DRK weist Mauschelei-Vorwurf bei Wachen-Vergabe zurück
Beschäftigte beklagten Absprachen bei der Neu-Vergabe des Saar-Rettungsdienstes – nun widerspricht das DRK.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), das 29 der 37 Rettungswachen im Saarland betreibt und damit mit Abstand größter Akteur im saarländischen Rettungsdienst ist, hat unzulässige Absprachen im Vorfeld der laufenden Neu-Vergabe der Wachen bestritten.
„Den Vorwurf von Absprachen, insbesondere Preisabsprachen, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück“, sagte DRK-Landesgeschäftsführer Christian Groß der SZ. „Es gibt keine abgesprochenen Angebote und wir verhalten uns rechtskonform.“
In einem Brandbrief an Politik und Rettungsdienst-Verantwortliche hatte die Belegschaft der Rettungswachen Homburg und Bexbach genau diesen Vorwurf erhoben. Hintergrund ist, dass der Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Saar den Betrieb fast aller Rettungswachen zum 1. März 2025 unter den Hilfsorganisationen neu vergeben wird.
Bewerben können sich dabei das DRK, der Arbeiter-Samariter-Bund, der Malteser-Hilfsdienst, die Johanniter-Unfallhilfe und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Letztere betreibt bisher keine Rettungswachen.
In dem Brief der Beschäftigten heißt es wörtlich: „Offenbar haben sich alle Verantwortlichen der Hilfsorganisationen vor Abgabe eines Angebots im Rahmen der Ausschreibungen getroffen und bereits im Vorfeld Absprachen getroffen, wie die Rettungswachen im Saarland aufgeteilt werden sollen. Für jeden ausgeschriebenen Bereich wird lediglich ein einziges, vorher abgesprochenes Angebot abgegeben, womit die Vergabe bereits vorher feststeht. Diese Vorgehensweise wurde aus etlichen Teilen des Landes bereits bestätigt.“
Die Bewerbungsfrist beim ZRF für die 15 Lose, zu denen die Rettungswachen zusammengefasst worden sind, endet am 22. März 2024. Über die Vergabe entscheidet die Verbandsversammlung aus Vertretern der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken voraussichtlich bis Mitte des Jahres. Ein ZRF-Sprecher sagte: „Im Rahmen des Auswahlverfahrens müssen die Bewerber sich verpflichten, keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen zu treffen oder Verhaltensweisen aufeinander abzustimmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.“Davon unberührt bleibe die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Für den Bereich Homburg und Bexbach planen DRK und Johanniter-Unfallhilfe eine solche Bietergemeinschaft.
„Konkrete Absprachen zwischen den vorgegebenen Bewerbern sind dem ZRF Saar derzeit nicht bekannt“, sagte der ZRF-Sprecher. „Alle Angebote werden darauf geprüft, ob ihnen wettbewerbsbeschränkende oder sonst unzulässige Absprachen zugrunde liegen könnten.“