Durchbruch bei Verhandlungen für Ford-Industriepark
Die Vereinbarung sieht umfangreiche Leistungen für die von der Schließung des Saarlouiser Ford-Werks betroffenen Beschäftigten von Zulieferbetrieben vor.
Die monatelange Ungewissheit für die Beschäftigten im Ford-Industriepark hat ein Ende. Am Sonntagabend hat um exakt 19.05 Uhr das letzte Unternehmen eine Vereinbarung mit der IG Metall unterschrieben. Diese sieht umfangreiche Leistungen für die von der Schließung des Saarlouiser Ford-Werks betroffenen Beschäftigten im benachbarten Industriepark vor. Sie gelten laut IG Metall Verhandlungsführer Ralf Cavelius bis zur Einstellung der Ford-FocusProduktion im Saarlouiser Werk voraussichtlich im November 2025.
Cavelius bezeichnet das Ergebnis der Verhandlungen am Sonntagabend gegenüber der Saarbrücker Zeitung als „vollen Erfolg für die Beschäftigten“. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch am Montag im Laufe des Tages von den Beschäftigten in einer Urabstimmung durchgewunken werden. Zu diesem Zweck finden in allen betroffenen Unternehmen Betriebsversammlungen statt. Cavelius geht jedoch von einer Zustimmung aus. Dann könnte auch die Produktion der Autos im Werk wieder störungsfrei laufen.
Zuletzt liefen Gespräche für 70 Beschäftigte von Benteler, 40 von Tenneco, zwölf von Lear, 160 von Magna und 220 von Rhenus. Nicht betroffen sind die Beschäftigten von Adient, die eine eigene Vereinbarung mit Ford haben.
Die Verhandlungen dauerten über 100 Stunden. Die Vereinbarungen sind für jedes Unternehmen unterschiedlich. Gemeinsam ist laut IG Metall ein fester Sockelbetrag von 20 000 Euro pro Mitarbeiter in jedem Betrieb. Hinzu kommen nochmals bestimmte Zahlungen, die nach einer mathematischen Formel als Faktor berechnet werden. Dieser Faktor als Grundlage für die Zahlungen ist nach Angaben von Cavelius dreimal höher als sonst üblich. Ausschlaggebend für die finanzielle Höhe der Zuteilung einer Zahlung ist hier zum Beispiel die Zeit der Betriebszugehörigkeit.
Ein weiterer Teil der Vereinbarung sieht vor, dass alle Beschäftigten für zwölf Monate in eine Transfergesellschaft wechseln können, die den Wechsel in andere Betriebe erleichtern soll. Eine Sonderregelung gilt hier für die Jahrgänge 1961 bis 1966. Sie können für die Dauer von 24 Monaten in die Transfergesellschaft wechseln, bekommen dann aber keine Abfindung. In diesen Fällen geht es eher darum, einen verlustfreien Übergang in die Rente zu ermöglichen.
Die am Sonntag getroffene Vereinbarung ist der Schlusspunkt einer viele Monate lang ausgetragenen heftigen Auseinandersetzung in Saarlouis. Zuvor hatte die IG Metall schon einen Sozialtarifvertrag für die Beschäftigten im benachbarten Ford-Werk abgeschlossen.