Völklinger Wildschweine im Landtag
Als „ letztes Mittel“hatte die CDU im Saarländischen Landtag den Einsatz sogenannter Saufänge angeregt, um in Völklingen der Schwarzkittel habhaft zu werden. Eine im Saarland fast nie genutzte Methode, deren Einsatz zwiespältig betrachtet wird.
Im Februar hatten es die Völklinger Wildschweine bis in den Saarländischen Landtag geschafft – genauer gesagt: Die Sorgen wegen Wildschweinen, die insbesondere in den Stadtteilen Fenne und Fürstenhausen den Menschen manchmal sehr nahe kommen, hatte die CDU-Fraktion veranlasst, schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildschweine in Völklingen zu fordern. Wegen des WildschweinProblems, so die CDU-Fraktion, müsse intensiver gejagt werden. Zudem solle als letztes Mittel der Einsatz von sogenannten Saufängen geprüft werden.
Saufänge sind Lebendfallen fürs Borstenvieh. Es gibt sie zum Beispiel relativ klein und mobil aus Eisendraht, eher geeignet für einzelne Tiere, oder auch groß, etwa aus Holz und dann oft stationär, um damit ganze Gruppen zu fangen: Mit Futter werden die Tiere hineingelockt, hinter ihnen schließt sich – heute meist automatisch – die Einlassklappe, dann werden sie aus unmittelbarer Nähe erschossen.
Der Einsatz von Saufängen muss, so schreibt es das Bundesjagdgesetz vor, genehmigt werden. Genehmigungsbehörde ist im Saarland die beim Umwelt- und Forstministerium angesiedelte „Oberste Jagdbehörde“. Der Revierinhaber müsste einen schriftlichen Antrag stellen und darin erklären, dass örtlich der Einsatz des Saufangs für sein „Schwarzwildmanagement“erforderlich ist, heißt es im Leitfaden „Schwarzwildfänge“des ThüneInstituts (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei). Der Einsatz wird nur Jägern mit entsprechender Erfah
rung, beziehungsweise Schulung empfohlen. Im Saarland gibt es bisher nicht gerade viele Erfahrungen mit Saufängen: Im Jahr 2018 hatte die Oberste Jagdbehörde auf staatlichen Waldflächen zwei „Schwarzwildfänge“genehmigt, „um selbst Erfahrungen im Bau und Betrieb solcher Fänge im Rahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen zu sammeln“, schildert Matthias Weber, Pressesprecher des Umweltministeriums. Man wollte damals auch für den Fall gewappnet sein, falls im Saarland Fälle der Schwarzen Schweinepest auftauchen sollten – eine schwere Virusinfektion, die von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden kann.
Außer für diese beiden Testanlagen, die schon seit 2019 nicht mehr in Betrieb sind, wurden noch keine entsprechenden Anträge für Saufänge gestellt oder genehmigt, so Weber.
Belastbare Statistiken zum Einsatz von Saufängen für ganz Deutschland gibt es nicht. Vergleichsweise stark genutzt wird die Methode offenbar in Bayern: Im Bayerischen Wald waren, laut „Wildportal Bayern“, Ende 2019 etwa 100 Saufänge in Gebrauch. Das bayerische Landwirtschafts- und Forstministerium sieht den Einsatz von Saufängen als eine gangbare zusätzliche Methode. Der Wildtierschutzverein „Wildes Bayern“sieht dagegen Saufänge als Tierquälerei, da die Tiere panisch würden – insbesondere in Anlagen für mehrere Tiere, wenn das Erschießen der Wildschweine beginnt. Zudem könnten sie sich bei Ausbruchsversuchen verletzen.
Zu den Vorteilen, die das ThüneInstitut für den Einsatz von Saufängen aufzählt, gehört das Jagen in ansonsten unbejagten Bereichen, wie etwa Jagen in befriedeten Bezirken – also auch in städtischen Gebieten wie die betroffenen Völklinger Stadtteile. Zudem führe das Jagen mit Saufängen zu einem „tierschutzgerechten Erlegen“der Wildschweine. Als Nachteile werden unter anderem
aufgezählt: „eine weitgehend fehlende Anerkennung, bzw. Akzeptanz in der Jägerschaft“, eine „zusätzliche Angriffsfläche“für Jagdgegner und nicht zuletzt ein sehr hoher Aufwand bei der notwendigen Schulung, bei der Anschaffung, beim Aufbau und der Logistik.
Das Urteil der Völklinger Försterin Verena Lamy zu den Saufängen ist eindeutig: „In meiner Verwaltungsjagd wird es keine Saufänge geben. Als Försterin lehne ich aus ethischen Gründen diese Form der Wildregulierung ab.“
Der Völklinger Ortsvorsteher Stephan Tautz, auch Fraktionsvorsitzender von „Wir Bürger Völklingen“, erklärte, ihm gegenüber hätten sich drei Jäger gegen diese Methode ausgesprochen. „Wir Bürger“sei für das Einfangen, jedoch nicht für diese Art der Tötung, „Wildschweine könnten nach dem Fangen in Wildgehegen unterkommen oder Schlachthöfe könnten mit ins Boot genommen werden.“Allerdings: In Wildfreigehegen können Wildschweine zwar nochmals eine gewisse Freiheit kosten, was sie aber nicht davor bewahrt, selbst gekostet zu werden, denn auch in den Gehegen werden Wildschweine bei wachsender Population geschossen und verwertet.
Auch wenn es, abgesehen von den genannten Testanlagen, im Saarland
noch nicht geschehen ist, so ist eine Genehmigung für Saufänge nicht ausgeschlossen. Laut Umweltministerium könnten sie insbesondere genehmigt werden im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten, zur Seuchenprävention, zur Abwehr und Minimierung von übermäßigen Wildschäden und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.