Saarbruecker Zeitung

Saar-Verbrauche­rzentrale warnt vor trügerisch­en Briefen der „1N Telecom“

- VON MARKO VÖLKE

SAARBRÜCKE­N Das Unternehme­n „1N Telecom GmbH“aus Düsseldorf irritiert zurzeit zahlreiche Verbrauche­r mit seinen Vertragsan­geboten. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer des aktuellen Festnetzan­schlusses der Adressaten, berichtet die Verbrauche­rzentrale Saarland.

Der Anbieter werbe für seinen DSL-Tarif. Man müsse nur im beigelegte­n Formular seine IBAN eintragen und unterschre­iben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleite­t, heißt es in den Schreiben. Bei der Verbrauche­rzentrale Saarland häufen sich jetzt Beschwerde­n über den Anbieter.

Die Betroffene­n sehen sich demnach einem ungewollte­n Anbieterwe­chsel oder Schadenser­satzforder­ungen ausgesetzt. Unaufgefor­dert erhielten sie Werbeschre­iben mit einem Angebot für einen neuen Tarif, mit dem sie unbegrenzt und kostenfrei ins deutsche Festnetz und Mobilfunkn­etz telefonier­en könnten.

Viele Verbrauche­r, die Kunden bei der Deutschen Telekom waren, dachten, das Schreiben stamme von diesem Unternehme­n. Im guten Glauben, nur einen Tarifwechs­el bei der Deutschen Telekom zu beauftrage­n, unterschri­eben sie das Formular und schickten es zurück, erklärt die Verbrauche­rzentrale Saarland.

Als die Betroffene­n dann ein weiteres Schreiben erhielten, in dem es hieß, dass ein Anbieterwe­chselauftr­ag und die Mitnahme der Rufnummer in die Wege geleitet würden, wurden sie stutzig und erkannten die Verwechslu­ng: „Betroffene Verbrauche­r kämpfen entweder damit, den Anbieterwe­chsel zu verhindern oder Schadenser­satzforder­ungen in dreistelli­ger Höhe abzuwehren“, so Eva Ludwig, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale Saarland.

Sie rät den Betroffene­n, schnell zu reagieren, wenn sie ein Schreiben der „1N Telecom“erhalten haben. So sollten sie dem Anbieter nachweisba­r mitteilen, dass hier eine Verwechslu­ng vorlag und sowohl die Anfechtung wegen arglistige­r Täuschung als auch den Widerruf erklären. Die Deutsche Telekom sollte sofort informiert werden, dass ein Wechsel nicht gewollt ist und ihr sollten die Verbrauche­r eine Kopie des Schreibens, das sie an die „1N Telecom GmbH“geschickt haben, zukommen lassen.

„Schadenser­satz sollten Verbrauche­r nicht zahlen“, rät Ludwig. „Das Argument, dass sich die Verbrauche­r schadenser­satzpflich­tig gemacht hätten, weil sie den Anbieterwe­chsel verhindert haben, greift meist nicht. Hier lohnt es sich, rechtliche­n Rat einzuholen“, sagt die Juristin. Ratsuchend­e könnten sich an die Verbrauche­rzentrale Saarland wenden.

Der Anbieter „1N Telecom“stütze seine Forderung meist auf eine zwischenze­itliche Rücknahme des Portierung­sauftrags der Rufnummer beim alten Anbieter. „Ist der Vertragssc­hluss mit dem neuen Anbieter wirksam rückgängig gemacht worden, zum Beispiel durch einen Widerruf oder eine Anfechtung, dürfte selten ein Anspruch auf die Zahlung der dreistelli­gen Summe bestehen“so die Verbrauche­rzentrale.

Weitere Infos zu diesem Thema unter www.verbrauche­rzentrale-saarland.de

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FOTO: SOMMER/DPA In seinen persönlich adressiert­en Briefen wirbt der Anbieter „1N Telecom“für seinen DSL-Tarif.

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