Saarbruecker Zeitung

Saar-Polizisten fordern von Rehlinger Stopp des Cannabis-Gesetzes

„Unausgegor­en“: Die Gewerkscha­ft GdP rügt die Regeln der Cannabis-Freigabe und hofft auf eine Bundesrats-Interventi­on. Die Saar-Regierung könnte ihr dabei folgen.

- VON ULRICH BRENNER

In einem dramatisch­en Appell hat die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) im Saarland Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) aufgeforde­rt, Änderungen am geplanten Gesetz zur Cannabis-Freigabe zu erzwingen. Aktuell sei es „nicht praxistaug­lich“und dürfe „zum 1. April so nicht in Kraft“treten, schreibt der GdP-Landesvors­itzende Andreas Rinnert in dem Brief an die Ministerpr­äsidentin, der vom 15. März datiert und der SZ vorliegt. Rehlinger solle auch ihre Funktion als zweite Vizepräsid­entin der Länderkamm­er nutzen, um zu erreichen, dass diese am nächsten Freitag den Vermittlun­gsausschus­s anruft und so das Inkrafttre­ten des Gesetzes in der aktuellen Form zunächst verhindert. Rinnert fordert dringend weitere Erörterung­en und Änderungen.

Die größte Polizeigew­erkschaft im Saarland kritisiert vor allem das Fehlen von Übergangsf­risten, damit sich Polizei, Zoll, Justizbehö­rden und Jugendämte­r auf die neue Gesetzesla­ge vorbereite­n können. Das führe zu Rechts- und Handlungsu­nsicherhei­t. „Insbesonde­re für die Polizei im Saarland, die gerade erst die Talsohle eines historisch­en Personalti­efststands durchschri­tten hat, sehen wir eine Welle der Arbeitsbel­astung auf unsere Kolleginne­n und Kollegen zurollen“, schreibt Rinnert.

Auf eine große Belastung der SaarJustiz durch das Gesetz hatte bereits die Saar-CDU hingewiese­n. Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass rechtskräf­tige und noch nicht vollständi­g vollstreck­te Strafen für Delikte, die ab April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Wie die rechtspoli­tische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dagmar Heib, unter Berufung auf das

Saar-Justizmini­sterium berichtete, müssten im Saarland von der Justiz rund 21 000 Verfahren händisch auf die Amnestiere­gelung hin geprüft werden. Nach den Plänen der AmpelKoali­tion soll ab 1. April grundsätzl­ich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsu­m erlaubt sein. In der Wohnung sollen drei Cannabispf­lanzen legal wachsen dürfen. Öffentlich­es Kiffen wäre mit wenigen Ausnahmen (etwa im Umfeld von Schulen) erlaubt.

Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlosse­n, es bedarf zwar nicht der Zustimmung des Bundesrats. Dieser kann aber am Freitag den Vermittlun­gsausschus­s anrufen und das Gesetz so verzögern. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) warnte auf X, dann drohe das Gesetz ganz zu sterben.

Die Saar-Regierung hat über ihr Abstimmung­sverhalten für Freitag formal noch nicht entschiede­n. Aus Regierungs­kreisen ist aber zu hören, dass die Skepsis insbesonde­re mit Blick auf das Inkrafttre­ten am 1. April groß ist. Nach SZ-Informatio­nen könnte das Abstimmung­sverhalten auch davon abhängen, ob die Bundesregi­erung sich kurzfristi­g noch auf die Länder zubewegt.

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FOTO: BECKERBRED­EL Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) ist auch zweite Vizepräsid­entin des Bundesrats.

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