Saar-Verbraucherzentrale warnt vor trügerischen Briefen der „1N Telecom“
SAARBRÜCKEN Das Unternehmen „1N Telecom GmbH“aus Düsseldorf irritiert zurzeit zahlreiche Verbraucher mit seinen Vertragsangeboten. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses der Adressaten, berichtet die Verbraucherzentrale Saarland.
Der Anbieter werbe für seinen DSL-Tarif. Man müsse nur im beigelegten Formular seine IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet, heißt es in den Schreiben. Bei der Verbraucherzentrale Saarland häufen sich jetzt Beschwerden über den Anbieter.
Die Betroffenen sehen sich demnach einem ungewollten Anbieterwechsel oder Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Unaufgefordert erhielten sie Werbeschreiben mit einem Angebot für einen neuen Tarif, mit dem sie unbegrenzt und kostenfrei ins deutsche Festnetz und Mobilfunknetz telefonieren könnten.
Viele Verbraucher, die Kunden bei der Deutschen Telekom waren, dachten, das Schreiben stamme von diesem Unternehmen. Im guten Glauben, nur einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom zu beauftragen, unterschrieben sie das Formular und schickten es zurück, erklärt die Verbraucherzentrale Saarland.
Als die Betroffenen dann ein weiteres Schreiben erhielten, in dem es hieß, dass ein Anbieterwechselauftrag und die Mitnahme der Rufnummer in die Wege geleitet würden, wurden sie stutzig und erkannten die Verwechslung: „Betroffene Verbraucher kämpfen entweder damit, den Anbieterwechsel zu verhindern oder Schadensersatzforderungen in dreistelliger Höhe abzuwehren“, so Eva Ludwig, Juristin bei der Verbraucherzentrale Saarland.
Sie rät den Betroffenen, schnell zu reagieren, wenn sie ein Schreiben der „1N Telecom“erhalten haben. So sollten sie dem Anbieter nachweisbar mitteilen, dass hier eine Verwechslung vorlag und sowohl die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung als auch den Widerruf erklären. Die Deutsche Telekom sollte sofort informiert werden, dass ein Wechsel nicht gewollt ist und ihr sollten die Verbraucher eine Kopie des Schreibens, das sie an die „1N Telecom GmbH“geschickt haben, zukommen lassen.
„Schadensersatz sollten Verbraucher nicht zahlen“, rät Ludwig. „Das Argument, dass sich die Verbraucher schadensersatzpflichtig gemacht hätten, weil sie den Anbieterwechsel verhindert haben, greift meist nicht. Hier lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen“, sagt die Juristin. Ratsuchende könnten sich an die Verbraucherzentrale Saarland wenden.
Der Anbieter „1N Telecom“stütze seine Forderung meist auf eine zwischenzeitliche Rücknahme des Portierungsauftrags der Rufnummer beim alten Anbieter. „Ist der Vertragsschluss mit dem neuen Anbieter wirksam rückgängig gemacht worden, zum Beispiel durch einen Widerruf oder eine Anfechtung, dürfte selten ein Anspruch auf die Zahlung der dreistelligen Summe bestehen“so die Verbraucherzentrale.
Weitere Infos zu diesem Thema unter www.verbraucherzentrale-saarland.de