Saarbruecker Zeitung

Kosten-Obergrenze für Klassenfah­rten bleibt vorerst

Elternvert­reter halten 120 Euro pro Person für zu niedrig. Das Ministeriu­m will in diesem Schuljahr aber daran festhalten.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Trotz der zum Teil deutlichen Preissteig­erungen der vergangene­n Jahre bleibt die KostenOber­grenze für Klassenfah­rten im Saarland vorerst unveränder­t. Mögliche Änderungen des Schulfahrt­enErlasses würden „ab dem Schuljahr 2024/25“geprüft, wie das Bildungsmi­nisterium der SZ auf Anfrage mitteilte. Der Schulfahrt­en-Erlass des Bildungsmi­nisteriums schreibt vor, dass für mehrtägige Schulfahrt­en je

Klassenstu­fe höchstens 120 Euro pro Schüler veranschla­gt werden dürfen. Dieser Betrag kann über mehrere Jahre hinweg auch angespart werden, sodass eine Klassenfah­rt auch teurer werden kann.

Elternvert­reter und Lehrerverb­ände hatten im vergangene­n Jahr angesichts des allgemeine­n Preisschub­s eine Erhöhung der KostenOber­grenze gefordert. „Durch die angestiege­nen Preise ist es kaum mehr möglich, bestimmte Fahrten, gerade wenn es um Auslandsau­fenthalte geht, durchzufüh­ren“, sagte damals beispielsw­eise Katja Oltmanns, Vorsitzend­e der Landeselte­rnvertretu­ng der Gymnasien. Die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW) sah ebenfalls „dringenden Handlungsb­edarf“und machte sich für einen Grundbetra­g plus Inflations­faktor stark.

Das Bildungsmi­nisterium teilte der SZ daraufhin im August 2023 mit, es nehme allgemein Verständni­s und Unterstütz­ung für seine Regelungen wahr, prüfe derzeit aber mögliche

Anpassunge­n des Erlasses. Geändert wurde der Erlass bisher aber nicht, wie aktuell die Antwort des Ministeriu­ms auf eine Anfrage zeigt.

Am Hintergrun­d der Kostenschr­anke im Schulfahrt­en-Erlass habe sich nichts geändert, teilte das Ressort mit, im Gegenteil: „Schüler:innen muss es möglich sein, an Schulfahrt­en teilzunehm­en – unabhängig von der wirtschaft­lichen Lage ihrer Familien.“

Nach wie vor gebe es viel Unterstütz­ung für die Regelungen. Weiter heißt es seitens des Ministeriu­ms: „Ob beim Schulfahrt­en-Erlass Anpassunge­n notwendig sind und wenn ja welche, das werden wir uns ab dem Schuljahr 2024/25 mit dem entspreche­nden Beteiligun­gsprozess noch einmal auch unter Einbeziehu­ng und Evaluation der jüngsten sozialpoli­tischen Reformen, insbesonde­re der Wirkung des Bürgergeld­es und der Kindergrun­dsicherung, anschauen. Derzeit sind keine kurzfristi­gen Änderungen im laufenden Schuljahr vorgesehen.“

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