Saarbruecker Zeitung

Wie Trump die Prozesse gegen ihn sabotiert

Ein Ex-Präsident, der in vier Strafverfa­hren angeklagt ist – das gab es in der US- Geschichte noch nie. Nun könnte ein TrumpProze­ss nach dem anderen wie ein Kartenhaus in sich zusammenfa­llen.

- VON JULIA NAUE, CHRISTIANE JACKE UND CHRISTINA HORSTEN

(dpa) Donald Trump mitten im Wahlkampf – und gleichzeit­ig unentwegt im Gerichtssa­al im Verteidigu­ngsmodus. So hatten sich Gegner des Republikan­ers das Jahr 2024 vorgestell­t. Doch der ehemalige US-Präsident, der mitten im Wahljahr in gleich vier Strafverfa­hren angeklagt ist, ist ein Meister der Verzögerun­g und Blockade. Bei mehreren Prozessen gegen den 77-Jährigen steht inzwischen auf der Kippe, wann und ob sie überhaupt beginnen können. Ein Überblick über den Stand der Dinge:

Das Verfahren in Washington zu versuchtem Wahlbetrug:

Trump ist in Washington im Zusammenha­ng mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 auf Bundeseben­e angeklagt. Es handelt sich um die schwerwieg­endsten Vorwürfe gegen den 77-Jährigen. Im Falle einer Verurteilu­ng droht ihm eine jahrzehnte­lange Haftstrafe. Trump hatte bei der Präsidente­nwahl 2020 gegen Joe Biden verloren – seine Niederlage gestand er aber nie ein. Er und

sein Umfeld versuchten damals, das Wahlergebn­is nachträgli­ch zu kippen. Der Prozessbeg­inn in dem Fall war ursprüngli­ch für diesen Montag geplant. Doch der Termin ist längst Geschichte – inzwischen ist vielmehr fraglich, ob es überhaupt noch vor der Präsidente­nwahl Anfang November losgehen kann. Denn Trump und seine Anwälte berufen sich auf seine Immunität im damaligen Amt als Präsident. Sie argumentie­ren, dass Trump nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen

Pflichten als Präsident gehörten. Sowohl die zuständige Richterin als auch ein Berufungsg­ericht sahen das anders und wiesen Trumps Antrag zurück. Der wandte sich an das Oberste Gericht der USA – mit einem ersten Erfolg. Der Supreme Court nahm die Berufung an und hat eine Anhörung für Ende April angesetzt. Dann dürfte es mehrere Wochen dauern, bis ein Urteil fällt.

Das Verfahren in Atlanta zu versuchtem Wahlbetrug:

Auch im Bun

desstaat Georgia muss sich Trump wegen seiner Einflussve­rsuche bei der Wahl 2020 vor Gericht verantwort­en – gemeinsam mit mehreren Mitangekla­gten. Anders als bei den Prozessen auf Bundeseben­e könnte sich Trump im Fall eines Schuldspru­ches nicht selbst begnadigen, sollte er noch einmal Präsident werden. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Die zuständige Staatsanwä­ltin Fani Willis hat einen Prozessbeg­inn im August vorgeschla­gen, noch ist aber kein Termin festgesetz­t.

Das Verfahren in Miami zur Dokumenten-Affäre:

Trump wird in diesem Verfahren auf Bundeseben­e beschuldig­t, höchst sensible Informatio­nen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswi­drig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Vorgeworfe­n wird ihm auch Verschwöru­ng zur Behinderun­g der Ermittlung­en: Unter anderem soll er versucht haben, mithilfe von Mitarbeite­rn Material aus Überwachun­gskameras verschwind­en zu lassen. Der Prozess sollte eigentlich am 20. Mai beginnen. Doch die zuständige Richterin deutete bereits vor Monaten eine mögliche Änderung des Zeitplans an. Kurz vor einer Anhörung zu genau dieser Frage am Freitag machten beide Seiten neue Vorschläge: Die Staatsanwa­ltschaft plädierte für einen Start am 8. Juli, Trumps Verteidige­r forderten einen Termin frühestens am 12. August, möglichst aber erst nach der Präsidente­nwahl. Trumps Anwälte versuchen auch in diesem Fall, das Verfahren noch abzuwenden.

Das Verfahren in New York zu unrechtmäß­ig verbuchtem Schweigege­ld:

Der Fall in New York dreht sich um die Zahlung von Schweigege­ld an eine Pornodarst­ellerin kurz vor Trumps Wahl zum Präsidente­n. Die Staatsanwa­ltschaft legt Trump Fälschung von Geschäftsu­nterlagen zur Last. Hintergrun­d ist, dass Trump kurz vor seiner Wahl 130 000 Dollar Schweigege­ld an die Pornodarst­ellerin Stormy Daniels hatte zahlen lassen. Trump wird vorgeworfe­n, er habe die Zahlungen unrechtmäß­ig verbucht, auf illegale Weise zu verschleie­rn versucht und damit andere Gesetzesve­rstöße vertuschen wollen. Der Prozessauf­takt war eigentlich für den 25. März angesetzt. Am Freitag aber entschied Richter Juan Merchan, den Beginn um 30 Tage zu verzögern. Sowohl Trumps Anwälte als auch die Staatsanwa­ltschaft hatten das Gericht um eine Verschiebu­ng gebeten – mit Verweis auf Zehntausen­de Seiten neu eingetroff­ener Unterlagen, die für den Prozess möglicherw­eise relevant seien und noch untersucht werden müssten. Ein neuer Starttermi­n muss noch festgelegt werden.

 ?? FOTO: MARY ALTAFFER/AP/DPA ?? Der Prozess um Donald Trumps Schweigege­ldzahlunge­n an Pornodarst­ellerin Stormy Daniels findet einen Monat später statt als erwartet. Dem ehemaligen Präsidente­n spielt das in die Hände.
FOTO: MARY ALTAFFER/AP/DPA Der Prozess um Donald Trumps Schweigege­ldzahlunge­n an Pornodarst­ellerin Stormy Daniels findet einen Monat später statt als erwartet. Dem ehemaligen Präsidente­n spielt das in die Hände.

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