Saar-Polizisten fordern von Rehlinger Stopp des Cannabis-Gesetzes
„Unausgegoren“: Die Gewerkschaft GdP rügt die Regeln der Cannabis-Freigabe und hofft auf eine Bundesrats-Intervention. Die Saar-Regierung könnte ihr dabei folgen.
In einem dramatischen Appell hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) aufgefordert, Änderungen am geplanten Gesetz zur Cannabis-Freigabe zu erzwingen. Aktuell sei es „nicht praxistauglich“und dürfe „zum 1. April so nicht in Kraft“treten, schreibt der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert in dem Brief an die Ministerpräsidentin, der vom 15. März datiert und der SZ vorliegt. Rehlinger solle auch ihre Funktion als zweite Vizepräsidentin der Länderkammer nutzen, um zu erreichen, dass diese am nächsten Freitag den Vermittlungsausschuss anruft und so das Inkrafttreten des Gesetzes in der aktuellen Form zunächst verhindert. Rinnert fordert dringend weitere Erörterungen und Änderungen.
Die größte Polizeigewerkschaft im Saarland kritisiert vor allem das Fehlen von Übergangsfristen, damit sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können. Das führe zu Rechts- und Handlungsunsicherheit. „Insbesondere für die Polizei im Saarland, die gerade erst die Talsohle eines historischen Personaltiefststands durchschritten hat, sehen wir eine Welle der Arbeitsbelastung auf unsere Kolleginnen und Kollegen zurollen“, schreibt Rinnert.
Auf eine große Belastung der SaarJustiz durch das Gesetz hatte bereits die Saar-CDU hingewiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass rechtskräftige und noch nicht vollständig vollstreckte Strafen für Delikte, die ab April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Wie die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dagmar Heib, unter Berufung auf das
Saar-Justizministerium berichtete, müssten im Saarland von der Justiz rund 21 000 Verfahren händisch auf die Amnestieregelung hin geprüft werden. Nach den Plänen der AmpelKoalition soll ab 1. April grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein. In der Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal wachsen dürfen. Öffentliches Kiffen wäre mit wenigen Ausnahmen (etwa im Umfeld von Schulen) erlaubt.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen, es bedarf zwar nicht der Zustimmung des Bundesrats. Dieser kann aber am Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz so verzögern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte auf X, dann drohe das Gesetz ganz zu sterben.
Die Saar-Regierung hat über ihr Abstimmungsverhalten für Freitag formal noch nicht entschieden. Aus Regierungskreisen ist aber zu hören, dass die Skepsis insbesondere mit Blick auf das Inkrafttreten am 1. April groß ist. Nach SZ-Informationen könnte das Abstimmungsverhalten auch davon abhängen, ob die Bundesregierung sich kurzfristig noch auf die Länder zubewegt.