„Cannabis-Automat“neben der Kita
Für Diskussionen sorgt ein „Cannabis-Automat“an der Kita in Walpershofen: Verboten ist das nicht – mit Blick auf die angebotenen CBD-Blüten. Experte Professor Gottschling gibt jedoch zu bedenken, dass solche Automaten auch Produkte mit anderen Stoffen ent
Im April soll die vom Bundestag beschlossene Cannabis-Legalisierung kommen. Bereits seit längerem erlaubt ist der Verkauf von Canabidol-Blüten (CBD-Blüten), wenn deren Inhaltsstoff THC – also der in größeren Mengen berauschend wirkende Inhaltsstoff Tetrahydrocannabinol – weniger als 0,2 Prozent beträgt. Dann könne keine berauschende Wirkung erzielt werden.
Weil der Verkauf von CBD-Produkten mit geringem THC-Gehalt prinzipiell erlaubt ist, schießen im Köllertal die Automaten mit diesen Produkten (fast) wie Pilze aus dem Boden. So sind Automaten mittlerweile nicht nur im Warndt und in Völklingen, sondern auch in Püttlingen, Riegelsberg, Walpershofen und Heusweiler zu finden.
Eine besorgte Mutter hat sich jetzt an die Saarbrücker Zeitung gewandt und darauf hingewiesen, dass in Walpershofen ein weiterer Automat aufgestellt wurde. Und zwar direkt neben dem Eingang zur Alten Schule, in der ein Kindergarten untergebracht ist. „Ist das nicht verboten?“, wollte die Mutter wissen. Wird das „echte“Cannabis freigegeben, dann ist für den Verkauf solcher Produkte jedenfalls ein Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas, Schulen und sonstigen Jugendeinrichtungen vorgesehen.
Wir haben dazu Professor Dr. Sven Gottschling, seines Zeichens Chefarzt im Zentrum für altersübergreifende Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie im Universitätsklinikum Homburg, befragt, der auch Mitinhaber von „Dr. Canabis“in Riegelsberg ist. Er sagt, es sei erlaubt, diese Automaten auch in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindergärten aufzustellen. „Man muss sich allerdings hier, wie beim Zigaretten-Automaten auch, mit einer ID legitimieren und kann erst ab 18 kaufen“, erklärt Professor Gottschling weiter.
Er weist aber darauf hin, dass in den Produkten, die im Automaten angeboten werden, zum Teil hochproblematische Substanzen enthalten seien: „Das CBD ist zwar nicht psychoaktiv, aber in vielen Automaten ist auch HHC drin – Hexahydrocannabinol –, das ist ein psychoaktives Cannabinoid, das in ganz vielen europäischen Ländern, wie Österreich, Frankreich oder Italien, bereits verboten ist, weil es eine THCartige Wirkung hat. In Deutschland ist dies – unverständlicherweise für mich – noch nicht verboten. Es soll zwar auch in Deutschland verboten werden, aber Stand heute ist es noch legal“, so Professor Gottschling.
Die Gemeindeverwaltung Rie
gelsberg weiß von dem Automaten neben der Alten Schule. Pressesprecher Rouven Winter sagt: „Der Automat wurde auf einem Privatgrundstück in der Salbacher Straße aufgestellt. Der Automatenbetreiber hat ein bestehendes Gewerbe angemeldet. Eine Anfrage der Gemeindeverwaltung Riegelsberg beim zuständigen Gewerbeamt in Nordrhein-Westfalen ist in Bearbeitung. Des Weiteren ist eine Automatenaufstellung auf einem Privatgrundstück aus baurechtlicher Sicht antragsfrei. Die Gemeinde Riegelsberg hat somit gegen die Aufstellung des Automaten in der Salbacher Straße keine gesetzliche Handhabe.“