Kosten-Obergrenze für Klassenfahrten bleibt vorerst
Elternvertreter halten 120 Euro pro Person für zu niedrig. Das Ministerium will in diesem Schuljahr aber daran festhalten.
SAARBRÜCKEN Trotz der zum Teil deutlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre bleibt die KostenObergrenze für Klassenfahrten im Saarland vorerst unverändert. Mögliche Änderungen des SchulfahrtenErlasses würden „ab dem Schuljahr 2024/25“geprüft, wie das Bildungsministerium der SZ auf Anfrage mitteilte. Der Schulfahrten-Erlass des Bildungsministeriums schreibt vor, dass für mehrtägige Schulfahrten je
Klassenstufe höchstens 120 Euro pro Schüler veranschlagt werden dürfen. Dieser Betrag kann über mehrere Jahre hinweg auch angespart werden, sodass eine Klassenfahrt auch teurer werden kann.
Elternvertreter und Lehrerverbände hatten im vergangenen Jahr angesichts des allgemeinen Preisschubs eine Erhöhung der KostenObergrenze gefordert. „Durch die angestiegenen Preise ist es kaum mehr möglich, bestimmte Fahrten, gerade wenn es um Auslandsaufenthalte geht, durchzuführen“, sagte damals beispielsweise Katja Oltmanns, Vorsitzende der Landeselternvertretung der Gymnasien. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sah ebenfalls „dringenden Handlungsbedarf“und machte sich für einen Grundbetrag plus Inflationsfaktor stark.
Das Bildungsministerium teilte der SZ daraufhin im August 2023 mit, es nehme allgemein Verständnis und Unterstützung für seine Regelungen wahr, prüfe derzeit aber mögliche
Anpassungen des Erlasses. Geändert wurde der Erlass bisher aber nicht, wie aktuell die Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage zeigt.
Am Hintergrund der Kostenschranke im Schulfahrten-Erlass habe sich nichts geändert, teilte das Ressort mit, im Gegenteil: „Schüler:innen muss es möglich sein, an Schulfahrten teilzunehmen – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage ihrer Familien.“
Nach wie vor gebe es viel Unterstützung für die Regelungen. Weiter heißt es seitens des Ministeriums: „Ob beim Schulfahrten-Erlass Anpassungen notwendig sind und wenn ja welche, das werden wir uns ab dem Schuljahr 2024/25 mit dem entsprechenden Beteiligungsprozess noch einmal auch unter Einbeziehung und Evaluation der jüngsten sozialpolitischen Reformen, insbesondere der Wirkung des Bürgergeldes und der Kindergrundsicherung, anschauen. Derzeit sind keine kurzfristigen Änderungen im laufenden Schuljahr vorgesehen.“