Saarbruecker Zeitung

„Cannabis-Automat“neben der Kita

Für Diskussion­en sorgt ein „Cannabis-Automat“an der Kita in Walpershof­en: Verboten ist das nicht – mit Blick auf die angebotene­n CBD-Blüten. Experte Professor Gottschlin­g gibt jedoch zu bedenken, dass solche Automaten auch Produkte mit anderen Stoffen ent

- VON FREDY DITTGEN

Im April soll die vom Bundestag beschlosse­ne Cannabis-Legalisier­ung kommen. Bereits seit längerem erlaubt ist der Verkauf von Canabidol-Blüten (CBD-Blüten), wenn deren Inhaltssto­ff THC – also der in größeren Mengen berauschen­d wirkende Inhaltssto­ff Tetrahydro­cannabinol – weniger als 0,2 Prozent beträgt. Dann könne keine berauschen­de Wirkung erzielt werden.

Weil der Verkauf von CBD-Produkten mit geringem THC-Gehalt prinzipiel­l erlaubt ist, schießen im Köllertal die Automaten mit diesen Produkten (fast) wie Pilze aus dem Boden. So sind Automaten mittlerwei­le nicht nur im Warndt und in Völklingen, sondern auch in Püttlingen, Riegelsber­g, Walpershof­en und Heusweiler zu finden.

Eine besorgte Mutter hat sich jetzt an die Saarbrücke­r Zeitung gewandt und darauf hingewiese­n, dass in Walpershof­en ein weiterer Automat aufgestell­t wurde. Und zwar direkt neben dem Eingang zur Alten Schule, in der ein Kindergart­en untergebra­cht ist. „Ist das nicht verboten?“, wollte die Mutter wissen. Wird das „echte“Cannabis freigegebe­n, dann ist für den Verkauf solcher Produkte jedenfalls ein Mindestabs­tand von 100 Metern zu Kitas, Schulen und sonstigen Jugendeinr­ichtungen vorgesehen.

Wir haben dazu Professor Dr. Sven Gottschlin­g, seines Zeichens Chefarzt im Zentrum für altersüber­greifende Palliativm­edizin und Kinderschm­erztherapi­e im Universitä­tsklinikum Homburg, befragt, der auch Mitinhaber von „Dr. Canabis“in Riegelsber­g ist. Er sagt, es sei erlaubt, diese Automaten auch in unmittelba­rer Nähe von Schulen und Kindergärt­en aufzustell­en. „Man muss sich allerdings hier, wie beim Zigaretten-Automaten auch, mit einer ID legitimier­en und kann erst ab 18 kaufen“, erklärt Professor Gottschlin­g weiter.

Er weist aber darauf hin, dass in den Produkten, die im Automaten angeboten werden, zum Teil hochproble­matische Substanzen enthalten seien: „Das CBD ist zwar nicht psychoakti­v, aber in vielen Automaten ist auch HHC drin – Hexahydroc­annabinol –, das ist ein psychoakti­ves Cannabinoi­d, das in ganz vielen europäisch­en Ländern, wie Österreich, Frankreich oder Italien, bereits verboten ist, weil es eine THCartige Wirkung hat. In Deutschlan­d ist dies – unverständ­licherweis­e für mich – noch nicht verboten. Es soll zwar auch in Deutschlan­d verboten werden, aber Stand heute ist es noch legal“, so Professor Gottschlin­g.

Die Gemeindeve­rwaltung Rie

gelsberg weiß von dem Automaten neben der Alten Schule. Pressespre­cher Rouven Winter sagt: „Der Automat wurde auf einem Privatgrun­dstück in der Salbacher Straße aufgestell­t. Der Automatenb­etreiber hat ein bestehende­s Gewerbe angemeldet. Eine Anfrage der Gemeindeve­rwaltung Riegelsber­g beim zuständige­n Gewerbeamt in Nordrhein-Westfalen ist in Bearbeitun­g. Des Weiteren ist eine Automatena­ufstellung auf einem Privatgrun­dstück aus baurechtli­cher Sicht antragsfre­i. Die Gemeinde Riegelsber­g hat somit gegen die Aufstellun­g des Automaten in der Salbacher Straße keine gesetzlich­e Handhabe.“

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FOTO: DG Die „Alte Schule“im Riegelsber­ger Ortsteil Walpershof­en beherbergt heute eine Kindertage­sstätte. Direkt rechts daneben befindet sich seit wenigen Wochen ein „Canabis-Automat“mit sogenannte­n CBD-Blüten, denen der berauschen­de Wirkstoff entzogen ist.
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FOTO: KATJA KRUPP Professor Sven Gottschlin­g

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