Ein lauter Knall – und der Reifen war kaputt
Der Quierschieder Michael Jungmann geriet auf der Fahrt durch die Mühlenbergstraße in ein Schlagloch, das einen Reifen seines Autos beschädigte. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht.
Der Zustand der saarländischen Straßen ist ein Ärgernis. Nicht nur für die Verkehrsteilnehmer, sondern auch für die Kommunen. Denn die Beseitigung von Schäden auf innerörtlichen Gemeindestraßen liegt in ihrer Verantwortung. Das kostet sehr viel Geld und verursacht hohen Personalaufwand. Gerade in den
Winter- und Frühlingsmonaten leiden die oft bereits mehrfach ausgebesserten Asphaltschichten. Straßen platzen häufig über Nacht auf, und es entstehen gefährlich tiefe Schlaglöcher. Wer mit seinem Fahrzeug dort hineingerät, kann von Glück sagen, wenn er mit einem Sachschaden davonkommt.
So wie es zuletzt Michael Jungmann erleben musste. Der gebürtige Völklinger war bei einsetzender Dämmerung in der Quierschieder Mühlenbergstraße unterwegs, als er mit dem linken Vorderreifen „ganz plötzlich einbrach“, wie er die Situation beschreibt. „Es gab einen lauten Knall, und der Reifen war dahin.“Als geübter Fahrer konnte er seinen Wagen am Seitenrand zum Stillstand bringen. Der Schock saß tief. „Ich konnte das Schlagloch nicht sehen. Obwohl ich in Sachen Straßenschäden sensibilisiert bin und auf die Straße vor mir geachtet habe.“
Da die Mühlenbergstraße auf ihrer gesamten Länge mit zahlreichen ausgebesserten Stellen versehen ist, lässt es sich nur schwer ausmachen, wo Löcher tatsächlich bereits mit Kaltasphalt aufgefüllt wurden und wo nicht. Zuständig für kurzfristige Ausbesserungen der Straßen ist in Quierschied der Bauhof der Gemeinde, der sich seiner Verantwortung sehr wohl bewusst ist und von der Verwaltung angehalten wird, diese Arbeiten so schnell als nur möglich auszuführen.
Mario Morreale, der Leiter des Bauhofs: „Die Verwaltung hat genaue Vorgaben festgelegt, wie wir mit Straßenschäden umzugehen haben. Alles, was über den Mängelmelder der Gemeinde bei uns eingeht, haben wir in spätestens 48 Stunden in Ordnung zu bringen“, so Morreale. „Und das tun wir auch. Im Januar etwa haben wir die Rekordmenge von einer Tonne Kaltasphalt verarbeitet, um aufgeplatzte Stellen zu füllen.“Darüber hinaus seien die Mitarbeiter regelmäßig auf Kontrollfahrten unterwegs, um etwaige Schäden aufzuspüren, zu protokollieren und anschließend zu beheben. Trotzdem könne es vorkommen, dass der Bauhof nicht um jedes Schlagloch sofort wisse und es damit zu Vorfällen wie den in der Mühlenbergstraße kommt.
Zurück zu Michael Jungmann. Der meldete den Vorfall bei der Polizei, versäumte es jedoch, das Schlagloch und den Schaden fotografisch zu dokumentieren. Der frühere Ford-Mitarbeiter (dort 46 Jahre in der Qualitätskontrolle) verließ sich darauf, dass die Angelegenheit ihren Weg über die Gemeindeverwaltung zur dafür zuständigen Versicherung gehen würde. Was auch tatsächlich der Fall war. Das Schreiben, das ihn dann aber von der in Köln ansässigen Versicherungsgesellschaft GVV Kommunalversicherung VVaG erreichte, war wenig erfreulich. Nicht nur, dass die Gesellschaft die Erstattung des Schadens ablehnte.
„Die Begründung dafür, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, empfinde ich als sehr ärgerlich.“Michael Jungmann
Jungmann ärgerte sich über die Begründung. „In dem Schreiben wird mir mehr oder weniger vorgeworfen, dass ich unachtsam war und die Gefahrenstelle hätte erkennen müssen“, so Jungmann. „Da frage ich mich natürlich, wie die Versicherung aus Köln die Situation vor Ort in Quierschied so genau beurteilen kann?“
Wortwörtlich heißt es in dem Schreiben, dass „der (schadhafte) Zustand schon mit einem beiläufigen Blick ohne Weiteres zu erkennen war.“Auf unsere Anfrage bei der GVV zeigte die Teamleiterin der
zuständigen Stelle zwar Verständnis für den Ärger des Geschädigten und kündigte ein weiteres Schreiben an, das die Sachlage deutlicher und persönlicher darstellen soll. Sie verwies gleichzeitig aber auf die geltende Rechtsprechung, nach der über einen möglichen Schadensersatz entschieden wird. „Erstattet werden Schäden, die auf Gemeindestraßen durch Schlaglöcher entstehen, erst ab einer Tiefe von 15 Zentimetern und auch nur dann, wenn das Schlagloch nachweislich über einen bestimmten Zeitraum hinaus nicht bearbeitet wurde.“
Michael Jungmann wird demnach auf seinem Schaden sitzen bleiben, weil er beides nicht nachweisen kann. „Im ersten Moment war ich einfach nur geschockt und habe nicht so reagiert, wie man es tun sollte“, sagt er. In einer schriftlichen Stellungnahme rät die Gemeinde allen Verkehrsteilnehmern, die in eine ähnliche Situation geraten, „den Sachverhalt mit möglichst vielen Informationen, wie etwa dem genauen Zeitpunkt, dem Ort, der Tiefe des Schlaglochs und der Benennung möglicher Zeugen zu dokumentieren und Fotos von der Unfallstelle
und dem Schaden zu machen.“
Positive Nachrichten kann derweil die Pressestelle der Gemeinde vermelden. Auf ihrer Internetseite geht sie unter der neuen Rubrik „Nachschlag. Wer macht was?“detailliert auf das Thema Straßensanierungen ein und teilt mit: „Dank eines positiven Einmal-Effektes mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer hat die Gemeinde ihre Ausgaben für Straßensanierungen im Jahr 2024 deutlich erhöht. Hier kann, mit Zuschüssen des Landes, annähernd der dreifache Betrag des Vorjahres investiert werden.“