Saarbruecker Zeitung

Weiter Verwirrung um Vorsitz der Saarbrücke­r AfD

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(kir) Die Verwirrung, wer Vorsitzend­er der Saarbrücke­r AfD ist, hält auch nach mehreren Wochen an. Der Dachdecker­meister und Fraktionsv­orsitzende der „Freien Saarbrücke­r“im Stadtrat, Werner Schwaben, der sich im Stadtrat als sein eigener Mitarbeite­r angestellt hat und außerdem bei der AfD-Landtagsfr­aktion beschäftig­t ist, sieht sich als rechtmäßig­en Kreisvorsi­tzenden.

In dieser Eigenschaf­t hat er für diesen Sonntag zu einem Kreisparte­itag eingeladen, um Delegierte für einen Landespart­eitag am 23. März wählen zu lassen. Bereits heute ist absehbar, dass beide Veranstalt­ungen angefochte­n werden, denn das Amt des Kreisvorsi­tzenden beanspruch­t auch der frühere AfD-Landtagsab­geordnete Rudolf Müller für sich. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidu­ng des Bundesschi­edsgericht­s.

Müller und sein Vorstand, die dem Landesvors­tand kritisch gegenüber stehen, waren am 2. Januar 2024 von eben diesem Landesvors­tand unter Parteichef Carsten Becker abgesetzt worden. Der Präsident des Landesschi­edsgericht­s stoppte die Amtsentheb­ung am 15. Januar per Eil-Entscheidu­ng, woraufhin eine auf Betreiben des Landesvors­tandes neu errichtete 2. Kammer des Gerichts die Sache am 19. Januar an sich zog und die Amtsentheb­ung billigte. Zwei Tage später ließ sich Schwaben zum neuen Kreisvorsi­tzenden wählen.

Allerdings erklärte das Bundesschi­edsgericht der AfD am 20. Februar per Verfügung die Entscheidu­ng des Landesschi­edsgericht­s vom 19. Januar, die Absetzung des Kreisvorst­andes zu billigen, für rechtswidr­ig und nichtig – was zur Folge hat, dass Müller und sein Vorstand wieder an der Spitze der Saarbrücke­n AfD stehen. Diese Verfügung wird vom Landesvors­tand und von Schwaben offenkundi­g nicht akzeptiert.

Ein Landespart­eitag am 23. März soll nun die 2. Kammer, die vom Bundesschi­edsgericht bis auf Weiteres mit einem Betätigung­sverbot belegt wurde, bestätigen.

Der Fraktionsc­hef im Landtag, Josef Dörr, kommentier­te die Frage, wer denn nun Vorsitzend­er der Saarbrücke­r AfD ist, unlängst mit den Worten: „Eine gute Frage. Ich kann Ihnen die Antwort nicht geben.“Der Machtkampf hat möglicherw­eise auch Auswirkung­en auf die Kommunalwa­hlen am 9. Juni, weil der Vorstand unter Schwaben eine Liste für die Stadtratsw­ahl hat wählen lassen, obwohl es bereits eine Liste gab. Die spannende Frage wird nun sein, ob eine der beiden Listen von der Stadt zugelassen wird oder ob die AfD nicht zur Stadtratsw­ahl antreten darf (die SZ berichtete).

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