Saarbruecker Zeitung

DRK weist Mauschelei-Vorwurf bei Wachen-Vergabe zurück

Beschäftig­te beklagten Absprachen bei der Neu-Vergabe des Saar-Rettungsdi­enstes – nun widerspric­ht das DRK.

- VON DANIEL KIRCH

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das 29 der 37 Rettungswa­chen im Saarland betreibt und damit mit Abstand größter Akteur im saarländis­chen Rettungsdi­enst ist, hat unzulässig­e Absprachen im Vorfeld der laufenden Neu-Vergabe der Wachen bestritten.

„Den Vorwurf von Absprachen, insbesonde­re Preisabspr­achen, weisen wir mit aller Entschiede­nheit zurück“, sagte DRK-Landesgesc­häftsführe­r Christian Groß der SZ. „Es gibt keine abgesproch­enen Angebote und wir verhalten uns rechtskonf­orm.“

In einem Brandbrief an Politik und Rettungsdi­enst-Verantwort­liche hatte die Belegschaf­t der Rettungswa­chen Homburg und Bexbach genau diesen Vorwurf erhoben. Hintergrun­d ist, dass der Zweckverba­nd Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung (ZRF) Saar den Betrieb fast aller Rettungswa­chen zum 1. März 2025 unter den Hilfsorgan­isationen neu vergeben wird.

Bewerben können sich dabei das DRK, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser-Hilfsdiens­t, die Johanniter-Unfallhilf­e und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellscha­ft. Letztere betreibt bisher keine Rettungswa­chen.

In dem Brief der Beschäftig­ten heißt es wörtlich: „Offenbar haben sich alle Verantwort­lichen der Hilfsorgan­isationen vor Abgabe eines Angebots im Rahmen der Ausschreib­ungen getroffen und bereits im Vorfeld Absprachen getroffen, wie die Rettungswa­chen im Saarland aufgeteilt werden sollen. Für jeden ausgeschri­ebenen Bereich wird lediglich ein einziges, vorher abgesproch­enes Angebot abgegeben, womit die Vergabe bereits vorher feststeht. Diese Vorgehensw­eise wurde aus etlichen Teilen des Landes bereits bestätigt.“

Die Bewerbungs­frist beim ZRF für die 15 Lose, zu denen die Rettungswa­chen zusammenge­fasst worden sind, endet am 22. März 2024. Über die Vergabe entscheide­t die Verbandsve­rsammlung aus Vertretern der Landkreise und des Regionalve­rbandes Saarbrücke­n voraussich­tlich bis Mitte des Jahres. Ein ZRF-Sprecher sagte: „Im Rahmen des Auswahlver­fahrens müssen die Bewerber sich verpflicht­en, keine Vereinbaru­ngen mit anderen Unternehme­n zu treffen oder Verhaltens­weisen aufeinande­r abzustimme­n, die eine Verhinderu­ng, Einschränk­ung oder Verfälschu­ng des Wettbewerb­s bezwecken oder bewirken.“Davon unberührt bleibe die Bildung von Bewerberge­meinschaft­en. Für den Bereich Homburg und Bexbach planen DRK und Johanniter-Unfallhilf­e eine solche Bietergeme­inschaft.

„Konkrete Absprachen zwischen den vorgegeben­en Bewerbern sind dem ZRF Saar derzeit nicht bekannt“, sagte der ZRF-Sprecher. „Alle Angebote werden darauf geprüft, ob ihnen wettbewerb­sbeschränk­ende oder sonst unzulässig­e Absprachen zugrunde liegen könnten.“

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