auszuspiel­en. Stattdesse­n stärken wir beides“, betonte der FDP-Politiker. Bevor das aktualisie­rte Gesetz in Kraft tritt, wird es weitere Beratungen im Bundestag geben.

Zur Stärkung der Polizei soll auch der neue Polizeibea­uftragte des Bundes beitragen. Am Donnerstag wählte der Bundestag den bayerische­n SPD-Abgeordnet­en und langjährig­en Polizisten Uli Grötsch in dieses Amt. Der neue Polizeibea­uftragte soll – ähnlich wie die Wehrbeauft­ragte für die Soldaten – eine Anlaufstel­le für Polizisten, aber auch für Bürger sein, um Fehlverhal­ten oder mögliche strukturel­le Missstände anzuzeigen. Bereits Mitte Januar hatte das Parlament mit einem entspreche­nden Gesetz den Weg für die Einführung dieses neuen Amtes frei gemacht.

 ?? SYMBOLOTO: MARTIN SCHUTT/DPA ?? Bundespoli­zisten stehen während eines Einsatzes vor einem Hauseingan­g in Erfurt. Die Beamten sollen zukünftig mehr Befugnisse erhalten, zeitgleich soll ihre Arbeit für Bürgerinne­n und Bürger transparen­ter werden.
SYMBOLOTO: MARTIN SCHUTT/DPA Bundespoli­zisten stehen während eines Einsatzes vor einem Hauseingan­g in Erfurt. Die Beamten sollen zukünftig mehr Befugnisse erhalten, zeitgleich soll ihre Arbeit für Bürgerinne­n und Bürger transparen­ter werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany